Bevollmächtigung im ELSTER-Verfahren

Freischaltung beantragen

Aufruf des Dokumentes VaSt-BRM über den Aktenmanager.

Personen, für die die Berechtigung beantragt werden soll, über die Mandantenauswahl auswählen und in das VaSt-BRM übernehmen.

Anschließend kann der Antrag für den Datenabruf gestellt werden.

#3748628: akte elster vast akte image60.png

Für die Beantragung muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.

Der Antrag kann für mehrere Personen gestellt werden, d. h. es können mehrere Einträge selektiert werden.

Nach Auswahl vom Zertifikat und Bestätigung der Schaltfläche mit "OK", ist die PIN einzugeben.

#3748627: akte elster vast akte image61.png

Bei dem Antrag handelt es sich um einen Elster-Auftrag (etwa vergleichbar mit der Übermittlung einer Steuererklärung).

#3463114: akte elster vast akte image62.png

Der Antrag wird von der Finanzverwaltung bearbeitet und die Person(en) erhalten folgenden Brief der Finanzverwaltung:

#3463123: akte elster vast akte image63.png

Beispiel: Brief der Finanzverwaltung an Mandanten

Absender Finanzamt Musteramt

Herrn
Klaus Mustermann
Waldsee 12
70000 Stuttgart

Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf der elektronischen Belege für Ihre IdNr. 123 456 789 123
Sehr geehrter Steuerzahler,

es wurde der folgende Antrag zum elektronischen Abruf Ihrer elektronischen Belege gestellt.

Antragsteller: Steuerberater Musterkanzlei
Befristung der Berechtigung: unbefristet

Eine Einschränkung auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum ist nicht möglich. Sofern Sie eine andere Gültigkeitsdauer wünschen, ist ein neuer Antrag durch den Antragsteller erforderlich.
Zur Zustimmung des Antrages ist der als Anlage beigefügte „Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege“ an den Antragsteller zu übergeben. Dieser kann damit die Berechtigung zum Zugriff auf alle Ihre elektronischen Belege freischalten und danach online über ein gesichertes Verfahren den Datenabruf vornehmen. Die Freischaltung muss bis zum tt.mm.jjjj durch den Antragsteller erfolgt sein. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt.

Zugleich erteilen Sie der Finanzverwaltung mit der Weitergabe des Freischaltcodes die Erlaubnis, Ihre Daten für die Nutzung des elektronischen Belegabrufs zeitlich befristet bereitzustellen.

Sollten Sie dem Antrag nicht stattgeben wollen, so vernichten Sie bitte den Freischaltcode ohne Weitergabe.

Sie können die erteilte Berechtigung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat formlos bei der oben genannten Stelle zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung

Anlage "Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege"

Beispiel für die Anlage "Freischaltcode zum Datenabruf elektronsicher Belege" IdNr. 123 456 789 123

Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege

Mit der Weitergabe des Freischaltcodes an den Antragsteller wird folgender Antrag genehmigt:
Antragsteller Antragszeitpunkt: Steuerberater Musterkanzlei

Identifikationsnummer Dateninhaber 123 456 789 123

Ordnungsbegriff des Antragstellers: Mandanten-Nr. 4711 Mustermann, Klaus

Gültigkeit: AbrufEBelege unbefristet

Freischaltcode: 2324 3656 5786

Hinterlegen des Freischaltcode

Der Mandant übergibt den Freischaltcode der Kanzlei und bevollmächtigt somit die Kanzlei, den Abruf der E-Steuerbelege durchzuführen. Der Freischaltcode muss einmalig im VaSt-BRM hinterlegt werden:

#3748629: akte elster vast akte image64.png

#3748637: akte elster vast akte image65.png

Zur Anzeige der Bevollmächtigung gegenüber der Finanzverwaltung wird der Freischaltcode an die Finanzverwaltung übermittelt und von dort mit einer AntragsID quittiert.

#3748638: akte elster vast akte image66.png

Für die Freischaltung muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.

Freischaltcode Der 12-stellige Code ist ein Einmalcode, der nur für die Genehmigung eines Antrags gültig ist. Der Empfänger kann nach Erhalt des Briefes entscheiden, ob er den Code an den Antragssteller weitergibt und diesem dadurch den Abruf seiner Belege ermöglicht. Der Freischaltcode verfällt automatisch, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen verwendet wird. Sollte die Beantragung über ein ELSTER Softwarezertifikat erfolgt sein, wird von der Finanzverwaltung ein „Abrufcode“ bereitgestellt.

Mit dem ELSTER Softwarezertifikat kann max. für 20 IDs eine Freischaltung vorgenommen werden. Aufgrund dieser Beschränkung sollte grundsätzlich ELSTER Basis nicht eingesetzt werden.

Der Abrufcode kann im Programm nicht direkt hinterlegt werden, sondern wird beim Abruf der E-Belege abgefragt:

#3748639: akte elster vast akte image67.png

Abruf der aktuellen Rechteliste

Es besteht die Möglichkeit des Abrufs einer Rechteliste. Durch den Abruf wird der Status der Personen automatisch aktualisiert.

Der Aufruf erfolgt über das Menü

#3748645: akte elster vast akte image68.png

Für den Abruf muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.

Es erscheint das Dialogfenster für die PIN-Eingabe:

#3748646: akte elster vast akte image69.png

Nach Beenden wird der Status der Personen auf den aktuellen Stand entsprechend der abgerufenen Rechteliste gesetzt.

Folgende Status können dabei zurückgemeldet werden:

Status Bedeutung
offen Wird ein Antrag korrekt gestellt, erhält er automatisch den Zustand "offen".
genehmigt Nach Genehmigung eines offenen Antrags wird dieser in den Zustand "genehmigt" gesetzt.
abgelehnt Nach Ablehnung (durch den Dateninhaber) eines offenen Antrags wird dieser in den Zustand "abgelehnt" gesetzt.
abgelaufen Ein genehmigter Antrag geht nach Ende seiner Gültigkeitsdauer in den Zustand "abgelaufen" über. Hinweis: Betrifft nur befristete Anträge. Wir erstellen Anträge grundsätzlich unbefristet.
widerrufen Dateninhaber können nur genehmigte Anträge stornieren, Datenabrufer können sowohl offene Anträge als auch genehmigte Anträge stornieren. Anträge wechseln von "offen" bzw. "genehmigt" nach "widerrufen".
ignoriert Ein ehemals offener Antrag, der in der 90-tägigen Frist nicht angenommen, freigeschaltet bzw. abgelehnt wurde. Dieser Antrag ist somit nicht mehr verwendbar. Hinweis: Es kann aber ein neuer Antrag gestellt werden.
veraltet Ein genehmigter Antrag, der durch einen neueren genehmigten Antrag (mit selbem Dateninhaber, Datenabrufer und speziellem Recht) ersetzt wird, wechselt seinen Zustand nach "veraltet".

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ELSTER-Verfahren
Hierbei handelt es sich um das von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte "Bevollmächtigungsverfahren über Freischaltcode", d. h. in diesem Verfahren, wird die Kanzlei vom Mandanten (Dateninhaber) dadurch bevollmächtigt, dass sie den „Freischaltcode“ vom Mandanten erhält.