Auszubildende

Grundlagen

Für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es keinen speziellen Tarifvertrag über die Berufsbildung. Auszubildende sind außerdem vom persönlichen Geltungsbereich in den Tarifverträgen ausgenommen. Somit gilt für Auszubildende das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Urlaubstagesanspruch

Urlaubstagesanspruch

Der Urlaubstagesanspruch bei Auszubildenden richtet sich nach dem BUrlG bzw. nach dem JArbSchG:

Alter zu Beginn des KJ Urlaubstage Grundlage
unter 16 Jahre 30 JArbSchG
16 Jahre 27 JArbSchG
17 Jahre 25 JArbSchG
ab 18 Jahre 20 BUrlG

Schwerbehinderte Auszubildenden

Bei schwerbehinderten (im Sinne der gesetzlichen Vorschriften) gewerblichen Auszubildenden erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch um jeweils 5 Arbeitstage.

Vollanspruch / Teilanspruch

Der jugendliche Arbeitnehmer erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.

Urlaubsstatistik

Die Urlaubsanspruchstage können unter Stammdaten | Personal | Pers.2 erfasst werden. Die genommenen Urlaubstage können dann mit der Lohnart 400 „Urlaubstage“ abgetragen werden.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt

Als Urlaubsentgelt wird die Ausbildungsvergütung während des Urlaubs ungekürzt fortgezahlt.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Auszubildende haben Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld i.H.v. 25 % der urlaubstäglichen Ausbildungsvergütung.

Berechnungsbeispiel

Ein Auszubildender erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.088,00 EUR. Im Monat August nimmt er 5 Tage Urlaub. 1.088,00 EUR : 21,75 x 25 % = 12,51 EUR pro Urlaubstag 12,51 EUR x 5 Urlaubstage = 62,55 EUR zusätzliches Urlaubsgeld

Erfassung in ADDISON

Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vor der Erfassung wie im obigen Beispiel manuell zu berechnen.

Dann kann es über die Erfassung variabler Daten erfasst werden. Im Basislohnartenplan steht dafür die Lohnart 4205 „Zusätzl.-Url .Geld“ Zur Verfügung.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden kann nur erfolgen, wenn der Auszubildende direkt nach der Ausbildung den Baubetrieb verlässt oder wenn er die Ausbildung abbricht und dadurch der Urlaub ganz oder nicht vollständig gewährt werden kann.

Im Basislohnartenplan steht für die Urlaubsabgeltung Lohnart 3105 „Urlaubsabgeltung (EBZ)“ zur Verfügung.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden muss sowohl das Urlaubsentgelt, als auch das zusätzliche Urlaubsgeld enthalten.

Berechnungsbeispiel

Ein gewerblicher Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.088,00 EUR. Aus gesundheitlichen Gründen bricht er seine Ausbildung zum 12.07.2019 ab. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihm noch 10 Tage Urlaub zu. Aufgrund seiner Erkrankung endet das Arbeitsverhältnis fristlos und somit kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden Daher ist er abzugelten.

Ermittlung des Urlaubsentgeltes für 10 Urlaubstage:

1.088,00 EUR : 21,75 Arbeitstage/Monat x 10 Urlaubstage = 500,20 EUR Ermittlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes:

500,20 EUR x 25% = 125,05 EUR Die Urlaubsabgeltung beträgt somit

500,20 EUR + 125,05 EUR = 625,25 EUR

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