Bei Abrufen mit vorhandenen Belegen aus oder bei Importen von Dateien von einem noch nicht vorhandenen Wirtschaftsjahr wird ein vorläufiges Wirtschaftsjahr im Belegmanagement automatisch angelegt, damit die Belege ohne weiteres Zutun der Kunden/Mandanten erstmal abgerufen und übertragen werden können. 

 

Die automatische Anlage eines vorläufigen Wirtschaftsjahres erfolgt zusätzlich auch, wenn

  • Belege über den ADDISON Direkt Beleghub an das Belegmanagement übergeben werden,
  • ein Einzelbeleg über das Belegmanagement direkt hochgeladen wird,
  • mehrere Belege über die Beleg-Bearbeitung direkt im Belegmanagement hochgeladen werden,
  • ein Belegdatum für ein noch nicht vorhandenes neues Wirtschaftsjahr erfasst wird.

 

Dabei wird ein vorläufiges Wirtschaftsjahr nur angelegt, wenn

  • es sich um ein Folgewirtschaftsjahr handelt (nicht um Vorjahre),
  • das jüngste Wirtschaftsjahr bereits durch einen Upload aus ADDISON/ADDISON AKTE bestätigt wurde und nicht ebenfalls vorläufig ist.

 

In den Einstellungen unter Wirtschaftsjahre wird dies auch dementsprechend angezeigt: 

Vorläufiges Wirtschaftsjahr noch nicht vom Steuerberater durch Upload bestätigt

 

BeMa - Wirtschaftsjahre

 

Erfolgt dann der Jahreswechsel in ADDISON oder ADDISON AKTE wird dieser automatisch per Upload hochgeladen, und bestätigt dann das vorläufige Wirtschaftsjahr.

Bitte beachten Sie: Vor einem erneuten Jahreswechsel, muss der vorherige bestätigt werden.

 

Wenn ein manueller Upload aus der Steuerberatersoftware vorzunehmen ist, finden Sie weitere Informationen hier:

ADDISON: Belegmanagement | ADDISON | Rück-Übertragung von Änderungen durch den Steuerberater

ADDISON AKTE: Belegmanagement | AKTE | Rück-Übertragung von Änderungen durch den Steuerberater

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