Angestellte

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Der Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV) gilt für gewerbliche Arbeitnehmer. Für Angestellte gibt es keine tarifvertragliche Grundlage zur Zahlung eines 13. Monatseikommens.

Zahlungen durch den Arbeitgeber an einen Angestellten mit dem Charakter eines 13. Monatseinkommens sind daher als freiwillige Leistung anzusehen.

Erfassung

Ein freiwillig gewährtes 13. Monatseinkommen für Angestellte kann mit der Lohnart 3204 „13. Gehalt (EBZ)“ erfasst werden.

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