Arbeitnehmer im Auslernjahr

Grundlagen

Grundlagen

Eine besondere Urlaubsberechnung gilt für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr. Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sind Mitarbeiter ab dem Tag der Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung bis zum 31.12. des gleichen Jahres. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb oder bei einem neuen Arbeitgeber erfolgt.

Während der Ausbildung wird für gewerbliche Auszubildende noch kein Urlaubskonto geführt. Die besondere Berechnungsweise ist also erforderlich, damit gewerbliche Arbeitnehmer direkt nach der Ausbildung einen Urlaubstagessatz in angemessener Höhe erhalten, wenn sie Urlaub nehmen.

Urlaubstage

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr haben wie gewerbliche Arbeitnehmer auch, grundsätzlich einen Jahresurlaubsanspruch i.H.v. 30 Tagen bzw. 2,5 Tagen pro vollem Beschäftigungsmonat.

Fremddaten voriger AG

Bei Einstellung eines gewerblichen Arbeitnehmers im Auslernjahr (im Ausbildungsbetrieb oder bei einem neuen Arbeitgeber) sind die Beschäftigungstage sowie die vom Arbeitnehmer bereits genommenen Urlaubstage unter Stammdaten / Personal Bau / Fremddaten voriger AG vorzutragen. Die Beschäftigungstage sind ab Jahresbeginn und inkl. der Ausbildungszeiten vorzutragen.

Der Eintrag des steuerpflichtigen Bruttolohnes darf allerdings nur Entgelte enthalten, die nach dem Ausbildungsende erwirtschaftet wurden.

Der Wechsel des Auszubildenden im Bauhauptgewerbe zum Gewerblichen Arbeitnehmer im Auslernjahr muss immer zwingend über einen Austritt und einen Wiedereintritt durchgeführt werden.

Ein automatischer Vortrag der Beschäftigungstage und der bereits genommenen Urlaubstage findet statt, wenn beim Wiedereintritt das Kontrollkästchen Wiedereintritt als gewerblicher AN im Auslernjahr verwendet wird.

Wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist, wird eine Kopie der letzten Personalstammversion aus dem Auszubildendenverhältnis angelegt und die folgenden Stammdaten automatisch gepflegt:

  • Die Urlaubserrechnung wird auf Gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr umgestellt.
  • Die Einträge in den Feldern Ausb.-Beginn, Ausb.-Ende, Tats. Ausb.-Ende, Vertrag, Vergütung, Ausbildungsjahr und Erstattung werden gelöscht.
  • Die Kontrollkästchen Keine Winterbau-Umlage und Kein ZVK-Beitrag werden deaktiviert.
  • Der Personengruppenschlüssel wird auf 101 umgestellt.
  • Der Tätigkeitsschlüssel wird an der 7. Stelle auf 2 - Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung umgestellt.
  • Die Ausbildungsvergütung unter Stammdaten | Personal | Pers.-LA wird gelöscht.

Sofern aus dem Auszubildendenverhältnis noch verbleibender Urlaub existiert, wird beim Wiedereintritt als Gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr zusätzlich unter Stammdaten / Personal Bau / Fremddaten voriger AG automatisch zusammen mit den Beschäftigungstagen ein Vortrag angelegt.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsberechnung

Der Urlaubanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr wird mit Hilfe einer Durchschnittsberechnung ermittelt. Sind seit dem Ausbildungsende bereits 13 Wochen vergangen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Entgeltes der letzten drei Monate.

Sind bei Urlaubsgewährung weniger als 13 Wochen vergangen, erfolgt eine Durchschnittsberechnung aufgrund der erzielten Entgelte seit Weiterbeschäftigung als gewerblicher Arbeitnehmer.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Auch für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr besteht bei Urlaubsgewährung ein Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25%.

Urlaubsberechnungsart

Eine Berechnung des Urlaubs als Durchschnittsberechnung erfolgt nur bei Auswahl der Option Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr. Damit die Berechnung korrekt erfolgen kann, ist auch der Beginn der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Ausbildung zu erfassen. Das Datum muss immer im Abrechnungsjahr liegen.

