Kasse | Festschreibungen aufheben - Anleitung für Steuerberater
Das Recht, Erfassungsdaten (vorerfasste Bewegungen) erneut freizugeben, ist standardmäßig für Ihre Mandanten nicht freigeschaltet, kann jedoch von allen Kanzleisachbearbeitern mit dem Recht auf die Vorerfassung zugreifen zu dürfen, vergeben werden.
Rufen Sie über Ihren Sachbearbeiter-Login zunächst ADDISON Online auf. Wecsheln Sie in den Bwereich "Administration". Dort steht Ihnen der Menüpunkt Vorerfassung > Liste der Mandanten zur Verfügung. Wählen Sie hierzu zunächst den gewünschten Mandanten.
Die gewünschten Berechtigungen können Sie unter Benutzer > Zuordnung und Nutzertyp auswählen. Für die Aufhebung der Festschreibung verwenden Sie "Buchungen wieder freigeben". Müssen zusätzlich auch Monate für die erneute Bearbeitung geöffnet werden ist die Option Monate wieder freigeben zu setzen. Speichern Sie Ihre Angaben.
ACHTUNG: Ihr Mandant kann jetzt auch bereits festgeschriebene Bewegungen erneut zur Bearbeitung freigeben. Das Recht sollte daher nicht dauerhaft gewährt werden.