Bescheidabgleich kann manuell durchgeführt werden

Im Dokument Bescheidübersicht wurde manuell ein neuer Eintrag angelegt. Über die Postbuchnummer oder dem Sachgebiet Einkommensteuer konnten die eBescheiddaten und die Berechnungswerte aus der Einkommensteuer übernommen werden:

#3759611: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image31.png

Über die Registerkarte Kurzprüfung kann die Detailprüfung aufgerufen werden:

#3759613: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image32.png

Registerkarte Kurzprüfung - Allgemeine Angaben

Postbuchnummer

Hier können Sie einen erfassten Postbucheintrag auswählen. Die allgemeinen Daten des Postbucheintrags werden in den Dialog der Bescheidübersicht übernommen. Auf diese Weise entfällt eine Doppelerfassung des Bescheids. Durch manuelle Vorerfassung einzelner Felder im Dialog kann die Auswahl eingeschränkt werden (z.B. durch Erfassung der Mandantennummer).

Mandant

Sie können entweder eine Mandantennummer eingeben oder über den Mandantenbrowser einen Mandanten auswählen.

Jahr

Als Default-Jahr ist das aktuelle Jahr minus 1 vorbesetzt. Sie können das vorgeschlagene Jahr selbstverständlich überschreiben.

Sachgebiet

Hier stehen Ihnen verschiedene Sachgebiete für die Bescheidprüfung zur Verfügung (z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer).

#3461530: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image6.png Möchten Sie - einen GewSt-Messbescheid - einen GewSt-Bescheid oder - einen GewSt-Zerlegungsbescheid eines integrierten KSt/GewSt-Falls anlegen, müssen Sie als Sachgebiet Körperschaftsteuer auswählen. Die Auswahl Gewerbesteuer ist nur bei isolierter GewSt (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) zu treffen.

Dokumentvorlage

Hier erscheinen die Dokumentvorlagen, denen Sie in der Zentralakte in der Dauerakte unter Stammdaten / Liste der Dokumentvorlagen den Dokumenttyp Bescheid zugeordnet haben:
#3759612: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image33.png

Finanzamt und Steuernummer bzw. Aktenzeichen (nicht bei GewSt-Bescheiden)

Das Finanzamt und die Steuernummer werden anhand der Steuerfallauswahl vorbesetzt.

Gemeinde und Kassenzeichen (nur bei GewSt-Bescheiden anstelle von Finanzamt und Steuernummer)

Erfassen Sie einen GewSt-Bescheid, können Sie hier die Gemeinde angeben, für die Sie diesen Bescheid erfassen. Als Kassenzeichen wird die in der Betriebsstättenverwaltung angegebene Hebenummer herangezogen.

#3759617: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image34.png

Ist in Ihrem Steuerfall nur eine Gemeinde vorhanden, so wird diese Gemeinde automatisch vorbesetzt. In diesem Falle brauchen Sie hier also nichts zu erfassen.

Steuerfall

Die Auswahl des Steuerfalls war nur in den cs:Plus Steuern erforderlich. Dort konnte bei einem Mandanten in einem Jahr mehr als ein Steuerfall in der Akte vorhanden sein.

Veranlagungsart (nur bei Einkommensteuerbescheiden)

Dieses Feld ist vor allem im Falle der Ehegatteneinzelveranlagung in der Einkommensteuer relevant. Hier können Sie angeben, ob Sie den Bescheid des Steuerpflichtigen oder den Bescheid seiner Ehefrau erfassen.

Je nachdem, welche Auswahl Sie hier treffen, werden die Berechnungswerte des Stpfl. oder des Ehegatten zum Bescheidabgleich herangezogen.

Im Falle einer Zusammenveranlagung steht die Auswahl auf Zusammenveranlagung. Im Falle einer Einzelveranlagung ist das Feld mit Einzelveranlagung besetzt.

Bescheidtyp (nur bei integrierter KSt/GewSt)

Hier können Sie angeben, ob Sie den KSt-Bescheid, den GewSt-Bescheid oder den GewSt-Messbescheid erfassen möchten.

Je nach Auswahl stehen dann weitere Erfassungsfelder (z.B. bei der GewSt die Auswahl der Gemeinden) zur Verfügung. Ebenso ändern sich anhand der Belegung die Erklärungswerte zum Bescheid.

Erwerber (nur bei ErbSt-Bescheiden)

Hier stehen alle Erwerber des ausgewählten ErbSt-Falls zur Verfügung. In Abhängigkeit vom ausgewählten Erwerber werden die Berechnungswerte der ErbSt-Erklärung des jeweiligen Erwerbers angeboten.

