Zentrale Erfassungen
Zentrale Erfassungen
Erfassung der Angaben zum Gewinn im Dialog "KSt - Basiswerte"
Programmaufruf
Der Aufruf der Erfassung erfolgt über die Dialogschaltfläche zu Zeile 11 der Anlage GK.
Übersicht über die Berechnungsarten
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Erfassung des vorläufigen Gewinns / Überschusses und Berechnung von KSt- und GewSt-Rückstellung
- automatische Berechnung der KSt und GewSt ohne Ermittlung der Rückstellungen
- manuelle Vorgabe des endgültigen Gewinns
Standardeinstellung Rückstellungen berechnen
Standardmäßig sind die Häkchen "Gewinn vor Rückstellung", "Körperschaftsteuerrückstellung berechnen" und "Gewerbesteuerrückstellung berechnen" gesetzt; das Programm geht davon aus, dass die Rückstellungen berechnet werden sollen.
Einstellung ohne Rückstellungsberechnung
Nehmen Sie die Häkchen bei "Körperschaftsteuerrückstellung berechnen" und "Gewerbesteuerrückstellung berechnen" heraus, ermittelt das Programm die Steuern auf Basis des endgültigen Gewinns und ermittelt keine Rückstellungen. Außerdem sollten Sie es entfernen, wenn die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG in der Anlage GK erfasst ist.
Einstellung Manuelle Berechnung mit endgültigem Gewinn
Dazu setzen Sie das Häkchen bei "Manuelle Berechnung mit endgültigem Gewinn" und tragen die erforderlichen Werte für die Anlage GK im Register [Manuelle Vorgabewerte] ein.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die von Ihnen erfassten Werte zu KSt, SolZ und GewSt ungeprüft in die Anlage GK und die Berechnung übernommen werden. Die Programmautomatik ist diesbezüglich abgeschaltet. Insbesondere im Fall von anrechenbaren Steuern müssen Sie den SolZ mit in den manuell erfassten Wert einbeziehen. Das Programm berechnet das nicht.
Hierzu ein Beispiel:
Vorläufiger Gewinn 100.000
anzurechnende KapESt nach Nettomethode 1.000
anzurechnender SolZ nach Nettomethode 55
GewSt Hebesatz 459 % (Darmstadt)
Bei manueller Vorgabe erfassen Sie folgende Werte:
Endgültiger Gewinn 68.838
KSt 14.158
SolZ 834
GewSt 16.225
Dann kommen Sie zum selben Ergebnis wie mit der Programmautomatik.
Art des Gewinns
- Standardeinstellung ist Steuerbilanzgewinn / -verlust. Der Wert wird in die Zeile 20 des Mantelbogens übernommen.
- Jahresüberschuss / -fehlbetrag lt. HB übernimmt den Wert in Zeile 21. Einen etwaigen Korrekturbetrag erfassen Sie direkt im Formular
Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen zur KSt und GewSt erfassen Sie ebenfalls in diesem Dialog.
Dabei können Sie differenzieren, ob Vorauszahlungen den laufenden Gewinn gemindert haben oder nicht, z.B. bei nachträglichen Vorauszahlungen. Im Fall der Zerlegung werden die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der Betriebsstätten aus der Anlage Zerlegung übernommen. Bereits manuell erfasste Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden durch eine erneute Rewe-Anbindung nicht überschrieben, sind aber als Schattenwert (F2-Taste) aufrufbar.
Körperschaftsteuervorauszahlungen, sofern sie nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören
Die hier angezeigten Werte können Sie auch im Dialog Zusatzerfassung | Vorauszahlungen / Verlustvortrag ohne Anlage GK erfassen. Diese sind für Fälle ohne Anlage GK gedacht, z. B. Stiftungen o.ä. Sie werden in die Abrechnung einbezogen, aber nicht als außerbilanzielle Korrektur erfasst.
Angaben zur Gewerbesteuer
Sollte für die Gewerbesteuerberechnung ein abweichender Gewinn maßgeblich sein, tragen Sie diesen bitte in das Feld "Abweichender Gewinn" ein. Der automatisch berechnete Gewinn wird dann nicht berücksichtigt.