Berechnung des Urlaubstagessatzes

Der Urlaubstagessatz von gewerbliche Arbeitnehmern im Auslernjahr wird wie folgt berechnet:

#3470683: Lohn bauhauptgewerbe urlaubsberechnung und urlaubsabgeltung image7.png

Dieser wird dann mit den genommenen Urlaubstagen multipliziert.

Berechnungsbeispiel

Ein volljähriger Arbeitnehmer beendet am 15.07.2019 seine Ausbildung und wird als gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr übernommen. Im November nimmt er erstmals Urlaub, nämlich 5 Tage. Die Verdienste der letzten 3 Monate lauten wie folgt:

August 2019: 2.242,50 EUR September 2019: 2.353,00 EUR Oktober 2019: 2.333,50 EUR Summe: 6.929,00 EUR 6.929,00 EUR : 91 lohnzahlungspflichtige Tage = 76,14 EUR 76,14 EUR + 25% zus. Urlaubsgeld = 95,18 EUR Urlaubstagessatz 95,18 EUR x 5 Tage genommener Urlaub = 475,90 EUR Urlaubsentgelt inklusive zus. Urlaubsgeld

Gewährung von Urlaub

Der Urlaub wird für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr mit der Basis-Lohnart 4000 Urlaubstage Bau erfasst. Die Durchschnittsberechnung wird programmseitig durchgeführt. Weitere Eingaben sind nicht erforderlich.

Darstellung auf der Verdienstabrechnung

Da der Urlaubsanspruch im Auslernjahr aufgrund einer Durchschnittsberechnung ermittelt wird, kann auf der Verdienstabrechnung kein Urlaubsanspruch oder Tagessatz angezeigt werden. In der Urlaubsübersicht wird lediglich der Urlaubsanspruch in Tagen mit dem Zusatz Auslernjahr angedruckt.

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr in einer Teilzeitbeschäftigung

Der Urlaubstagessatz für Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr in einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird nicht automatisch errechnet.

Der Urlaubstagessatz von Gewerblichen im Auslernjahr wird wie folgt berechnet:

#3470683: Lohn bauhauptgewerbe urlaubsberechnung und urlaubsabgeltung image7.png

Als lohnzahlungspflichtige Tage werden grundsätzlich die monatlichen Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche herangezogen. Hat ein Arbeitnehmer eine geringere Anzahl an Wochenarbeitstagen, z.B. 3-Tage-Woche, können die lohnzahlungspflichtigen Tage nicht automatisch gekürzt werden und müssen manuell erfasst werden. Hierfür muss die Programmlohnart 936 Lohnzahlungspfl. Tage verwendet werden.

Für die korrekte Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigung muss wie bisher gewohnt die Programmlohnart 906 Beschäftigungstage erfasst werden.

Urlaubsmeldung (URMEL)

Meldungserstellung

Für gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr wird, wie für alle anderen gewerblichen Arbeitnehmer, monatlich ein Meldesatz URMEL erstellt. In diesem Meldesatz werden der Bruttolohn, die geleisteten Stunden, Ausfallzeiten und gewährte Urlaubsvergütungen an die Sozialkasse gemeldet.

Überleitung zum gewerblichen Arbeitnehmer

Überleitung zur Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer

Mit Hilfe einer Resturlaubsmeldung (RAMEL) wird zum 31.12. des Auslernjahres der Urlaubsanspruch in die normale Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer überführt.

Umstellung der Urlaubserrechnungsart

Programmseitig wird die Urlaubserrechnung unter Stammdaten / Personal Bau / Bau Pers.-1 automatisch auf die Option Gewerbliche Arbeitnehmer (auch geringfügige Beschäftigung) umgestellt, wenn der Januar des Folgejahres für den Arbeitnehmer abgerechnet wird.

Übermittlung der Resturlaubsansprüche an SOKA-Bau

Beim Übergang zum gewerblichen Arbeitnehmer muss für den ehemaligen gewerblichen Arbeitnehmer im Auslernjahr eine Resturlaubsmeldung (RAMEL) an SOKA-BAU übermittelt werden. Der RAMEL beinhaltet den Resturlaubsanspruch in Tagen und Geld zum Ende der Beschäftigung als gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr. Durch den RAMEL werden die Werte ins Urlaubskonto bei SOKA-BAU eingestellt und der Arbeitnehmer wird auch dort als gewerblicher Arbeitnehmer weitergeführt.