Bescheidart

Hier stehen folgende Arten zur Auswahl

  • Bescheid (= Vorbesetzung)
  • Änderungs-/Folgebescheid
  • Ergänzungsbescheid
  • Aufhebungsbescheid
  • Schätzungsbescheid

Den Kenner haben wir vor allem für Ihre internen Recherchen eingefügt. Über verschiedene Such- und Filterfunktionen (vgl. Abschnitte Suchen / Filtern im Dokument Bescheidübersicht und Gruppieren der Ansicht nach bestimmten Spalten) haben Sie so z.B. die Möglichkeit, sich alle Schätzbescheide anzeigen zu lassen. So gewinnen Sie unkompliziert einen Überblick, wo evtl. schnell Handlungsbedarf i.S. eines Einspruchs und/oder der Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Vorbehaltskennung

Hier stehen folgende Angaben zur Verfügung:

  • Kein Vorbehalt (= Vorbesetzung)
  • Bescheid unter Vorbehalt
  • Vorbehalt wurde aufgehoben

Bearbeitungsstatus:

Folgende Bearbeitungsstatus können ausgewählt werden:

  • Nicht bearbeitet
  • Geprüft, i.O.
  • Geprüft, Abweichung
  • Erledigt, Rechtsbehelf
  • Erledigt, i.O.
  • Erledigt, Fristablauf
  • Erledigt durch Folgebescheid
  • Erledigt, ungeprüft an Mandanten zurück
  • Erledigt, Verfahren ruht

Wie Sie eigene Bearbeitungsstatus anlegen und bestehende erweitern, lesen Sie in Abschnitt Dokument Bearbeitungszustände

Zuständiger Mitarbeiter

Hier wird der Mitarbeiter vorbesetzt, den Sie im Mandantenstammblatt unter Allgemeines als zuständigen Mitarbeiter eingetragen haben. Der vorgeschlagene Mitarbeiter kann selbstverständlich überschrieben werden.

Kanzlei

Hier wird die Kanzlei vorbesetzt, die Sie im Mandantenstammblatt unter Allgemeines eingetragen haben.

Partner

Hier wird der Partner vorbesetzt, den Sie im Mandantenstammblatt unter Allgemeines eingetragen haben.

Notiz (= freies Textfeld)

In dieses Feld können Sie Notizen zum Bescheid eintragen, z.B. Bescheid noch ohne Beteiligungseinkünfte oder Bescheideingang erst nach Fristablauf usw.

Registerkarte Kurzprüfung – Frist

Hier können alle Datumsangaben erfasst werden, die für den Bescheid relevant sind:

  • Bescheiddatum
  • Eingangsdatum
  • Fristtyp
  • Erledigt am
  • Zu erledigen bis

Bei Nutzung der Postbuchverbindung werden diese Daten aus dem Postbuch übernommen.

Bei manueller Erfassung finden folgende Vorbesetzungen statt:

  • Das Bescheiddatum wird mit dem aktuellen Tagesdatum minus 1 vorbesetzt.
  • Das Eingangsdatum wird mit dem aktuellen Tagesdatum vorbesetzt.

Diese Vorbesetzungen können selbstverständlich manuell überschrieben werden.

#3461530: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image6.png Bitte beachten Sie: Derzeit findet noch keine automatische Fristenberechnung statt. Erfassen Sie die Daten manuell und nutzen nicht die Anbindung an das Postbuch, müssen Sie das Fristende manuell eintragen. Nutzen Sie die Verknüpfung zum Postbuch, erhalten Sie über das Postbuch eine Berechnung des Fristende inkl. Erinnerungsfunktionen an den zuständigen Mitarbeiter.

Registerkarte Kurzprüfung – Eckwerte des Bescheids

Im unteren Abschnitt des Bescheidprüfungsfensters sind die Eckwerte des Steuerfalls/Bescheids dargestellt. Über diese Eckwerte ist eine schnelle Kurzprüfung des Bescheids möglich.

Sie erhalten in diesem Abschnitt die wichtigsten Eckwerte des ausgewählten Steuerfalls (evtl. in Verbindung mit weiteren Auswahlen wie Veranlagungsart in der ESt oder Gemeindeauswahl bei GewSt- Bescheiden oder Auswahl des Erwerbers bei der ErbSt) angezeigt.

Ändern Sie über die Steuerfallauswahl im Abschnitt Allgemeine Angaben den Steuerfall, werden die Eckwerte selbstverständlich entsprechend aktualisiert.

Um Ihnen Tipparbeit zu ersparen, wurde eine Schaltfläche #3759619: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image35.png implementiert, über welche Sie den Wert der Spalte Erklärung in die Spalte Bescheid übernehmen können:

#3759618: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image36.png

Stimmen die Eckwerte des Bescheids mit dem gewählten Steuerfall überein, ist davon auszugehen, dass in den allermeisten Fällen der Rest des Bescheids ebenso in Ordnung ist.

Um den Bescheid schnell abschließen zu können, gibt es daher die Funktion #3759623: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image37.png Bescheid auf geprüft setzen.

