Altersteilzeit

Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit (Atz) ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Atz-Verhältnisses regelmäßig zahlen muss. Hierzu gehören auch laufende Zulagen, Zuschläge, Sachbezüge etc. Einmal gezahlte Entgeltbestandteile, die nicht regelmäßig oder nicht für die vereinbarte Arbeitszeit gezahlt werden (z.B. Mehrarbeit) sind zur Errechnung des Regelentgelts außer Acht zu lassen.

Der Arbeitgeber hat das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20% (begrenzt zur BBG der Arbeitslosenversicherung) aufzustocken. Die bisherige Regelung, Aufstockung auf ein Nettoarbeitsentgelt von mindestens 70%, entfällt.

Um weiterhin die aus der Atz (halbes Arbeitsentgelt) entstehenden Rentennachteile abzufedern, müssen die Arbeitgeber neben den Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Regelarbeitsentgelt zusätzliche Beiträge zahlen.

Für Atz-Vereinbarungen ab dem 01.07.2004 werden die Rentenversicherungsbeiträge aus 80% des Regelarbeitsentgeltes maximal jedoch bis zu 90% der Rentenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze berechnet. Wobei die Beiträge aus dem Regelarbeitsentgelt jeweils von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte und die zusätzlichen Beiträge vom Arbeitgeber allein getragen werden.

Durchführung der Altersteilzeit in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung

Programmseitig unterstützt wird die Altersteilzeit wie sie im Altersteilzeitgesetz geregelt ist. Davon abweichende Regelungen, wie sie z.B. in Tarifverträgen ausgehandelt worden sind, werden vom Programm nur bedingt berücksichtigt.

Eine ordnungsgemäße Abrechnung von Altersteilzeit ist aber nur möglich, wenn man sich vorher mit dem Gesetz bzw. dem entsprechenden Tarifvertrag vertraut gemacht hat.

In den Durchführungsanweisungen zu den §§ 1–16 AtG ist ausführlich beschrieben was bei der Abrechnung von Altersteilzeit zu beachten ist. Aus diesem Grund enthält die ADDISON-Dokumentation nur die Beschreibung, in welchen Stammdatenmasken die entsprechenden Daten zu hinterlegen sind.

Für die Ermittlung des Regelarbeitsentgeltes ist im Basis-Lohnarten-Plan die Lohnart 7500-Atz-Gehalt enthalten. Das Optionsfeld Atz. Regelentgelt ist hier auf add gesteuert.

Stammdaten zur Altersteilzeit

Im Programm sind die folgenden Stammdaten aufzugeben:

Unter Stammdaten / Allgemeine Daten / ATZ, SFN, AK:

Brutto-Aufstockungs-%-Satz

Der gesetzliche, erstattungsfähige Satz beträgt 20%. Bei einem evtl. darüberhinausgehenden Satz wird zwar dem Arbeitnehmer eine entsprechend höhere Aufstockung gewährt, auf der Abrechnungsliste für das Arbeitsamt wird jedoch nur der erstattungsfähige Satz von 20% berücksichtigt.

Mindestnetto-%-Satz

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Bruttoaufstockung so hoch sein muss, dass der Arbeitnehmer mindestens 80% des (pauschalierten) Netto-Vollzeitarbeitsentgelts (Mindestnettobetrag) erhält. Bei Vorgabe eines höheren Satzes wird dieser zwar abrechnungstechnisch berücksichtigt, auf der Abrechnungsliste für das Arbeitsamt wird jedoch nur vom gesetzlichen Satz ausgegangen.

RV-pflichtig (%-Satz)

Die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen mindestens so hoch sein, dass der Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und 90% des durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzten Entgelts, das der Arbeitnehmer bei Vollzeitbeschäftigung erhalten würde, zusätzlich versichert ist. Bei Vorgabe eines höheren Satzes wird dieser zwar abrechnungstechnisch berücksichtigt, auf der Abrechnungsliste für das Arbeitsamt wird jedoch nur vom gesetzlichen Satz ausgegangen.

