Arbeitszeitkonten

Arbeitszeitkonten Durch den Import Allgemeine Daten im Menü Erfassung, werden automatisch Zeitkonten und Zeittabellen für das Bauhauptgewerbe und den Garten- und Landschaftsbau zur Verfügung gestellt. Die automatische Verarbeitung von Arbeitszeitkonten kann nur erfolgen, wenn dazu in der Zeitverwaltung die entsprechenden Tabellen vorhanden sind.

Zeittabellen

Zeittabellen Die Anlage einer Zeittabelle erfolgt immer unter Angabe einer frei wählbaren Tabellennummer und Bezeichnung. Anhand der zeitlichen Zuordnung (für jeden einzelnen Monat) können für die entsprechende Tabelle, die monatlichen Tarifzeiten oder betrieblichen Arbeitszeiten und wenn erforderlich auch die monatlichen tatsächlichen Arbeitstage eingetragen werden. Der Verweis auf die entsprechende Zeittabelle erfolgt im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Zeit/Indiv.ZVK. Durch diese Zuweisung kann programmseitig die richtige Tabelle für den Mandanten herangezogen werden.
Monatliche Stunden / Wöchentliche Stunden Bei der Anlage einer Zeittabelle kann unterschieden werden in monatliche, wie auch in wöchentliche Stunden. Bei der monatlichen Tabelle wird immer nur Monat und Jahr eingeben. Bei der wöchentlichen Tabelle erfolgt der Eintrag wochenweise unter Angabe von Tag/Monat/Jahr. Diese tariflichen Arbeitszeiten werden immer für die Stundenkappung bei einem evtl. Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld herangezogen.
Wöchentliche Stunden Die Mindesturlaubsvergütung für Krankengeldbezug kann nur automatisch über die Fehlzeitenerfassung errechnet werden, wenn die Wöchentlichen Stunden für den gewerblichen Arbeitnehmer in der Zeittabelle erfasst sind. Somit können die täglichen Arbeitszeiten ermittelt. Dies wiederum ermöglicht die Berechnung der „gefehlten Stunden“ im Falle eines Krankengeldbezuges.

Zeitkonto

Hintergrund Das Zeitkonto legt fest, wie die Arbeitsstunden eines Monats innerhalb der Arbeitszeit-Flexibilisierung zu verarbeiten sind. Das heißt, wie die tatsächliche Arbeitszeit (Istzeit) bei Überschreiten oder Unterschreiten einer festgelegten tariflichen oder betrieblichen Arbeitszeit (Sollzeit) zu verwalten ist. Hierbei wird unterschieden in Ansparkonto oder Ausgleichskonto. Beide Modelle arbeiten in der Sache gleich jedoch unter unterschiedlichen Zeitausgleichsregeln. Der Verweis auf das entsprechende Arbeitszeitkonto erfolgt im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Zeit/Indiv.ZVK. Durch diese Zuweisung kann programmseitig das richtige Konto für den Mandanten herangezogen werden.
Zeitkonto Die Nummer des Zeitkontos ist frei wählbar.
Bezeichnung Die Bezeichnung des Arbeitszeitkontos ist frei wählbar.
Monat von Monat des Beginns des Zeitkontos (Monat 01) Firmen des Bauhauptgewerbes können bis zu einem 12-monatigen Zeitraum ausgleichen.
Monat bis Ende-Monat des Zeitkontos (Monat 12)
Max. Guthaben Stundenzahl für max. Ansparen von Zeitguthaben: - Bauhauptgewerbe max.150 Stunden bei Ausgleichs- / Arbeitszeitkonten - Bauhauptgewerbe max. 50 - 30 Stunden bei Ansparkonten
Max. Zeitschuld Stundenzahl für max. Zeitschuld: - Bauhauptgewerbe max. 50, 30 Stunden bei Ausgleichs- / Arbeitszeitkonten - Bauhauptgewerbe max. 50, 30 Stunden bei Ansparkonten
Verarbeitung Auswahl des Kontos (z.B: Ansparkonto oder Ausgleichs- / Arbeitszeitkonto)
Verwaltung Wahlweise Verarbeitung von Stunden oder Stunden und Beträge (Bruttobeträge)
Lohnart Lohnarten für die jeweiligen Zeitausgleichsregeln - Zuzahlung von Zuschlägen bei Überschreitung des max. Zeitguthabens - Ansparung vor erstmaligem Erreichen des max. Zeitguthabens (mit / ohne Zuschlag) - Ansparung nach erstmaligem Erreichen des max. Zeitguthabens - Auszahlung des Guthabens - Ausgleich von Zeitschulden / Urlaubsanrechnung Die Verarbeitung der zu verwaltenden Arbeitszeit erfolgt anhand von Lohnarten, welche bestimmen ob Stunden angespart oder ausgezahlt (z.B.: Auffüllung auf tariflichen Monatslohn) werden. Dies erfolgt innerhalb von einem festgelegten max. Zeitguthaben wie auch von einer max. Zeitschuld.
Bewertungsfaktor Zuschlags-%-Satz (125,00 %) bei Stundenansparung mit 25%-igen Zuschlag für das Ansparkonto vor erstmaligem Erreichen des max. Guthabens. Hierbei wird der Zuschlag zusätzlich in Zeit und Geld umgewandelt und dem Konto gutgeschrieben.

