Arbeitsweise und Ablauf des Programms
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Wichtiger Hinweis
| Bauhauptgewerbe |
Grundsätzlich wird Urlaub nur mit der Standardlohnart 300 – Urlaubstage Bau variabel erfasst. Die Erfassung kann kalendertäglich mit Angabe der Baustelle erfolgen. Programmseitig wird der aktuelle Urlaubsanspruch anhand der Beschäftigungstage und des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung bereits erhaltenen Urlaubs programmseitig festgestellt und die Gewährung bzw. der Urlaubsabbau automatisch durchgeführt. Die Reihenfolge der Urlaubseinlösung erfolgt dabei nach den Bestimmungen der Urlaubskasse (ULAK). |
| Reihenfolge der Urlaubseinlösung |
1. Restansprüche aus dem Vorjahr 1. Urlaubsanspruch lfd. Jahr |
> Werden Urlaubslohnarten direkt eingegeben, werden diese Lohnarten zwar abgerechnet, aber die Verantwortung für die Richtigkeit der Urlaubsstatistik liegt in diesem Fall beim Anwender. Bei der Direkteingabe von Urlaubslohnarten, darf die Lohnart 300 nicht mit eingegeben werden, da dies zu einer Doppelverarbeitung führt. > Verarbeitung der Ausfallzeiten > > > > --- > --- > >
Witterungs- oder auftragsbedingter Arbeitsausfall / Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld > Die Erfassung der Ausfallstunden erfolgt mit der
Standardlohnart 115 – SW-Ausfallstd. wenn es sich um einen witterungsbedingten Arbeitsausfall handelt. Ist der Arbeitsausfall innerhalb der Schlechtwetterzeit auftragsbedingt, erfolgt die Erfassung der Ausfallstunden mit der
Standardlohnart 117 – Auftragsbed.Ausfallstd. Die Ausfallstunden werden automatisch vom Programm gemäß
Arbeitszeitkonten bzw. nach den tariflichen / gesetzlichen Bestimmungen der Bauwirtschaft verarbeitet. Bedingt durch die unterschiedlichen Tätigkeiten, die auf der Baustelle ausfallen können, kann es notwendig werden, je Tätigkeit unterschiedliche Ausfallstunden-Lohnarten anzulegen, die bis auf das unterschiedliche Tätigkeitsmerkmal jedoch die gleiche Lohnartensteuerung beinhalten (gegebenenfalls sind die Lohnarten
115 und 117 zu kopieren). > > > > >
Zahlung von Saison- Kurzarbeitergeld (S-Kug) > Ab 01. November 2006 wird anstelle des früheren Winterausfallgeldes, die Lohnersatzleistung
Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) bezahlt. S-Kug kann sowohl bei witterungsbedingtem als auch bei auftragsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit beantragt werden. S-Kug wird i. H. von 60% bzw. 67% der
Nettoentgeltdifferenz bezahlt. Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt. > > > > >
Schema für die Errechnung von Saison- Kurzarbeitergeld > - Feststellung des
Sollentgelts (Bruttobetrag) - Feststellung des
Istentgelts (Bruttobetrag) - Feststellung der Leistungsgruppe und Leistungssatz des Arbeitnehmers - Ablesung des jeweiligen pauschalierten Nettoentgelt aus der Tabelle - Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwischen den beiden Tabellenwerten - Die Differenz daraus ist das auszuzahlende Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) > > > > >
Sollentgelt > Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit im Lohnabrechnungszeitraum bei Vollarbeit erzielt hätte. Für
Zeitlöhner wird das Sollentgelt ermittelt, indem der Stundenlohn mit den im Abrechnungsmonat ohne die Ausfallstunden zu leistenden Arbeitsstunden (einschließlich, der Entgeltstunden und Entgeltanteile z.B. für Urlaub, Feiertage usw.) multipliziert wird. Diesem Entgelt hinzuzurechnen sind die beitragspflichtigen Lohnbestandteile wie Erschwerniszuschläge, Leistungszulagen usw. die im Abrechnungsmonat auch
ohne die Ausfallstunden angefallen wären. Bei Arbeitnehmern, die einen gleichbleibenden
Monatslohn oder Gehalt bekommen, sind diese Entgelte gleich Sollentgelt. Zulagen oder sonstige Leistungen wie VWL, Stellenzulagen und andere Zuschläge werden zum Sollentgelt noch
hinzugerechnet. - Für diejenigen Fälle, in denen das Sollentgelt nicht korrekt ermittelt werden kann, oder das Sollentgelt manuell ermittelt wird, kann das Sollentgelt mittels der
Standardlohnart 660 – Sollentgeltvorgabe vorgegeben werden.
