Abrechnungsvarianten
Abrechnungsvarianten
Abrechnung …
Die Abrechnung kann entweder sofort als Originalabrechnung oder als simulierte Abrechnung durchgeführt werden. Wenn Sie simulierte Abrechnung anklicken, werden zwar Abrechnungen erzeugt, die Daten bleiben jedoch unverändert. Mit Hilfe der simulierten Abrechnung können Sie überprüfen, ob Ihre Stammdaten richtig und vollständig sind und ob die erfassten Lohndaten korrekt sind. Außerdem bietet die simulierte Abrechnung die Möglichkeit, schwierige Abrechnungsfälle erst einmal probeweise abzurechnen. Stellen Sie hierbei Fehler fest, kann nach Berichtigung der Fehler eine neue simulierte Abrechnung durchgeführt werden. Dieses Verfahren lässt sich beliebig oft wiederholen.
Rückrechnung …
Im Feld Abrechnungsdatum der Maske Steuerungsdaten ist der Monat einzutragen, auf den rückgerechnet werden soll. Der anstehende Abrechnungsmonat ist der Monat, mit dem Lohnsteuer und Sozialversicherung verrechnet werden. Rückrechnungen können ebenfalls simuliert durchgeführt werden. Simulierte Abrechnungen und simulierte Rückrechnungen werden als solche gekennzeichnet.
Allgemein
Die Vorgehensweise zur Rückrechnung in das Vorjahr unterscheidet sich nicht von dem der Rückrechnung für das laufende Kalenderjahr.
Zufluss - / Entstehungsprinzip
Für laufende und sonstige Bezüge gilt steuerrechtlich grundsätzlich das Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass die Steuerschuld entsteht, wenn der Arbeitslohn zufließt. Es werden damit die aktuellen Steuermerkmale (wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession, Frei-/Hinzurechnungsbeträge) berücksichtigt.
Ausnahme vom Zuflussprinzip
Von dem steuerlichen Zuflussprinzip kann in den ersten drei Wochen des Monats Januar abgewichen werden. Die Berechnung erfolgt dann nach dem Entstehungsprinzip und damit nach den damals gültigen steuerlichen Merkmalen. In diesem Fall ist eine neue Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen.
Bei Korrekturen Vj. Entstehungsprinzip anwenden
Das Zuflussprinzip ist automatisch vom Programm eingestellt.
Mit dem Kennzeichen Bei Korrektur Vj. Entstehungsprinzip anwenden auf der Maske Stammdaten | Personal | Steuer-2 | sonstige Kennzeichen kann für die Rückrechnung vom Zuflussprinzip abgewichen werden.
Dies ist nur möglich, wenn nicht schon in einer vorhergehenden Korrektur (Rückrechnung) bereits das Zuflussprinzip angewendet wurde. Zum Beispiel durch Rückrechnung von Nachzahlungen oder Rückforderungen mit Zuflussprinzip.
Nachzahlungen / Rückforderungen
Bei Beträgen, die in das Vorjahr rückgerechnet werden, ist zwischen Nachzahlungen und Rückforderungen zu unterscheiden. Für beide Beträge gilt steuerlich das Zuflussprinzip.
Nachzahlungen, die für das Vorjahr gezahlt werden, aber im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt werden, sind steuerlich immer als sonstiger Bezug zu behandeln.
Rückforderungen (-zahlungen) aus dem Vorjahr sind dagegen im laufenden Kalenderjahr unabhängig ihrer Entstehung als laufender Bezug zu behandeln.
Besonderheiten Netto-Entgelte
Die Rückrechnung in das Vorjahr mit Netto-Entgelten, oder auf Monate in denen ein Netto-Entgelt gezahlt wurde mit Anwendung des Zuflussprinzips ist derzeit nicht möglich. Es wird ein entsprechender Fehler im Abrechnungsprotokoll ausgegeben.
Korrektur von Besteuerungsmerkmale Vorjahr
Die Rückrechnung von Besteuerungsmerkmalen des Vorjahres ist grundsätzlich nicht zugelassen, da diese in der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) des Vorjahres bescheinigt werden. So lange die LSTB nicht abgegeben wurde werden die Korrekturen nach dem Entstehungsprinzip ausgeführt und werden damit in die LStB des Vorjahres aufgenommen.
Wurde bereits eine LStB für den Arbeitnehmer erstellt, kann eine Korrektur LStB des Vorjahres nur so lange erfolgen, so lange kein Zuflussprinzip für evtl. rückgerechnete Beträge erfolgte.
Die Rückrechnung muss mit dem Kennzeichen Bei Korrektur Vj. Entstehungsprinzip anwenden auf der Maske Personal | Steuer-2 | sonstige Kennzeichen erfolgen.
Erfolgt die Rückrechnung ohne Kennzeichen, wird die Rückrechnung nicht ausgeführt und folgender Fehlertext wird im Abrechnungsprotokoll angezeigt:
„Die Besteuerungsmerkmale für das abgelaufene Kalenderjahr können nicht korrigiert werden, da bereits eine Lohnsteuerbescheinigung (LStB) abgegeben wurde. Möchten Sie dennoch korrigieren, markieren Sie das Kontrollkästchen Bei Korrekturen Vj. Entstehungsprinzip anwenden auf der Maske Personal | Steuer-2 | sonstige Kennzeichen. Beachten Sie, dass eine neue LStB für das abgelaufene Kalenderjahr erstellt werden muss!“
Wiederholungsabrechnung vorbereiten …
Setzt die Abrechnung des aktuellen Monats zurück (Stornoabrechnung). Anschließend kann die Originalabrechnung wiederholt werden. Wiederholte Abrechnungen werden als solche mit einem „W“ gekennzeichnet.