Auszubildende

Tarifvertrag

Für Auszubildende im GaLa-Bau gilt ebenfalls der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer (BRTV), jedoch nur insoweit wie sie den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht entgegenstehen.

Urlaubstagesanspruch

Urlaubstagesanspruch

Der Urlaubstagesanspruch bei Auszubildenden beträgt 30 Tage für jedes volle Kalenderjahr.

Schwerbehinderte Auszubildenden

Bei schwerbehinderten (im Sinne der gesetzlichen Vorschriften) Auszubildenden erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch um jeweils 5 Arbeitstage.

Vollanspruch / Teilanspruch

Der Auszubildende erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.

Urlaubsstatistik

Die Urlaubsanspruchstage können unter Stammdaten | Personal | Pers.2 erfasst werden. Die genommenen Urlaubstage können dann mit der Lohnart 400 „Urlaubstage“ abgetragen werden.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt

Als Urlaubsentgelt wird die Ausbildungsvergütung während des Urlaubs ungekürzt fortgezahlt.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Auszubildende haben keinen tarifvertraglich geregelten Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden kann nur erfolgen, wenn der Auszubildende direkt nach der Ausbildung den GaLa-Baubetrieb verlässt oder wenn er die Ausbildung abbricht und dadurch der Urlaub ganz oder nicht vollständig gewährt werden kann.

Im Basislohnartenplan steht für die Urlaubsabgeltung Lohnart 3105 „Urlaubsabgeltung (EBZ)“ zur Verfügung.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung bei Auszubildenden muss das Urlaubsentgelt enthalten, welches bei Gewähren des Urlaubs bezahlt worden wäre.

Berechnungsbeispiel

Ein gewerblicher Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.088,00 EUR. Aus gesundheitlichen Gründen bricht er seine Ausbildung zum 12.07.2019 ab. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihm noch 10 Tage Urlaub zu. Aufgrund seiner Erkrankung endet das Arbeitsverhältnis fristlos und somit kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden. Daher ist er abzugelten.

Ermittlung des Urlaubsentgeltes für 10 Urlaubstage:

1.088,00 EUR : 21,75 Arbeitstage/Monat x 10 Urlaubstage = 500,23 EUR Die Urlaubsabgeltung beträgt somit 500,23 EUR.

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