Angestellte
Angestellte
Für den Urlaub von Angestellten im Baugewerbe gilt als Grundlage
- der Rahmentarifvertrag für die Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk
Dieser Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Nachfolgend werden die Regelungen dieses Tarifvertrages beschrieben.
Urlaubstagesanspruch
Für den Urlaub von Angestellten im Baugewerbe gilt als Grundlage der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes.
Dieser Tarifvertrag wurde nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen dennoch auf den Grundlagen des Tarifvertrages.
Urlaubstagesanspruch
Der Urlaubstagesanspruch für Angestellte richtet sich nach Lebensalter und Betriebszugehörigkeit.
| Lebensalter | Gewerbezugehörigkeit | Urlaubstage |
|---|---|---|
| über 18 Jahre | 26 | |
| über 18 Jahre | über 5 Jahre | 29 |
| über 35 Jahre | 29 | |
| über 35 Jahre | über 5 Jahre | 30 |
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Urlaubsstatistik
Die Urlaubsanspruchstage können unter Stammdaten | Personal | Pers.2 erfasst werden. Die genommenen Urlaubstage können dann mit der Lohnart 400 „Urlaubstage“ abgetragen werden.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach § 11 BUrlG aus dem durchschnittlichen Gehalt der dreizehn Wochen.
Grundsätzlich wird jedoch das aktuelle Monatsgehalt weitergewährt.
Beispiel nach BUrlG
Ein Angestellter arbeitet 5 Tage pro Woche. Im Monat August 2019 nimmt er 10 Tage und somit 2 Wochen Urlaub. Die Gehälter der letzten 13 Wochen lauten wie folgt:
Gehalt des Monats Mai 2019 = 2.850,00 EUR Gehalt des Monats Juni 2019 = 2.850,00 EUR Gehalt des Monats Juli 2019 = 2.850,00 EUR = Summe = 8.550,00 EUR Berechnung des Urlaubsentgeltes:
8.550,00 EUR : 13 Wochen = 657,69 EUR 657,69 EUR x 2 Wochen = 1.315,38 EUR Urlaubsentgelt
Pro Urlaubsstunde beträgt das Urlaubsentgelt im Monat August 657,69 EUR : 40,00 Stunden = 16,44 EUR. Das Urlaubsentgelt kann dann mit der Basislohnart 2010 „Urlaubsentgelt“ erfasst werden.
Das Gehalt des laufenden Monats muss bei einem separatem Ausweis des Urlaubsentgeltes um die Urlaubsstunden gekürzt werden:
2.850,00 EUR : 173,33 Monatsstunden = 16,44 EUR/Std. 16,44 EUR/Std. x 80 Urlaubstunden = 1.315,20 EUR
Zusätzliches Urlaubsgeld
Angestellte haben Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld i.H.v. 25 % der urlaubstäglichen Vergütung (Urlaubsentgelt).
Das zusätzliche Urlaubsgeld ist manuell zu berechnen und mit der Basislohnart 4205 „Zusätzl.-Url .Geld“ zu erfassen.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung
Nach § 7 (4) BUrlG ist der Urlaub ganz oder teilweise abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.
Im Basislohnartenplan steht für die Urlaubsabgeltung die Lohnart 3105 „Urlaubsabgeltung (EBZ)“ zur Verfügung.
Höhe der Urlaubsabgeltung
Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht der Höhe des Urlaubsentgeltes für die abzugeltenden Urlaubstage plus zusätzliches Urlaubsgeld.
Im Basislohnartenplan steht für die Urlaubsabgeltung Lohnart 3105 „Urlaubsabgeltung (EBZ)“ zur Verfügung.