Diese Lohnart dient nur als Vorgabe ohne selbst zu rechnen. > > > > >
Wichtiger Hinweis 
> - VWL, Zulagen und andere Zuschläge werden wenn sie eingegeben werden, zum vorgegebenen Sollentgelt hinzugerechnet. > > > > >
Wichtiger Hinweis
für Empfänger von Monatslohn / Gehalt > Da für diese Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Regel das Gehalt vom Anwender manuell gekürzt wird und somit auch automatisch eine Kürzung des Sollentgelts stattfindet, ist folgendermaßen zu verfahren: - Eintrag des
vollen Gehalts / Monatslohns mit der entsprechenden Lohnart im Menü
Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers. - Eintrag der Standardlohnart
660 Sollentgeltvorgabe in Höhe des Gehalts/Monatslohns im Menü
Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers. - Manuelle Kürzung des Gehalts/Monatslohns im Menü
Erfassung / Erfassung variabler Daten. - Eingabe der Ausfallstunden im Menü
Erfassung / Erfassung variabler Daten. > > > > >
Istentgelt > Istentgelt ist das im Abrechnungsmonat
tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt
einschließlich der Entgelte für Mehrarbeit wie auch Lohnfortzahlung. Bei Urlaubsgewährung wird das Urlaubsentgelt
ohne das zusätzliche Urlaubsgeld berücksichtigt. Das Istentgelt wird
erhöht für Zahlungen aus Entgeltersatzleistungen wie Krankengeldbezug wie auch für Kurzarbeitsstunden (Kug), Überbrückungsgeld, Saison-Kug, unbezahlter Urlaub oder Bummeltage. Das Istentgelt wird so berechnet, als hätte ein Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen. Bei dieser fiktiven Berechnungsweise sind auch die
zusätzlich zum Entgelt zu leistenden Zuschläge oder Zulagen zu
berücksichtigen, die im Falle einer Arbeitsleistung zum Arbeitsentgelt gezahlt worden wären. Das Istentgelt kann mit der
Lohnart 670 Erhöhung Istentgelt manuell erhöht werden. Dies kann immer dann erforderlich werden, wenn das zuständige Arbeitsamt bei einer Prüfung einen vermeidbaren Arbeitsausfall erkannt hat und das Istentgelt fiktiv erhöht. Die Lohnart 670 wird auf der Verdienstabrechnung nicht angedruckt. > > > > >
Einmalbezüge > Einmalbezüge / Sonstige Bezüge, welche nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern sind, werden nicht zum Sollentgelt und Istentgelt hinzugerechnet. > > > > >
Lohnarten > Die verfügbaren Standardlohnartenpläne beinhalten bereits alle Einsteuerungen für das Sollentgelt und das Istentgelt sowie die Baubesonderheiten. Bedingt durch die Fülle gesetzlicher und tariflicher Änderungen welche die Baulohnabrechnungen betreffen, wird es immer wieder notwendig Programmanpassungen wie auch Änderungen im Standardlohnartenplan vorzunehmen. Es ist daher ratsam, immer den jeweiligen Standardlohnartenplan zu importieren und im Mandantenstamm zu hinterlegen. Somit ist gewährleistet, mit korrekten Lohnarten zu arbeiten. Sofern nicht mit den importierten Lohnarten gearbeitet wird, ist es notwendig einen Abgleich mit den Standardlohnarten (kopieren auf freie Lohnartenplannummer) durchzuführen. > > > > >
S-Kug-Stundenlohn > Der Saison-Kug Stundenlohn für Zeitlöhner ist der Stundenlohn des Arbeitnehmers mit dem VWL-Arbeitgeberanteil. Der Eintrag erfolgt im Menü
Stammdaten / Personal Bau / Registerkarte Bau Pers.-2. Der S-Kug-Stundenlohn muss vorhanden sein, da mit diesem die Ermittlung des Sollentgelts bei Meldung von witterungsbedingten Ausfallstunden erfolgt. Es ist zu beachten, dass bei evtl. Zahlung von Kurzarbeit auch der Kug-Stundenlohn im Menü
Stammdaten / Personal / Kug/ZVK eingetragen werden muss.
Nach Aktivierung der „automatischen Ermittlung“ in den Mandantendaten wird der Kug-, und der S-Kug-Stundenlohn für alle Arbeitnehmer programmseitig ermittelt. Krankengeld von der Krankenkasse, Fehltage, Bummelstunden, unbezahlter Urlaub sind Zeiten, die wegen der fiktiven Istentgeltermittlung immer mit Anzahl Stunden zu melden sind. > Vermögenswirksame Leistung (VWL) > > > > --- > --- > >
Gewerbliche Arbeitnehmer > Die vermögenswirksamen Leistungen werden im Baugewerbe leistungsbezogen gewährt. Das heißt, dass der Arbeitgeber in der Regel seinen Anteil nur dann zu bezahlen hat, wenn der Arbeitnehmer seine eigene Leistung dazu beiträgt. Eine Prüfung bzgl. des AN-Anteils seitens des Programms erfolgt jedoch nicht. > > > > >
Voraussetzung für die Errechnung > Die Lohnarten, mit denen die gearbeiteten Stunden gemeldet werden (z.B. Zeitlohn), müssen im Menü
Stammdaten / Lohnarten / Registerkarte Stunden steuern auf
„produktive VWL-Stunden“ gesteuert sein. Der Eintrag der VWL-Anteile erfolgt im Menü
Stammdaten / Personal Bau / Registerkarte Bau Pers.-2 und das Kontrollkästchen
je produktive VWL-Stunde muss gesetzt sein. Ist dies nicht der Fall, wird der VWL-AG-Anteil als fester Betrag verarbeitet. >