Ausgleichs- / Arbeitszeitkonto

Ausgleichs- / Arbeitszeitkonto Im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung (Flexibilisierung) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, innerhalb von 12 Kalendermonaten 150 Arbeitsstunden vor- und 30 Arbeitsstunden nacharbeiten zu lassen. Bei Vorarbeit kann ein Teil des Lohnes einbehalten und auf dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Auf dem Konto gutgeschriebener Lohn (Stunden und Bruttobetrag) muss zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall verwendet werden. Der Vergleich der Soll-Arbeitszeit gegenüber der Ist-Arbeitszeit ist in der Zeitverwaltung unter der Registerkarte Zeitregeln festgelegt.
Für das Bauhauptgewerbe gilt - Soll-Stunden gemäß: Tarifliche Arbeitszeiten / Monat - Ist-Stunden gemäß: Aktive Stunden
Für alle anderen Gewerbe gilt - Soll-Stunden gemäß: Tarifliche Arbeitszeiten / Monat - Ist-Stunden gemäß: Bezahlte Stunden

Ansparkonto

Ansparkonto Das Programm verarbeitet 2 Arten von Ansparkonten für das Bauhauptgewerbe. Ansparung mit Zuschlag bzw. Ansparung ohne Zuschlag. Das Ansparkonto lässt ein Ansparen durch Vor- und Nacharbeit von bis zu 30 Guthabenstunden zu. Wie auch eine Zeitschuld von max. 30 Stunden. - Bei Stundenansparung mit 25%-igen Zuschlag (Bewertungsfaktor = 125,00 %) wird für die Ansparung vor erstmaligem Erreichen des max. Guthabens, der Zuschlag zusätzlich in Zeit und Geld umgewandelt und dem Konto gutgeschrieben.

Verwendung von Arbeitszeitguthaben

Verwendung von Arbeitszeitguthaben Im Falle eines witterungsbedingten oder auftragsbedingten Arbeitsausfalls wird, zur Vermeidung der Lohnersatzleistung Saison-Kurzarbeitergeld, zunächst das Guthaben des Arbeitnehmers auf seinem Arbeitszeitkonto zum Ausgleich für die Ausfallstunden aufgelöst. Ist kein Arbeitszeitguthaben (mehr) vorhanden, erhält der Arbeitnehmer bei Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit Saison-Kurzarbeitergeld. Außerhalb der Schlechtwetterzeit darf Arbeitszeitguthaben nur noch zur Bildung eines verstetigten Monatslohns oder zum Zwecke der Qualifizierung aufgelöst werden. - Witterungsbedingte Ausfallstunden werden mit der Lohnart 115 – SW-Ausfallstd. erfasst, auftragsbedingter Arbeitsausfall mit der Lohnart 117 – Auftragsbed.Ausfallstd. - Die Auflösung des Arbeitszeitguthabens bzw. die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes wird dann programmseitig durchgeführt.

Reservestunden

Reservestunden Die Erfassung von Reservestunden erfolgt im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Zeit/Indiv.ZVK oder pro Arbeitnehmer im Menü Stammdaten / Personal Bau / AZK. Der Reservebestand wird, entsprechend dem Arbeitszeitkonto-bestand, nur dann programmseitig geführt, wenn neben den Reservestunden auch ein Gültigkeitszeitraum für die Bestandsführung (von Monat ……….bis Monat) erfasst wird. Die als Reservebestand geschützten Stunden werden bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall nicht zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld aufgelöst. Reservebestände sind zulässig, wenn die Stunden z.B. zum Ausgleich an Brückentagen oder zum Zwecke der Qualifizierung zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden sollen. Pro Arbeitnehmer können kalenderjährlich bis zu 50 Stunden als Reservebestand geschützt werden. Die Erfassung von Reservestunden ist nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer zulässig, der den Verwendungszweck und den konkreten Zeitpunkt der Verwendung benennt. - Ein willkürlicher Eintrag von Reservestunden zum Schutz des angesparten Arbeitszeitguthabens kann zur Kürzung oder zum Versagen der Lohnersatzleistung Saison-Kurzarbeitergeld durch das zuständige Arbeitsamt führen. Die Auszahlung (Auflösung der Reservestunden) erfolgt mit der Lohnart 368 – Auszahl.Reserv.-Std.AZK.