Unter Stammdaten / Lohnarten / Verarbeitung / Allgemein 1

Altersteilzeit-Aufstockung

Dieses Kennzeichen dient der automatischen Bruttoaufstockung. Siehe Lohnart 7501–Atz-Aufstockung des Basis-Lohnartenplans.

Unter Stammdaten / Mandant / Str2 / Altersteilzeit

Kundennr.

Hier ist die Stammnummer des Mandanten einzutragen. Andruck auf der Abrechnungsliste.

Mindestnettoerm. Unbegrenzt

Laut der gesetzlichen Tabelle endet die Mindestnettoermittlung bei der RV-Bemessungsgrenze. In einigen Tarifverträgen ist jedoch eine darüberhinausgehende Ermittlung vorgesehen. Dies kann durch Setzen dieses Kennzeichens gesteuert werden. Für die Abrechnungsliste gilt jedoch die gesetzliche Regelung.

Aufstockung ungekappt

Laut Gesetz endet die Bruttoaufstockung bei Erhalt eines Einmalbezuges mit Erreichen der Bemessungsgrenze. Auch hier gibt es tarifvertragliche Regelungen, die eine darüberhinausgehende Aufstockung vorsehen. Dies kann durch Setzen dieses Kennzeichens gesteuert werden. Für die Abrechnungsliste gilt jedoch die gesetzliche Regelung.

Brutto-Aufstock. (%)

Überdeckt für diesen Mandanten den in den Allgemeinen Daten vorgegeben Satz.

Mindestnetto (%)

Überdeckt für diesen Mandanten den in den Allgemeinen Daten vorgegeben Satz.

RV-Beitrag (%)

Überdeckt für diesen Mandanten den in den Allgemeinen Daten vorgegeben Satz.

Unter Stammdaten / Personal / Soz.-3 / Altersteilzeit

Beginn

Datum, ab dem die Altersteilzeit beginnt.

Brutto-Vollzeitentg.

Entgelt, das für diesen Zeitraum in Vollzeit abzurechnen wäre.

RV-Brutto-VJ-Diff.

Betrag, der in Märzklauselfällen noch dem Vorjahr zugeordnet werden kann. Dieses Feld wird automatisch verwaltet. Ausnahme: Vorträge bei Umstellung zu Beginn eines Jahres.

Wiederbesetzer

Personalnummer des für diesen Altersteilzeitbeschäftigten eingestellten Mitarbeiters. Andruck auf der Abrechnungsliste.

Stammnr.

Stammnummer des Arbeitnehmers. Andruck auf der Abrechnungsliste.

Weitere Angaben

  • Brutto-Aufstockung %

    : Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus den Mandantendaten (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).

  • Mindestnetto %

    : Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus den Mandantendaten (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).

  • RV-Beitrag %

    : Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus den Mandantendaten (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).

  • Mindestnettolohnermittlung abweichend

    : Zur Vorgabe in den Mandanten – Steuerung 2 abweichende Steuerung.

  • Aufstockung (Ebz.) abweichend

    : Zur Vorgabe in den Mandantendaten abweichende Steuerung.

  • Blockzeitmodell

    : Dieses Kennzeichen ist bei denjenigen Arbeitnehmern zu setzen, die im Blockzeitmodell (Gegensatz Teilzeitmodell) arbeiten.

  • Förderzeitraum von

    : Beginn des Förderzeitraums bei Blockzeitmodell

  • Förderzeitraum bis

    : Ende des Förderzeitraums bei Blockzeitmodell

Programmlohnart 912 Brutto-Vollzeitentg. lfd (Atz)

Überdeckende Eingabe zu dem in den Personaldaten hinterlegten Brutto-Vollzeitentgelt.

Programmlohnart 913 Brutto-Vollzeitentg. EBZ (Atz)

Eingabe des Vollzeit Einmalbezuges bei Abrechnung von Einmalbezügen innerhalb der Altersteilzeit.

Wichtiger Hinweis

Rentenversicherungsanteile des Arbeitgebers aus dem Fiktivlohn (Unterschiedsbetrag o. beitragspflichtige Einnahme) werden nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

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