Aufgaben/Pflichten des Arbeitgebers

Teilnahmepflichten des Arbeitgebers

Die Arbeitgeber mit Auslandssitz sind verpflichtet, das Formular „Stammblatt bei Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland“ auszufüllen und an die SOKA GERÜSTBAU zu senden. Erklärungen und Ausfüllhinweise hierzu sowie zu allen anderen Formularen finden sich in der Broschüre "Urlaubsverfahren im Gerüstbauer-Handwerk bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland" die unter www.soka-geruest.de unter Downloads Europa (Entsendung) abgerufen werden kann. Ferner sind für die entsandten Arbeitnehmer Stammdaten über die Online-Anwendung unter www.soka-geruest.de zu melden.

Bescheinigungen über den Betrieb des Arbeitgebers

Die SOKA GERÜSTBAU benötigt auch Bescheinigungen, die bestätigen, dass der Arbeitgeber am Ort seines Betriebssitzes im Ausland gemeldet ist (Handelsregistereintragung, Gewerbegenehmigung, Handwerksregistrierung oder Ähnliches). Sofern auch in Deutschland entsprechende Anmeldungen erfolgen, sind Fotokopien diese Bescheinigungen – wenn möglich in deutscher Übersetzung – ebenfalls einzureichen.

Änderungsmitteilungen

Alle Veränderungen der gemeldeten Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmer-Stammdaten sind der SOKA GERÜSTBAU umgehend schriftlich mitzuteilen.

Meldung des monatlichen Bruttolohns und der Urlaubsvergütung (Monatsmeldung zum 15. des Folgemonats

Der Arbeitgeber die monatlichen Bruttolöhne – in tatsächlich gezahlter Höhe, mindestens jedoch die auf der Grundlage des aktuellen TV-Mindestlohns tarifvertraglich geschuldeten Löhne – aller gewerblichen Arbeitnehmer als elektronische Meldung zu übermitteln. In dem Fall, dass Arbeitgeber Urlaubsvergütung für während der Entsendung gewährte Urlaubstage an ihre Arbeitnehmer zahlen, sind der SOKA GERÜSTBAU zusätzlich zu den sonstigen Angaben in der Monatsmeldung für diesen Abrechnungsmonat die ausgezahlte Urlaubsvergütung brutto sowie die gewährten Urlaubstage mitzuteilen. Die Monatsmeldung muss für jeden Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonats bei der SOKA GERÜSTBAU eingegangen sein.

Auf allen Schreiben müssen die sechsstellige Betriebskontonummer und der Staatencode (Abkürzung für den Staat des Betriebssitzes) angegeben sein. Der Staatencode befindet sich in Teil III der Broschüre "Urlaubsverfahren im Gerüstbauer-Handwerk bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland". Bei Vorgängen, die einzelne Arbeitnehmer betreffen, ist außerdem die Arbeitnehmernummer anzugeben. Sämtliche Angelegenheiten können so schneller bearbeitet werden.

Jeder Arbeitgeber hat seine Mitteilungspflichten gegenüber der SOKA GERÜSTBAU grundsätzlich über den eingerichteten Online-Service zu erfüllen (elektronisches Meldeverfahren).

Auf Antrag können Arbeitgeber von dieser Pflicht befreit werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese für ihn wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

Berechnung Urlaubsanspruch

Die Berechnung des Urlaubsanspruches für gewerbliche oder schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer in einem Entsendebetrieb unterscheidet sich nicht von einem Betrieb mit Sitz in Deutschland.

Gewährung von Urlaub

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Entsendung nach Deutschland Urlaub gewährt, zahlt er ihm dessen Urlaubsvergütung und meldet der SOKA GERÜSTBAU die Urlaubsdaten im Rahmen der Monatsmeldung. Die SOKA GERÜSTBAU erstattet dem Arbeitgeber die Urlaubsvergütung, wenn sein Beitragskonto ausgeglichen ist.

Urlaubsabgeltung bzw. Entschädigung

Beendet der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten in Deutschland und nimmt innerhalb von drei Monaten keine neuen Tätigkeiten auf deutschen Baustellen auf und ist nicht arbeitslos, kann er bei der SOKA GERÜSTBAU einen Abgeltungsantrag stellen. Das Formular liegt in verschiedenen Sprachen vor. Die SOKA GERÜSTBAU zahlt dem Arbeitnehmer die beitragsfinanzierte Abgeltung aus. Soweit die Abgeltung der Sozialversicherung unterliegt, zieht die SOKA GERÜSTBAU von der Abgeltung einen Pauschalbetrag ab und leitet ihn an den Arbeitgeber oder die zuständige Einzugsstelle weiter. Die SOKA GERÜSTBAU ist verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Entrichtung der Lohnsteuer sowie des Solidaritätszuschlags einzubehalten und an das Finanzamt Wiesbaden abzuführen.

Sind die Urlaubsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verfallen, kann der Arbeitnehmer bei der SOKA GERÜSTBAU einen Entschädigungsantrag stellen. Das Formular liegt in verschiedenen Sprachen vor. Die SOKA GERÜSTBAU zahlt dem Arbeitnehmer die beitragsfinanzierte Entschädigung aus. Auf die ausgezahlte Entschädigung muss der Arbeitnehmer noch Steuern zahlen. Die SOKA GERÜSTBAU ist verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Entrichtung der Lohnsteuer sowie des Solidaritätszuschlags einzubehalten und an das Finanzamt Wiesbaden abzuführen.

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