Arbeitnehmer im Auslernjahr

Arbeitnehmer im Auslernjahr unter 18

Unter 18

Für Arbeitnehmer im Auslernjahr welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gelten die Regelungen von Auszubildenden.

Arbeitnehmer im Auslernjahr über 18

Über 18

Für Arbeitnehmer im Auslernjahr welche das 18. Lebensjahr vollendet haben gelten die Regelungen von gewerblichen Arbeitnehmern.

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