Beitragseinzug der Krankenkassen

Fälligkeit der Beiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist seit 2006 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, fällig - ggf. in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld. Bei Zahlung in voraussichtlicher Höhe ist ein eventuell verbleibender Restbeitrag mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen. D. h. liegt die Abrechnung aller Arbeitnehmer zum Fälligkeitstag nicht vor, ist eine Schätzung der Beiträge erforderlich.

Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld:
Die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ist so zu bemessen, dass der Restbeitrag, der erst im Folgemonat fällig wird, so gering wie möglich bleibt. Dies wird dadurch erreicht, dass das Beitragssoll des letzten Entgeltabrechnungszeitraums unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen in der Zahl der Beschäftigten, der Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden sowie der einschlägigen Entgeltermittlungsgrundlagen und Beitragssätze aktualisiert wird. Eine eventuelle Überzahlung wird mit der nächsten Fälligkeit ausgeglichen. Die Parameter, nach denen die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ermittelt wurde, sind zu dokumentieren; sie müssen nachprüfbar sein.

Darüber hinaus besteht seit 2017 die Möglichkeit, anstelle der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zu zahlen, ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Programmlösung in ADDISON Lohn

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Steuerungsdaten / Sozialversicherung

Die Menüstruktur auf der Maske Steuerungsdaten / Sozialversicherung:

  • Beitragsabrechnung
  • Beitragsmeldungen
  • Beitragsschätzung Folgemonat
  • Beitragsmeldungen (BV Beitragserhebung)
  • Bereitgestellte Beitragsmeldungen
  • Protokoll Beitragsmeldungen/-schätzungen
  • DEÜV-Meldungen
  • DEÜV-Meldungen drucken
  • Bereitgestellte DEÜV-Meldungen
  • AAG-Meldungen
  • AAG-Meldungen drucken
  • Bereitgestellte AAG-Meldungen
  • Stammdatenabfrage UV
  • Lohnnachweis UV
  • Lohnnachweis UV drucken
  • EEL-Meldungen
  • BEA-Meldungen
  • Bereitgestellte BFW-Meldungen
  • A1-Meldungen
  • eAU-Rückmeldungen exportieren
  • eAU-Rückmeldungen drucken

Die Menüstruktur auf der Maske Steuerungsdaten / Zahlstellenverfahren:

  • Beitragsmeldungen (Zahlstellen)
  • Bereitgestellte Beitragsmeldungen
  • Zahlstellen-Meldungen
  • Zahlstellen Meldungen drucken
  • Bereitgestellte Zahlstellen-Meldungen

Die Menüpunkte im Zusammenhang mit der Erstellung der Beitragsmeldungen im Einzelnen:

Beitragsabrechnung

Ausdruck von Beitragsabrechnungen nach der Echtabrechnung.

Beitragsmeldungen

  • Beitragsmeldungen
  • Beitragsschätzung Folgemonat

Bereitstellung über Jobkette

Die Bereitstellung der Beitragsmeldungen kann über den Eintrag Beitragsmeldungen in die Jobkette eingebunden werden.

Durch das Einbinden der Bereitstellung von in die Jobkette können die Zwischendialoge während der Bereitstellung automatisch mit OK bestätigt werden, wenn in den Listeigenschaften das Kontrollkästchen "Beitragsmeldungen automatisch bestätigen" aktiviert ist. Es erfolgt eine Protokollierung der Verarbeitung im Jobketten-Protokoll.

Beitragsmeldungen (BV Beitragserhebung)

Über diesen Menüpunkt werden die Beitragsmeldungen für die berufsständischen Versorgungswerke bereitgestellt. Die Beitragsmeldungen für die Versorgungswerke können nach Abrechnung aller bei einem berufsständischen Versorgungswerk versicherten Arbeitnehmer erstellt werden.

Bereitstellung über Jobkette

Die Bereitstellung der Beitragsmeldungen für die berufsständischen Versorgungswerke kann über den Eintrag Beitragsmeldungen (BV Beitragserhebung) in die Jobkette eingebunden werden.

