Bescheidabholung über unseren Datenservice

Bescheide, vor der DVD 3/2019 abgeholt

Vor der DVD 3/2019 konnten im Akte-System ausschließlich elektronische Bescheiddaten für die Einkommensteuer von der Finanzverwaltung abgerufen werden. Voraussetzung war, dass die Einkommensteueraufträge mit den entsprechenden Informationen versehen waren, dass die elektronischen Bescheiddaten abgeholt werden sollen.

#3461530: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image6.png Diese elektronischen Einkommensteuerbescheide sind über den bisherigen Weg der Elsterauftragsliste direkt abzuholen

Die über diesen Weg abgeholten Einkommensteuerbescheiddaten sind wie bisher manuell über das Dokument Bescheidübersicht zu verarbeiten (Postbuchnummer oder Auswahl vom Sachgebiet).

Bescheide, ab der DVD 3/2019 abgeholt

Der gesamte Arbeitsprozess der Bescheidabholung und der sich anschließenden Bescheidprüfung wurde für Sie überarbeitet und verbessert.

Zukünftig entfällt die Funktion der Bescheidabfrage innerhalb der Elsterauftragsliste. Die elektronischen Bescheide werden über unseren Datenservice abgeholt und Ihnen automatisch zur Verfügung gestellt.

#3461530: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image6.png Die Verarbeitung der elektronischen Bescheiddaten erfolgt über das Akte-Dokument Bescheidübersicht in der Zentral- oder Kanzleiakte.

Sofern in der Zentralakte unter Akte Optionen Elster Bescheide der Kenner für die elektronische Bescheidabholung auf Ja steht, beinhalten alle NEU erstellten Elsteraufträge ab der Version 3/2019 die Information, dass die elektronischen Bescheide über unser Datenservice abgeholt werden sollen.

Aktuell stellt die Finanzverwaltung für folgende Verfahren elektronische Bescheide zur Verfügung:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Gewerbesteuermessbescheid
  • Gewerbesteuerbescheid
  • Umsatzsteuerbescheid

Nur in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen wird ein elektronischen Gewerbesteuerbescheid zur Verfügung gestellt. Alle oben genannten Verfahren werden mit der Akte Version 3/2019 unterstützt.

Elektronische Bescheiddaten werden im Folgenden mit eBescheid beschrieben.

Benachrichtigung über eBescheiddaten

Für die eBescheiddaten Abholung wurde ein neuer Nachrichtentyp RUECK ADDISON STEUERBESCHEID bzw. STEUERBESCHEIDDATEN aufgenommen.

Unser Datenservice prüft permanent (regelmäßig alle 2 Stunden) ob neue Bescheiddaten von der Finanzverwaltung bereitstehen und holt diese ab. Diese Bescheiddaten werden in Form von AOC (ADDISON Direkt) Nachrichten automatisch den Kanzleien zur Verfügung gestellt.

Für jeden eBescheid wird eine AOC Nachricht an die Kanzlei gesendet.

Im Dokument Portal Servicefunktion heißt die AOC Nachricht RUECK ADDISON STEUERBESCHEID.

Über das Dokument Postkorb sind die eingegangenen AOC-Nachrichten mit dem Typ STEUERBESCHEIDDATEN einzusehen.

Ab der Akte Version 2/2020 haben neue Portalnachrichten vom Typ Steuerbescheiddaten einen entsprechenden Zusatz über die Steuerart etc.

Die Portalnachrichten heißen dann:

  • Steuerbescheiddaten - Einkommensteuer
  • Steuerbescheiddaten - ESt-Vorauszahlung
  • Steuerbescheiddaten - ESt-nachträgliche Vorauszahlungen
  • Steuerbescheiddaten - Umsatzsteuer
  • Steuerbescheiddaten - Gewerbesteuer
  • Steuerbescheiddaten - GewSt-Messbescheid

E-Mail-Benachrichtigung über eBescheiddaten

Weiterhin erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung der Finanzverwaltung über die Bereitstellung eines eBescheides:

#3759603: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image7.png

In jeder Mandantenakte ist eine zuständige Kanzlei hinterlegt. Die E-Mail der Finanzverwaltung über die Bereitstellung eines eBescheides wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die in der zugeordneten Kanzleiakte im Dokument Kanzleistammblatt Kommunikation hinterlegt ist.

Im Sonderfall, dass in der Kanzleiakte im Dokument Kanzleistammblatt Stempeltext ein Elster-Stempel hinterlegt ist, wird die dort hinterlegte E-Mail-Adresse verwendet.

eBescheidabholung und Verarbeitung im Bundesland Bayern

Im Bundesland Bayern gibt es im Einkommensteuerfall mit Kirchensteuer einen separaten Kirchensteuerbescheid.

In den eEinkommensteuerbescheiddaten stellt die Finanzverwaltung daher keine Kirchensteuerdaten mit ab.

Da wir bei der automatischen Bescheidverarbeitung im Dokument Bescheidübersicht die Gesamtnachzahlung/Erstattung der eBescheiddaten mit dem Wert der Steuererklärung abgleichen, konnte die Prüfung in diesen Fällen nicht korrekt durchgeführt werden.

Ab der Einkommensteuerversion 2019 konnte dieses Problem behoben werden. Zwischenzeitlich wurde in die Einkommensteuerberechnungsausgabe der Wert der Gesamtnachzahlung/Erstattung ohne Kirchensteuer aufgenommen. Somit ist jetzt ein korrekter Abgleich der Werte auch im Bundesland Bayern möglich.

Eine Anpassung für bayrischen Einkommensteuerfälle vor 2019 ist leider nicht möglich. Für den korrekten Abgleich sind neue Felder ab der Einkommensteuerversion 2019 aufgenommen worden.

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