Für Fälle, in denen keine Gewerbesteuer zu berechnen ist, setzen Sie das Häkchen "Keine Berechnung der Gewerbesteuer".
Forschungszulage
Das Programm geht davon aus, dass eine erhaltene Forschungszulage im vorläufigen Gewinn enthalten ist. Daher ist das Häkchen Gewinn um Forschungszulage kürzen standardmäßig gesetzt. Die Forschungszulage wird vom Gewinn abgezogen und in der Abrechnung wie Vorauszahlungen von der festzusetzenden KSt abgezogen.
Spenden und Zuwendungen an Stiftungen
Allgemeines
Im Themendialog „Angaben zu Spenden“ erfassen Sie sämtliche abziehbaren und nicht abziehbaren Zuwendungen /Spenden und Spendenvorträge.
Die Werte werden in die Anlage Z sowie die GewSt übernommen.
Programmaufruf
Der Aufruf des Spenden-Dialogs erfolgt in den entsprechenden Formularbereichen der Anlage Z, GK und des Gewerbesteuer-Mantelbogens.
Spenden und Zuwendungen
Im Regelfall tragen Sie die abziehbaren Zuwendungen in das Feld "Abziehbare Zuwendungen" ein. Für Fälle, in denen die Zuwendungen nicht einkommenserhöhend in die Anlage GK einfließen dürfen, erfassen Sie diese bitte im Feld "Abziehbare Zuwendungen lt. ges. Feststellung". In dem Fall sind auch die für die Höchstbetragsberechnung erforderlichen Löhne, Gehälter und Umsätze im separaten Feld einzutragen.
Verlustrücktrag
Allgemeines
Im Themendialog „Verlustrücktrag“ werden der Verlust des aktuellen Wirtschaftsjahrs und der Verlustrücktrag verwaltet.
Programmaufruf
Der Aufruf des Dialoges erfolgt über den entsprechenden Formularbereich in der Anlage Verluste.
Automatische Berechnung
Das Programm ermittelt auf Basis des berechneten Verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres automatisch die Erstattungsansprüche KSt und SolZ und zeigt diese auch im Dialog an.
Bitte beachten Sie, dass zur Ermittlung des Verlustrücktrags die Werte aus dem Rücktragsjahr zwar eingelesen, aber dort nicht verändert werden. Sollten die Vorjahreswerte z. B. aufgrund späterer Änderung nicht aktuell sein, lesen Sie bitte die Vortragswerte über [Extras | Jahresvorträge erneut einlesen] bzw. über die Aktualisieren-Schaltfläche im Dialog erneut ein.
Ab VZ 2022 wird ein zweijähriger Verlustrücktrag berechnet. Der Verlustrücktrag erfolgt in maximaler Höhe. Eine Begrenzung auf einen selbst gewählten Rücktrag gibt es nicht mehr. Beim zweijährigen Rücktrag wird ein bereits erfolgter Rücktrag vom Vorjahr auf das zweite Vorjahr berücksichtigt. Der Rücktrag erfolgt immer zuerst in das erste Vorjahr und danach auf das zweite Vorjahr.
Nicht optimaler Verlustrücktrag bis KSt 2021
Soll der Verlustrücktrag begrenzt werden, können Sie bei "Selbst ermittelter Rücktrag" ein Kreuz setzen und den gewünschten Wert eintragen.
Die Erstattungsansprüche werden automatisch ermittelt.
Ab VZ 2022 gibt es keinen begrenzten Rücktrag mehr. Sie können Verluste nur noch vollumfänglich zurücktragen oder gar nicht.
Die Höhe des Verlustrücktrags orientiert sich am Gesamtbetrag der Einkünfte des Rücktragsjahrs.
Manueller Verlustrücktrag
Sie tragen für das Verlustjahr den Rücktrag, die KSt- und die SolZ-Erstattung ein.
