Auszubildende

Gewerbliche Auszubildende

Urlaubstagesanspruch

Urlaubstagesanspruch

Der Urlaubstagesanspruch bei gewerblichen Auszubildenden beträgt 30 Tage für jedes volle Kalenderjahr.

Urlaubsstatistik

Die Urlaubsanspruchstage können unter Stammdaten | Personal | Pers.2 erfasst werden. Die genommenen Urlaubstage können dann mit der Lohnart 400 „Urlaubstage“ abgetragen werden.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt

Als Urlaubsentgelt wird die Ausbildungsvergütung während des Urlaubs fortgezahlt.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Gewerbliche Auszubildende haben Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld 10,00 EUR pro Urlaubstag.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden kann nur erfolgen, wenn der Auszubildende direkt nach der Ausbildung den Baubetrieb verlässt oder wenn er die Ausbildung abbricht und dadurch der Urlaub ganz oder nicht vollständig gewährt werden kann.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden muss sowohl das Urlaubsentgelt als auch das zusätzliche Urlaubsgeld enthalten.

Berechnungsbeispiel

Ein gewerblicher Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.088,00 EUR. Aus gesundheitlichen Gründen bricht er seine Ausbildung zum 12.07.2015 ab. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihm noch 10 Tage Urlaub zu. Aufgrund seiner Erkrankung endet das Arbeitsverhältnis fristlos und somit kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden. Daher ist er abzugelten.

Ermittlung des Urlaubsentgeltes für 10 Urlaubstage:

1.088,00 EUR : 22 Arbeitstage/Monat x 10 Urlaubstage = 494,55 EUR Ermittlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes:

10,00 EUR x 10 Tage = 100,00 EUR Die Urlaubsabgeltung beträgt somit 594,55 EUR.

Kaufmännische Auszubildende

Urlaubstagesanspruch

Urlaubstagesanspruch

Der Urlaubstagesanspruch bei kaufmännischen Auszubildenden beträgt 30 Tage für jedes volle Kalenderjahr.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt

Als Urlaubsentgelt wird die Ausbildungsvergütung während des Urlaubs fortgezahlt.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden kann nur erfolgen, wenn der Auszubildende direkt nach der Ausbildung den Baubetrieb verlässt oder wenn er die Ausbildung abbricht und dadurch der Urlaub ganz oder nicht vollständig gewährt werden kann.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden muss das Urlaubsentgelt enthalten, das der Auszubildende während genommenem Urlaub erhalten hätte.

Berechnungsbeispiel

Ein kaufmännischer Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.263,00 EUR. Er beendet seine Ausbildung zum 12.07.2019 und verlässt danach das Unternehmen. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihm noch 15 Tage Urlaub zu. Der Urlaub kann nicht mehr vollständig gewährt werden. 10 Tage sind somit abzugelten. Ermittlung des Urlaubsentgeltes für 10 Urlaubstage:

1.263,00 EUR : 22 Arbeitstage/Monat x 10 Urlaubstage = 574,09 EUR Die Urlaubsabgeltung beträgt somit 574,09 EUR.

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