Zeitregeln

Für das Bauhauptgewerbe gilt - Soll-Stunden gemäß: Tarifliche Arbeitszeiten / Monat - Ist-Stunden gemäß: Aktive Stunden
- Hier besteht die Möglichkeit, Stunden welche die monatliche tarifliche Arbeitszeit der Tariftabelle überschreiten, zu verwalten.
#3464119: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image40.jpeg - Begrenzung des monatlichen Ansparens und automatische Auszahlung mit der entsprechenden Lohnart unter Berücksichtigung der Stundenanzahl von / bis.
Kontozugang / -abgang (manuell) Es besteht die Möglichkeit das Arbeitszeitkonto manuell zu beeinflussen. Das heißt, es können Stunden und/oder Beträge unabhängig von der Programmautomatik für das Arbeitszeitkonto manuell zugeführt wie auch abgezogen werden (z.B. Eingabe von Vorträgen). Im Standardlohnartenplan stehen dafür folgende Lohnarten bereit: - 373 – Man. AZ-Kto-Vortrag - 374 – Man. AZ-Kto-Abgang
Reservestundenzugang / -abgang (manuell) Der als Reservebestand geschützte Teil des Arbeitszeitguthabens kann durch Eingabe von Stunden unabhängig von der Programmautomatik erhöht oder verringert werden. Im Standardlohnartenplan stehen dafür die folgenden Lohnarten bereit: - 366 – Man. Reserv. Zugang AZK - 367 – Man. Reserv. Abgang AZK
Kontoauflösung Mit der Lohnart 376 – Man. Auszahl. AZ-Kto kann das Konto teilaufgelöst werden (manuelle Eingabe), wogegen die Lohnart 377 – Auflösung AZ-Konto das Konto (ohne weitere Eingaben) gesamt auflöst.

Personal | AZK

Anzeige Die zusätzliche Registerkarte AZK wird nur bei Arbeitnehmern angezeigt, denen im Register Mandant / Zeit/Indiv. ZVK oder im Register Personal / Pers.2 ein Arbeitszeitkonto zugeordnet ist. Für Arbeitnehmer des Baugewerbes (Tarifbindung) erfolgt die Anzeige im Register Personal Bau. Bei Arbeitnehmers die in Firmen außerhalb des Baugewerbes beschäftigt sind, wird der Reiter AZK im Personalstamm angezeigt.
Erfassung von Reservestunden Im oberen Teil des Registers können Reservestunden erfasst werden. Reservestunden sind Bestandteile des Arbeitszeitguthabens, für die die Automatik des dem Arbeitnehmer zugeordneten Arbeitszeitkontos außer Kraft gesetzt wird. Weitere Informationen siehe unter 4.6 Reservestunden. Durch Eingabe eines Gültigkeitsmonats (Monat von….), wird die automatische Reservebestandsführung im unteren Teil des Registers aktiviert.
Zeitkontoverarbeitung Folgende Werte aus dem für den Arbeitnehmer gültigen Zeitkonto werden angezeigt: - Nummer des Zeitkontos - Bezeichnung des Zeitkontos - Verarbeitungsart - Maximales Guthaben - Maximale Zeitschuld - Maximaler Reservebestand
Monatliche Abrechnungswerte Die monatlich abgerechneten Sollstunden und Iststunden werden angezeigt. Die angezeigten Sollstunden werden aus der in der Zeitverwaltung hinterlegten Zeittabelle entnommen. Die Eingabe einer Persönlichen Arbeitszeit unter Personal Bau / Bau Pers.1 wirkt überdeckend zur Sollarbeitszeit aus der dem Arbeitnehmer zugeordneten Zeittabelle. Die Iststunden werden aufgrund der erfassten Stunden erkannt. Iststunden sind Stunden mit der Lohnartensteuerung „aktive Stunden“.
Bestandsführung Arbeitszeit Der Arbeitszeitkontobeststand wird mit Anfangsbestand (Vormonat), Zugängen, Abgängen und Endbestand separat in Stunden und Betrag dargestellt. Bei den Lohnkontobewegungen findet eine Unterscheidung zwischen manuellen oder automatischen Zu- und Abgängen statt. Um automatische Zu- und Abgänge handelt es sich immer dann, wenn die Bewegung durch die Steuerung des Zeitkontos programmseitig erzeugt wird. Bei allen anderen Bewegungen handelt es sich um manuelle Zu- oder Abgänge.

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