Arbeitgeberdarlehen

Allgemeine Daten

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Allgemeine Daten / geldwerter Vorteil.

In den allgemeinen Daten auf der Registerkarte "geldwerter Vorteil" ist der Effektivzinssatz sowie die Freigrenze zur Berechnung des geldwerten Vorteils für ein Arbeitgeberdarlehen für alle Mandanten hinterlegt.

Mandant

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Str.2.

In Abhängigkeit von einem gültig ab Datum können im Mandantenstamm arbeitgeberspezifische Werte als Freigrenze und Effektivzins hinterlegt werden. Diese Eingaben überdecken die Werte aus den allgemeinen Daten.

Personal

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / DA/AV Über das Symbol "Neu" kann im Dialog "Auswahl: DA/AV" ein neuer Vertrag für ein Arbeitgeberdarlehen erfasst werden.

Lohnarten

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Lohnarten

Für das Arbeitgeberdarlehen stehen im Basis-Lohnartenplan folgende Lohnarten zur Verfügung:

  • 8040-Auszahlung AG-Darlehen
  • 8041-Tilgung AG-Darlehen
  • 8042-Zinsen AG-Darlehen
  • 8043-Kosten AG-Darlehen
  • 5003-Geldw. Vort. AG-Darlehen

Berechnung

Tilgung/Sondertilgung

Für die Tilgung des Darlehens kann zwischen den Zahlungsintervallen monatlich, vierteljährlich oder jährlich gewählt werden. Ist die Restschuld kleiner als die erfasste Rate, wird nur noch der verbleibende Restbetrag zur Tilgung herangezogen.

Rückzahlungen, die zusätzlich zu den vereinbarten Tilgungen geleistet werden, müssen im Feld Sondertilgung und unter Angabe des Rückzahlungsmonats erfasst werden.

Die Einträge im Feld Sondertilgung werden nicht in den nächsten Monat übernommen. Das Löschen des Betrages im Folgemonat ist also nicht erforderlich, das Feld kann für die nächste Sondertilgung erneut verwendet werden.

Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn in Form von unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Sachwerten oder einer ähnlichen Leistung, die in Geld ausgedrückt werden kann. Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder ein zinsgünstiges Darlehen so erwirtschaftet der Arbeitnehmer einen Zinsvorteil, wenn der Effektivzins für das Arbeitgeberdarlehen den in den Allgemeinen Daten hinterlegten gesetzlichen Effektivzins unterschreitet.

Zinsberechnung

Für die programmseitige Zinsberechnung ist ein Prozentsatz zu erfassen. Bei monatlicher Zinsberechnung wird immer von 30 Zinstagen ausgegangen, bei vierteljährlicher von 90, und bei einer jährlichen Zinszahlung von 360 Zinstagen. Der Zins wird erstmalig im Folgemonat der Anlage des Darlehens vom Programm berechnet.

Zinsen für Teilmonate (Austrittsmonat) können programmseitig nicht berechnet werden. In diesem Fall ist der Zinssatz zu entfernen und der vom Anwender manuell berechnete Zins als Zinsbetrag zu erfassen.

Abrechnung von mehreren Darlehen pro Arbeitnehmer

Zinssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Zinsvorteil vorliegt, ist jedes Darlehen getrennt zu behandeln.

  1. Darlehen mit einer Restschuld von 15.000,00 EUR und einem Zinssatz von 6%

  2. Darlehen mit einer Restschuld von 10.000,00 EUR und einem Zinssatz von 1%

Der durchschnittliche Zinssatz liegt hier unter dem Effektivzins. Da aber eine Zusammenrechnung der Zinssätze nicht erfolgen darf, ist für das 2. Darlehen ein geldwerter Vorteil i.H. von 10.000,00 x Zinsvorteil p. A. zu berechnen.

Keine Zahlung im Ausfallmonat

Mit dieser Funktion können die Zahlungen in einem komplett unterbrochenen Monat ausgesetzt werden. Das ist immer dann sinnvoll, wenn während der Unterbrechung kein Entgelt fließt und somit durch Rückzahlung des Darlehens eine Überzahlung entstehen würde.

Bei Aktivierung der Funktion ist zu beachten, dass die Zinsberechnung nach Ende der Fehlzeit für die unterbrochenen Monate nachgeholt wird. Zinseszinsen werden jedoch nicht berechnet.

Ist eine Berechnung der Zinsen während der Fehlzeit und ihre Nachforderung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nicht erwünscht, so ist der erfasste Zinssatz oder Zinsbetrag ab dem ersten komplett unterbrochenen Monat zu entfernen.

Auswertungen

Die Darlehensabrechnung kann in den Steuerungsdaten unter Weitere Auswertungen / Arbeitgeberdarlehen aufgerufen werden.

Tilgungsplan

Abrechnungsvorschau

Mit dem Tilgungsplan besteht die Möglichkeit, eine Vorschau über die voraussichtlich anfallenden Zins- und Tilgungsbeträge auf Grundlage der aktuell erfassten Vertragsdaten zu erstellen.

Die Erstellung eines Tilgungsplans ist sowohl für neu angelegte als auch für bereits zum Teil getilgte Arbeitgeberdarlehen möglich.

Der Tilgungsplan wird im Arbeitgeberdarlehen auf der Maske "Zahlungen" gestartet. Zusätzliche Dateneingaben sind hierfür nicht erforderlich, die Vorschau wird auf Basis der abrechnungsrelevanten Daten im Reiter Vertragsdaten erstellt.

Da es sich beim Tilgungsplan lediglich um eine Vorschau über die zukünftigen Zahlbeträge handelt, beginnt die Auswertung mit dem ersten nicht abgerechneten Monat und endet im Monat der vollständigen Rückzahlung des Darlehens.

Für alle bereits abgerechneten Werte aus dem Arbeitgeberdarlehen kann die Auswertung Arbeitgeberdarlehen in den Weiteren Auswertungen erstellt werden.

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Steuerungsdaten
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Stammdaten Unternehmen
Bereich Mandant, Unternehmen, Registerkarte Unternehmen
Personal
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