Um für ehemalige gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr eine Berechnungsbasis für die Urlaubsansprüche im Folgejahr zu erhalten, ist mit dem Meldesatz RAMEL der nach dem Durchschnittsverdienst ermittelte Resturlaubsanspruch zum 31.12. zu melden. Der RAMEL wird programmseitig im Januar des Jahres erstellt, das auf das Jahr des Erreichens der Volljährigkeit folgt.

Berechnungsbeispiel

Ein volljähriger Arbeitnehmer beendet am 15.09.2018 seine Ausbildung und wird als gewerblicher Arbeitnehmer übernommen. Am Jahresende wird für die Berechnung der Resturlaubsansprüche, unter Berücksichtigung von 20 gewährten Urlaubstagen folgende Berechnung durchgeführt:

360 Beschäftigungstage : 12 = 30 Tage Urlaubsanspruch

Urlaub gewährt in 2018 (01.01. bis 31.12.) = 20 Urlaubstage

Zu übertragende Resturlaubstage = 10 Urlaubstage Bruttolohn der letzten drei Monate bis 31.12. = 6.099,56 EUR : 65 Arbeitstage x 10 Urlaubstage = 938,40 EUR + 25% zusätzliches Urlaubsgeld (234,50 EUR) = 1.173,00 EUR

RAMEL

In der Resturlaubsmeldung RAMEL werden für den Arbeitnehmer zehn Urlaubstage und 1.173,00 EUR Urlaubsvergütung gemeldet.

RAMEL-Meldung bei Eintritt eines gewerblichen AN vor 01.07.

Scheidet ein Arbeitnehmer im Auslernjahr vor dem Jahresende (und somit vor Wechsel in das Arbeitsverhältnis als Gewerblicher Arbeitnehmer) aus seinem Baubetrieb aus, so ist lt. Pflichtenheft der SOKA-BAU bei Wiedereintritt in das Baugewerbe mit dem Datensatz RAMEL im Folgejahr der verbliebene Resturlaubsanspruch als Arbeitnehmer im Auslernjahr zu melden. Nur so kann SOKA-BAU diesen Urlaubsanspruch im Urlaubskonto des nun Gewerblichen Arbeitnehmers berücksichtigen.

Bei Wiedereintritt in das Baugewerbe ohne vorheriges Beschäftigungsverhältnis beim aktuellen Arbeitgeber müssen die Resturlaubsansprüche des gewerblichen AN im Auslernjahr unter Stammdaten / Personal Bau / Bau Pers.-2 in der Gruppe Resturlaubsmeldung (RAMEL) bei Eintritt erfasst werden um eine RAMEL-Meldung an SOKA-BAU erstellen zu können.

Beispiel:

Der Auszubildende Benjamin Müller wird nach seiner Ausbildung vom Unternehmen A übernommen, scheidet jedoch als Arbeitnehmer im Auslernjahr zum 30.11.2018 aus dem Unternehmen A aus. Bei Unternehmen B beginnt zum 01.01.2019 sein Arbeitsverhältnis als Gewerblicher Arbeitnehmer.

Unternehmen B muss im Eintrittsmonat Januar 2019 den RAMEL mit dem Resturlaub, den Unternehmen A zum 30.11.2018 bescheinigt hat, erstellen.

Durch Aktivierung des Kontrollkästchens "Resturlaubsmeldung (RAMEL) im Eintrittsmonat" werden die Eingabefelder "Resturlaubsentgelt aus Auslernjahr" und "Resturlaubstage aus Auslernjahr" aktiviert und die manuell ermittelten Werte können eingegeben werden.

Erkennt das Programm in diesem Fall einen Wiedereintritt zu einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitnehmer erfolgt die Errechnung der Resturlaubsansprüche und die beiden Felder werden automatisch mit den Daten aus dem vorigen Arbeitsverhältnis als Vorschlag gefüllt. Diese Werte können bei Bedarf jederzeit überschrieben werden.

Bei einem Eintritt nach 01.07. des ersten Jahres als Gewerblicher Arbeitnehmer ist das Kontrollkästchen nicht mehr verfügbar, da ein Übertrag nur erfolgen darf solange ein neues gewerbliches Arbeitsverhältnis vor 01.07. begründet wird.

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