Durch das Einbinden der Bereitstellung von Beitragsmeldungen für die berufsständischen Versorgungswerke in die Jobkette werden die Zwischendialoge während der Bereitstellung automatisch mit OK bestätigt und es erfolgt eine Protokollierung der Verarbeitung im Jobketten-Protokoll.

Beitragsmeldungen (Zahlstellen)

Über diesen Menüpunkt werden die Beitragsmeldungen für Zahlstellen (Versorgungsbezugsempfänger) bereitgestellt. Die Beitragsmeldungen der Versorgungsbezugsempfänger sind von der Neuregelung der Beitragsfälligkeit nicht betroffen, daher sind die Beitragsmeldungen wie bisher nach der Echtabrechnung zu erstellen und zu übermitteln.

Bereitstellung über Jobkette

Die Bereitstellung der Beitragsmeldungen für Versorgungsbezugsempfänger kann über den Eintrag Beitragsmeldungen (Zahlstellen) in die Jobkette eingebunden werden.

Bereitgestellte Beitragsmeldungen

Über den Menüpunkt Bereitgestellte Beitragsmeldungen wird das Register Beitragsmeldungen angezeigt. Hier werden sämtliche Beitragsmeldungen mit dem Status bestät. (bestätigt) gesammelt und angezeigt (lt. Mandanten-Selektion).

Protokoll Beitragsmeldung/-schätzung

Über den Menüpunkt Protokoll Beitragsmeldung/-schätzung können die Beitragsmeldungen gedruckt werden.

Meldelauf bei Beitragsmeldungen

Beitragsmeldung bei Durchführung der Echtabrechnung („frühzeitig“)

Wird die Echtabrechnung frühzeitig ausgeführt, dass für die Beitragsmeldung und –zahlung der drittletzte Bankarbeitstag des Monats eingehalten werden kann, so ist keine Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge notwendig. Mit den Beitragsmeldungen wird die endgültige Beitragsschuld übermittelt. Dies entspricht dem bisherigen Beitragsmeldeverfahren.

Über den Menüpunkt Steuerungsdaten / Sozialversicherung / Beitragsmeldungen werden die Beitragsmeldungen wie bisher erzeugt. Der Zwischendialog Beitragsmeldungen stellt die abgerechneten Werte dar.

Die angezeigten, nicht veränderbaren Beitragsmeldungen des aktuellen Monats sind mit der Schaltfläche OK zu bestätigen. Die Daten für den Zahlungsverkehr werden bereitgestellt.

Über das Meldecenter können die Beitragsmeldungen an die Krankenkassen übermittelt werden.

Beitragsmeldung bei Durchführung des Schätzverfahrens

Im Menü Stammdaten / Mandant / Krankenkassen/BV / Beitragsmeldungen ist pro Mandant festzulegen, ob dieser am Schätzverfahren teilnimmt:

  • Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Grundlage des tatsächlichen Werts des Vormonats schätzen (Vereinfachungsregel)
    Für den Mandanten werden die Sozialversicherungsbeiträge für den aktuellen Monat auf Basis der Abrechnungswerte des Vormonats geschätzt.
    Eine Ausnahme bilden neu eingetretene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Einmalzahlungen (unter Stammdaten | Personal | Pers.-LA eingegebene Lohnarten mit Periode ≠ “mtl” (monatlich)), hier wird immer auf Grundlage des voraussichtlichen Werts des laufenden Monats durch eine simulierte Abrechnung geschätzt (siehe auch nächste Option). Differenzen zu den nach der Abrechnung ermittelten tatsächlichen Beiträgen werden im Folgemonat nachgemeldet.
  • Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Grundlage des voraussichtlichen Werts des laufenden Monats schätzen (Simulierte Abrechnung)
    Diese Option führt beim Erstellen der Beitragsmeldungen immer eine simulierte Abrechnung (mit erfassten Lohnarten aus Pers.-LA, aber ohne ggf. variabel erfasste Werte) für alle nicht abgerechneten Arbeitnehmer im Schätzmonat aus und erstellt die Beitragsmeldung auf Basis der simuliert und bereits echt abgerechneten Werte.
    Bei Stundenlohnempfängern (Stammdaten | Personal | Pers.-1 | Art der Entlohnung: Stundenlohn) werden für die simulierte Abrechnung die Sollstunden des laufenden Monats verwendet (aus "Persönliches Arbeitszeitmodell" oder "Zeitverwaltung", wenn nicht vorhanden Hochrechnung aufgrund der wöchentlichen Arbeitszeit).
    Auch hier werden Differenzen zu den nach der Abrechnung ermittelten tatsächlichen Beiträgen im Folgemonat nachgemeldet.
    Achtung: Protokoll nach der Erstellung von Beitragsmeldungen prüfen, Arbeitnehmer mit Fehlern bei der simulierten Abrechnung werden bei der Schätzung nicht berücksichtigt!

