Bevollmächtigung im ELSTER-Verfahren
Bevollmächtigung im ELSTER-Verfahren
Freischaltung beantragen
Aufruf des Dokumentes VaSt-BRM über den Aktenmanager.
Personen, für die die Berechtigung beantragt werden soll, über die Mandantenauswahl auswählen und in das VaSt-BRM übernehmen.
Anschließend kann der Antrag für den Datenabruf gestellt werden.
Für die Beantragung muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.
Der Antrag kann für mehrere Personen gestellt werden, d. h. es können mehrere Einträge selektiert werden.
Nach Auswahl vom Zertifikat und Bestätigung der Schaltfläche mit "OK", ist die PIN einzugeben.
Bei dem Antrag handelt es sich um einen Elster-Auftrag (etwa vergleichbar mit der Übermittlung einer Steuererklärung).
Der Antrag wird von der Finanzverwaltung bearbeitet und die Person(en) erhalten folgenden Brief der Finanzverwaltung:
Beispiel: Brief der Finanzverwaltung an Mandanten
Absender Finanzamt Musteramt
Herrn
Klaus Mustermann
Waldsee 12
70000 Stuttgart
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf der elektronischen Belege für Ihre IdNr. 123 456 789 123
Sehr geehrter Steuerzahler,
es wurde der folgende Antrag zum elektronischen Abruf Ihrer elektronischen Belege gestellt.
Antragsteller: Steuerberater Musterkanzlei
Befristung der Berechtigung: unbefristet
Eine Einschränkung auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum ist nicht möglich. Sofern Sie eine andere Gültigkeitsdauer wünschen, ist ein neuer Antrag durch den Antragsteller erforderlich.
Zur Zustimmung des Antrages ist der als Anlage beigefügte „Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege“ an den Antragsteller zu übergeben. Dieser kann damit die Berechtigung zum Zugriff auf alle Ihre elektronischen Belege freischalten und danach online über ein gesichertes Verfahren den Datenabruf vornehmen. Die Freischaltung muss bis zum tt.mm.jjjj durch den Antragsteller erfolgt sein. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt.
Zugleich erteilen Sie der Finanzverwaltung mit der Weitergabe des Freischaltcodes die Erlaubnis, Ihre Daten für die Nutzung des elektronischen Belegabrufs zeitlich befristet bereitzustellen.
Sollten Sie dem Antrag nicht stattgeben wollen, so vernichten Sie bitte den Freischaltcode ohne Weitergabe.
Sie können die erteilte Berechtigung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat formlos bei der oben genannten Stelle zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
Anlage "Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege"
Beispiel für die Anlage "Freischaltcode zum Datenabruf elektronsicher Belege" IdNr. 123 456 789 123
Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege
Mit der Weitergabe des Freischaltcodes an den Antragsteller wird folgender Antrag genehmigt:
Antragsteller Antragszeitpunkt: Steuerberater Musterkanzlei
Identifikationsnummer Dateninhaber 123 456 789 123
Ordnungsbegriff des Antragstellers: Mandanten-Nr. 4711 Mustermann, Klaus
Gültigkeit: AbrufEBelege unbefristet
Freischaltcode: 2324 3656 5786
Hinterlegen des Freischaltcode
Der Mandant übergibt den Freischaltcode der Kanzlei und bevollmächtigt somit die Kanzlei, den Abruf der E-Steuerbelege durchzuführen. Der Freischaltcode muss einmalig im VaSt-BRM hinterlegt werden:
Zur Anzeige der Bevollmächtigung gegenüber der Finanzverwaltung wird der Freischaltcode an die Finanzverwaltung übermittelt und von dort mit einer AntragsID quittiert.
Für die Freischaltung muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.
Freischaltcode Der 12-stellige Code ist ein Einmalcode, der nur für die Genehmigung eines Antrags gültig ist. Der Empfänger kann nach Erhalt des Briefes entscheiden, ob er den Code an den Antragssteller weitergibt und diesem dadurch den Abruf seiner Belege ermöglicht. Der Freischaltcode verfällt automatisch, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen verwendet wird. Sollte die Beantragung über ein ELSTER Softwarezertifikat erfolgt sein, wird von der Finanzverwaltung ein „Abrufcode“ bereitgestellt.
Mit dem ELSTER Softwarezertifikat kann max. für 20 IDs eine Freischaltung vorgenommen werden. Aufgrund dieser Beschränkung sollte grundsätzlich ELSTER Basis nicht eingesetzt werden.
Der Abrufcode kann im Programm nicht direkt hinterlegt werden, sondern wird beim Abruf der E-Belege abgefragt:
Abruf der aktuellen Rechteliste
Es besteht die Möglichkeit des Abrufs einer Rechteliste. Durch den Abruf wird der Status der Personen automatisch aktualisiert.
Der Aufruf erfolgt über das Menü
Für den Abruf muss das Authentifizierungsmedium (ELSTER-Sicherheitsstick oder Signaturkarte) gesteckt sein.
Es erscheint das Dialogfenster für die PIN-Eingabe:
Nach Beenden wird der Status der Personen auf den aktuellen Stand entsprechend der abgerufenen Rechteliste gesetzt.
Folgende Status können dabei zurückgemeldet werden:
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| offen | Wird ein Antrag korrekt gestellt, erhält er automatisch den Zustand "offen". |
| genehmigt | Nach Genehmigung eines offenen Antrags wird dieser in den Zustand "genehmigt" gesetzt. |
| abgelehnt | Nach Ablehnung (durch den Dateninhaber) eines offenen Antrags wird dieser in den Zustand "abgelehnt" gesetzt. |
| abgelaufen | Ein genehmigter Antrag geht nach Ende seiner Gültigkeitsdauer in den Zustand "abgelaufen" über. Hinweis: Betrifft nur befristete Anträge. Wir erstellen Anträge grundsätzlich unbefristet. |
| widerrufen | Dateninhaber können nur genehmigte Anträge stornieren, Datenabrufer können sowohl offene Anträge als auch genehmigte Anträge stornieren. Anträge wechseln von "offen" bzw. "genehmigt" nach "widerrufen". |
| ignoriert | Ein ehemals offener Antrag, der in der 90-tägigen Frist nicht angenommen, freigeschaltet bzw. abgelehnt wurde. Dieser Antrag ist somit nicht mehr verwendbar. Hinweis: Es kann aber ein neuer Antrag gestellt werden. |
| veraltet | Ein genehmigter Antrag, der durch einen neueren genehmigten Antrag (mit selbem Dateninhaber, Datenabrufer und speziellem Recht) ersetzt wird, wechselt seinen Zustand nach "veraltet". |