ADDISON Steuern
ADDISON Steuern
| Die vorliegende Kundeninformation basiert auf dem Redaktionsstand Ende März 2026. Zusätzliche Neuerungen und Erweiterungen sind ggf. durch die Installation von Service Releases und Updates hinzugekommen. Bitte beachten Sie deshalb auch die Kundeninformationen, die wir im Rahmen dieser Aktualisierungen ausliefern. Eine Beschreibung dieser Aktualisierungen finden Sie innerhalb der ADDISON-Anwendungen unter Produktinformationen > Updates und Service Releases. |
Einkommensteuer
Vorausschau / Vorabberechnung auf den Veranlagungszeitraum 2026
Die Vorausschau für den Veranlagungszeitraum 2026 steht zum Bearbeiten zur Verfügung. Die Formulare basieren auf den amtlichen Formularen für den Veranlagungszeitraum 2025. Eine Übermittlung per ELSTER an die Finanzverwaltung ist noch nicht durchführbar. Das wird erst mit dem endgültigen Jahreswechsel für 2026 möglich sein.
Körperschaft- und Gewerbesteuer
Information zur späteren Auslieferung der Vorabberechnungen 2026
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Gewerbesteuer – entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung – als Selbstberechnung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Berechnung der Gewerbesteuer künftig bereits im Rahmen der Erklärung erfolgt und die ermittelten Ergebnisse an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Mit dieser Änderung ist eine Erweiterung des Formularumfangs verbunden. Für die Gewerbesteuer stehen zwölf zusätzliche Formulare zur Verfügung, die die einzelnen Berechnungsschritte und Ergebnisse der Selbstberechnung abbilden und Bestandteil der elektronischen Abgabe sind.
Um die neuen Anforderungen vollständig und korrekt umzusetzen, sind im Programm inhaltliche Anpassungen an der Berechnungslogik und der Datenverarbeitung erforderlich.
Aus diesem Grund werden die Vorabberechnungen der Gewerbesteuer erst bereitgestellt, sobald diese Anpassungen abgeschlossen sind.
Einheitlich und gesonderte Gewinnfeststellung 2025
Freigabe der Steuererklärungen mit ELSTER-Übermittlung
Mit diesem Programmstand stehen Ihnen die Erklärungen für die EGF und GF 2025 inklusive ELSTER-Übermittlung zur Verfügung.
Die EGF 2025 wurde von der Finanzverwaltung grundlegend überarbeitet. Davon sind nahezu alle FE‑Formulare betroffen.
Auch bisher aus der Einkommensteuer bekannte Formulare, wie die Anlage L und SO, wurden nicht mehr aus der Einkommensteuer übernommen, sondern in neue, eigenständige Formulare für die EGF überführt.
Um den Umstieg für Sie zu erleichtern, wurden diese neuen Formulare im Programm als themenbezogene Erfassungshilfen umgesetzt. Dies sorgt für eine klarere Struktur und verhindert den seitenweisen Druck leerer, grauer Formulare.
Mit der EGF 2025 entfällt zudem der Druck der FB‑Formulare. Dies trägt zu einer verbesserten Gesamtperformance des Programms bei. Sie erhalten stattdessen die in der Erfassung verwendeten Formulare und Erfassungshilfen 1:1 auch im Druck.
Die Einzelwerte der jeweiligen Feststellungsbeteiligten werden übersichtlich in den Auswertungen zur Aufteilung der Einkünfte dargestellt.
Die Finanzverwaltung nimmt zunehmend Abstand von den klassischen Druckformularen. So werden beispielsweise manche Daten lediglich im ELSTER-Datensatz, aber nicht in den Formularen abgefragt. Durch unsere Umstellung auf die eigenen druckbaren Erfassungsformulare wird künftig eine frühere Vorabberechnung und Erfassung ermöglicht. Gleichzeitig erleichtert dies die Integration von Anforderungen und Änderungen über die ELSTER‑Schnittstelle.
Der stärkere Fokus auf ELSTER anstelle des Formulardrucks unterstützt die weitere Digitalisierung der Kanzleiprozesse.
Unsere für Sie verzögerte Auslieferung beruht darauf, dass im Hintergrund große technische Umstellungen erforderlich waren und auch der ELSTER-Datensatz von der Finanzverwaltung uns erst Ende Februar zur Verfügung gestellt worden ist.
Bescheinigungs- und Formularwesen Steuern
Korrektur zu den Länderschlüsseln
Die Länderschlüssel wurden überarbeitet, da bei Rumänien für ELSTER Uruguay übergeben wurde.