Der Verlustrücktrag wird in den Mantelbogen übernommen, die KSt- und SolZ-Erstattung in die Anlage GK. Der Steuerbilanzgewinn wird um die Erstattungsansprüche KSt und SolZ korrigiert.
Rücktragsjahr
Falls Sie das Rücktragsjahr noch ändern möchten, erfassen Sie den Rücktrag manuell im Mantelbogen des Rücktragsjahrs. Die Änderung des Rücktragsjahrs ist jedoch für die Berechnung der Erstattungsbeträge / Forderungen nicht erforderlich.
§ 150 Absatz 7 Satz 1 AO / Zusatzerfassung
Dialog und Anlageblatt
Zur Umsetzung des § 150 Absatz 7 Satz 1 AO wurde in den Vordrucken KSt 1; Erklärung zur Zerlegung der KSt und zur Zerlegung der Vorauszahlungen, der GewSt 1 A und GewSt 1 D jeweils ein Freitextfeld aufgenommen, in dem Sie erklären können, dass über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Dieses Feld befindet sich im Dialog „Zusatzerfassung“. Für den hier erfassten Text gibt es ein Anlageblatt, das Sie ausdrucken können.
Ab 2025 verlangt ELSTER hier die Auswahl einer Ziffer von 1 bis 4, die den Grund für die Zusatzangaben näher spezifiziert.
Register Vorauszahlungen / Verlustvortrag ab 2021 Für Fälle ohne Anlage GK haben wir den Themendialog Zusatzerfassung um ein Register Vorauszahlungen / Verlustvortrag ohne Anlage GK ergänzt. Hier erfassen Sie Vorauszahlungen, die in die Abrechnung einfließen und einen für Folgejahre vorzuhaltenden Verlustvortrag. Dieser wird beim Jahreswechsel in das Folgejahr übernommen. Es gibt auch ein Anlageblatt dazu, das beim Mantelbogen angesiedelt ist.
Einstellungen Übernahme Rechnungswesen
Ab Veranlagungszeitraum 2023 haben Sie die Möglichkeit, Werte aus der Rewe-Übernahme von einer erneuten Übernahme auszunehmen, damit manuell erfasste Werte nicht überschrieben werden. Dazu gibt es unter Extras / Einstellungen Übernahme Rechnungswesen einen Themendialog. Darin werden Ihnen alle aus dem Rewe übernommenen Positionen angezeigt. Wenn Sie Häkchen aus der Spalte Wert überschreiben entfernen, werden diese Werte bei erneutem Aufruf der Rewe-Anbindung nicht mehr überschrieben.
Die Spalte Rechnungswesen / Taxonomy zeigt die Datenquelle im Abschluss an, Betrag den übergebenen Wert und Formularstelle zeigt, wo Sie die Werte in den Formularen finden.
Der Themendialog dient lediglich der Ansicht und Einstellung der Übernahme. Werte können Sie hier nicht verändern.
Zwei im Kalenderjahr endende Wirtschaftsjahre
Allgemeines
Bei zwei im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahren stehen folgende Formulare auch für das zweite Wirtschaftsjahr zur Verfügung:
- Anlage GK
- Anlage GR
- Anlage KSt 1F
- Anlage KSt 1Fa
Die Formulare fürs zweite Wirtschaftsjahr können nur angelegt werden, wenn Sie im Mantelbogen die Datumsfelder für zwei Wirtschaftsjahre ausgefüllt haben.
In der Anlage GK kann der KSt-Aufwand auf die beiden Wirtschaftsjahre verteilt werden, der GewSt-Aufwand wird im zweiten Wirtschaftsjahr angesetzt.
Organschaft: In Organschaftsfällen ist zu beachten, dass für das zweite Wirtschaftsjahr nur eine Anlage OG und eine Anlage OT mit ELSTER übermittelt werden kann.
Zinsschranke: Die Angaben zu Zinsaufwand und Zinsertrag sowie zu den Abschreibungen der Organgesellschaften sind in den Anlagen Zinsschranke editierbar, damit für ELSTER eine passende Zuordnung der Werte vorgenommen werden kann.