Arbeitnehmer im Auslernjahr

Grundlagen

Grundlagen

Eine besondere Urlaubsberechnung gilt für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr. Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sind Mitarbeiter ab dem Tag der Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung bis zum 31.12. des gleichen Jahres. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb oder bei einem neuen Arbeitgeber erfolgt.

Während der Ausbildung wird für gewerbliche Auszubildende noch kein Urlaubskonto geführt. Die besondere Berechnungsweise ist also erforderlich, damit gewerbliche Arbeitnehmer direkt nach der Ausbildung einen Urlaubstagessatz in angemessener Höhe erhalten, wenn sie Urlaub nehmen.

Urlaubstage

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr haben wie Auszubildende auch, grundsätzlich einen Jahresurlaubsanspruch i.H.v. 25 Tagen bzw. 2,08 Tagen pro vollem Beschäftigungsmonat.

Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt

Für die gewerblichen Arbeitnehmer im Auslernjahr ist unter Stammdaten / Personal Bau / Arbeitnehmerdaten als Urlaubserrechnung "keine automatische Errechnung" zu hinterlegen und die Kontrollkästchen "Ausschluss ZVK-Errechnung" und "Ausschluss ZVK-Meldeverfahren" sind zu aktivieren!

Ggf. ist auch das Kontrollkästchen "Ausschluss TV-Mindestlohn" zu aktivieren, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des TV Mindestlohn nicht gegeben sind beim Jugendlichen.

Die Urlaubsanspruchstage und der genommene Urlaub wird für die gewerblichen Arbeitnehmer im Auslernjahr unter Stammdaten / Personal / Pers.-2 geführt.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsberechnung

Der Urlaubanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr wird mit Hilfe einer Durchschnittsberechnung ermittelt. Sind seit dem Ausbildungsende bereits 13 Wochen vergangen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Entgeltes der letzten drei Monate.

Sind bei Urlaubsgewährung weniger als 13 Wochen vergangen, erfolgt eine Durchschnittsberechnung aufgrund der erzielten Entgelte seit Weiterbeschäftigung als Arbeitnehmer im Auslernjahr.

Die Berechnung muss manuell erfolgen.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Auch für Arbeitnehmer im Auslernjahr besteht bei Urlaubsgewährung ein Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15%.

Berechnung des Urlaubstagessatzes

Der Urlaubstagessatzes von gewerblichen Arbeitnehmern im Auslernjahr wird wie folgt berechnet:

Brutto-Verdienst der letzten 13 Wochen : Lohnzahlungspflichtige Tage der letzten 13 Wochen + 15% Zusätzliches Urlaubsgeld.

Dieser wird dann mit den genommenen Urlaubstagen multipliziert.

Berechnungsbeispiel

Ein volljähriger Arbeitnehmer beendet am 15.07.2019 seine Ausbildung und wird als gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr übernommen. Im November nimmt er erstmals Urlaub, nämlich 5 Tage. Die Verdienste der letzten 3 Monate lauten wie folgt:

August 2019: 2.242,50 EUR September 2019: 2.353,00 EUR Oktober 2019: 2.333,50 EUR Summe: 6.929,00 EUR 6.929,00 EUR : 91 lohnzahlungspflichtige Tage (13 Wochen x 7 Tage) = 76,14 EUR Urlaubstagessatz

76,14 EUR x 25% = 11,42 EUR zus. Urlaubsgeld pro Tag

76,14 EUR x 5 Tage genommener Urlaub + 11,42 EUR x 5 Tage = 380,70 EUR Urlaubsentgelt + 57,10 EUR zus. Urlaubsgeld

Gewährung von Urlaub

Die Urlaubstage für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr werden mit der Basislohnart 400 „Urlaubstage“ erfasst.

Durchschnittsberechnung

Die Durchschnittsberechnung wird programmseitig nicht automatisch durchgeführt. Die Beträge müssen daher manuell ermittelt werden und können dann mit den Lohnarten

  • 2010 „Urlaubsentgelt“ und
  • 3100 „Zus. Urlaubsgeld (EBZ)“

erfasst werden.

Darstellung auf der Verdienstabrechnung

Da der Urlaubsanspruch im Auslernjahr aufgrund einer Durchschnittsberechnung ermittelt wird, kann auf der Verdienstabrechnung kein Urlaubsanspruch oder Tagessatz angezeigt werden. Es wird daher keine Bau-Urlaubsstatistik angezeigt.

Einstieg in das Urlaubslassenverfahren

Meldungserstellung

Für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr wird keine monatliche Meldung (URMEL) erstellt. Der Einstieg in das Urlaubskassenverfahren und Meldungsbeginn bei der Malerkasse erfolgt immer erst im Januar des Folgejahres, wenn der Wechsel zum gewerblichen Arbeitnehmer vollzogen wird.

Aus- und Wiedereintritt Um die Anmeldung zum 01.01. des Folgejahres in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung im Maler-Meldeverfahren auszulösen, ist ein Austritt des gewerblichen Arbeitnehmers im Auslernjahr zum 31.12. und ein Wiedereintritt als gewerblicher Arbeitnehmer zum 01.01. notwendig.

Umstellung der Urlaubserrechnungsart

Die Urlaubserrechnung muss auf „Gewerblicher Arbeitnehmer“ umgestellt werden, wenn der Januar des Jahres, welches nach Ende der Ausbildung folgt für den Arbeitnehmer abgerechnet wird.

Überleitung zum gewerblichen Arbeitnehmer

Überleitung zur Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer

Der gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr geht zum 01.01. des Folgejahres in eine Beschäftigung als gewerblicher Arbeitnehmer über und nimmt ab diesem Zeitpunkt am Urlaubskassenverfahren teil. Die Urlaubserrechnung muss dann auf „Gewerbl. AN“ umgestellt werden.

Überleitungsanspruch

Überleitungsanspruch haben volljährige und ausgelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, die erstmals am Urlaubskassenverfahren teilnehmen. Die erhalten am 01. Januar des Kalenderjahres einen Urlaubsentgeltvortrag von 153,39 EUR.

Für die Gutschrift des Überleitungsanspruchs ist im Januar nach Beendigung der Ausbildung unter Stammdaten | Personal Bau | Arbeitnehmerdaten das Kontrollkästchen „Überleitungsanspruch“ zu aktivieren. Dadurch wird der Betrag dem Urlaubskonto gutgeschrieben.

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