Starten der Beitragsschätzung

In den Steuerungsdaten wird der Monat, für den eine Schätzung erstellt werden soll, eingestellt. Nach Starten des Jobs "Beitragsmeldungen" oder "Beitragsschätzung Folgemonat" über die Steuerungsdaten wird nach Abschluss der Dialog "Beitragsmeldungen" angezeigt. Der Monat der Beitragsschätzung wird in der Überschrift dargestellt.

Unter "Mandant/Betriebsstätte" werden alle in den Steuerungsdaten selektierten Mandanten (evtl. mit Betriebsstätten) aufgelistet und unter "Krankenkasse" werden alle Kassen des jeweils selektierten Mandanten angezeigt.

In der Tabellenübersicht werden die Schätzdaten und die Daten des Vormonats der jeweils selektierten Krankenkasse dargestellt.

Die Schaltfläche "korrigieren" öffnet ein Textfenster, in dem der Grund der manuell vorgenommenen Änderungen zu dokumentieren ist. Erst danach ist die Spalte Korrektur veränderbar.

Über die Schaltfläche zurücksetzen können manuell vorgenommene Korrekturen wieder verworfen werden.

Wertmäßige Veränderungen können pro Zeile durchgeführt werden. Prozentuale Veränderungen beziehen sich auf alle mit Werten belegten Zeilen.

Als Information zu den maschinell geschätzten Werten werden folgende Tatbestände angezeigt:

  • Austritte im Vormonat
  • Eintritte im aktuellen Monat
  • Beitragsgruppenwechsel im aktuellen Monat
  • Beitragsprozentsatz-Änderungen
  • Kassenwechsel
  • Fehlzeiten
  • Einmalbezüge

Die Tabellenübersicht enthält folgende Spalten:

  • Beitragsgr.

    : Beitragsgruppe

  • Vorm. abger.

    : abgerechnete Werte des Vormonats

  • Vorm. gesch.

    : Geschätze Werte des Vormonats

  • Vorm. Diff.

    : Vormonatsdifferenz aus Schätzung und Echtabrechnung

  • Schätzung

    : aktuelle Werte unter Berücksichtigung von Austritten, erkennbaren Eintritten, Kassenwechsel, Beitragsprozentsatzänderungen usw.

  • Korrektur

    : Vorgabe erkennbarer Veränderungen, prozentual oder wertmäßig (nach Dokumentation)

  • RR-Differ.

    : Zu verrechnende Rückrechnungsdifferenzen im aktuellen Monat

  • Summe

    : Schätzung für den aktuellen Monat

Beitragsmeldung/-schätzung ist in Ordnung

Durch Aktivieren des Kontrollkästchens Beitragsmeldung/-schätzung ist in Ordnung wird die Schätzung für diese Kasse abgeschlossen und die nächste Kasse kann bearbeitet werden.

Alle Bestätigen/Alle Zurücksetzen

Die automatisch ermittelte Schätzung kann für alle Kassen eines Mandanten übernommen werden, Schaltfläche Alle Bestätigen. Durch die Schaltfläche Alle Zurücksetzen kann diese generelle Bestätigung wieder zurückgenommen werden.

Die automatisch ermittelte Schätzung kann auch für alle Kassen aller Mandanten übernommen werden.

Abschließend werden auch die Daten für den späteren Zahlungsverkehr bereitgestellt.

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