#3759624: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image38.png

Ein Klick auf die Schaltfläche bewirkt Folgendes:

  • Der Bescheid erhält den Bearbeitungsstatus Geprüft, i.O., wenn kein abweichender manueller Wert erfasst ist.
  • Der Bescheid erhält den Status Geprüft, Abweichungen, wenn ein abweichender Wert manuell erfasst ist.
  • Die Eckwerte des Bescheids werden, sofern noch nicht geschehen, von der Spalte Erklärung in die Spalte Bescheid übertragen.

Der Sachbearbeiter kann nach dieser Prüfung entscheiden, ob der Bescheid komplett in Ordnung ist oder ob aus anderen Gründen dennoch ein Einspruch erforderlich ist. Je nach Prüfungsergebnis kann er den Bearbeitungsstatus dann auf Erledigt setzen.

Registerkarte Kurzprüfung – Detailprüfung

Aufruf der Detailprüfung am Beispiel der Einkommensteuer

Um die Detailprüfung zu starten, klicken Sie im Bereich Eckwerte des Einkommensteuerbescheids auf den Link Detailprüfung:

[[File:akte_kanzleiorganisation_bescheidpruefung_image39.png|410px|border]]

Es erscheint ein Fenster mit folgendem Aufbau:

#3759625: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image40.png

Ansichten in der Detailprüfung

In diesem Fenster sind alle im Steuerfall vorhandenen Zeilen und Werte dargestellt.

Über die Schaltfläche #3759629: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image41.png können Sie zu einer Ansicht wechseln, in der alle sinnvollen Zeilen, die es in einer Steuerberechnung geben kann, eingeblendet sind. Diese Ansicht kann z.B. dann erforderlich sein, wenn in einem Bescheid eine Position vorkommt, die Ihre abgegebene Erklärung nicht enthält.

Beispiel: Das Finanzamt berücksichtigt Beteiligungserträge, die Sie bei Abgabe der Erklärung noch nicht vorliegen hatten.

Über die Schaltfläche #3759630: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image42.png können Sie zurück zur komprimierten Ansicht wechseln.

Druck der Detailprüfung

Der Druck der Eckwerte des Steuerbescheids ist über die Schaltfläche Drucken möglich.

#3759631: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image43.png

Die Ausgabe erfolgt als Liste in DIN A4-Quer Format über den eingerichteten Standarddrucker.

Durchführen der Detailprüfung: Prüfung einzelner Zeilen und Gruppen

Die Zeilen der Detailprüfung sind zu Gruppen zusammengefasst. Es gibt zwei Hauptgruppen mit dazugehörigen Untergruppen:

  • Gruppe Festsetzung und Abrechnung mit diversen Untergruppen wie z.B.
  1. Berechnung der festzusetzenden ESt
  • Berechnung des festzusetzenden SolZ

  • Berechnung der festzusetzenden KiSt

  • Gruppe Berechnung des zu versteuernden Einkommens mit Untergruppen wie z.B.

  • Berechnung des Einkommens

  • Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte

  • Berechnung der Summe der Einkünfte

Zu jeder dieser Gruppen gibt es weitere Untergruppen.

Diese Gruppen können zugeklappt werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, bzw. wieder aufgeklappt werden, um den Detaillierungsgrad zu vertiefen.

Im Ursprungszustand sehen die einzelnen Zeilen z.B. so aus:

#3759637: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image44.png

  • In der Spalte Erklärung ist der Wert der Steuererklärung enthalten

  • Die Spalte Bescheid ist entweder automatisch gefüllt oder ist manuell zu ergänzen

  • In der Spalte Differenz wird die Differenz aus Erklärung und Bescheid gebildet

  • In der Spalte Geprüft ist ein ausgegrauter Punkt zu sehen

  • In der Spalte Ergebnis erscheint ein rotes Kreuz

  • Die Spalte Notiz ist ebenfalls leer

Im Fall der manuellen Erfassung der Bescheidwerte haben Sie folgende Möglichkeiten der Prüfung:

Stimmt der erfasste Wert mit der Erklärung überein, geschieht Folgendes:

  • In der Spalte Geprüft erscheint ein grüner Haken. Das kennzeichnet, dass Sie die Position schon geprüft wurde

  • In der Spalte Ergebnis erscheint ebenfalls ein grüner Haken. Das visualisiert, dass der Bescheidwert mit dem berechneten Wert aus der Steuererklärung übereinstimmt

  • Die Spalte Differenz wird geleert

  • #3759635: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image45.png
    Stimmt der erfasste Wert nicht mit der Erklärung überein, geschieht Folgendes:

  • In der Spalte Geprüft erscheint ein grüner Haken als Kennzeichnung dafür, dass Sie die Position schon überprüft haben

  • In der Spalte Ergebnis bleibt das Abweichungssymbol zunächst bestehen

  • Wenn Sie die Abweichung zur Erklärung für richtig befinden, können Sie durch einfachen Klick auf das rote Kreuz das Abweichungssymbol in einen grünen Haken umsetzen und den Wert damit "abhaken"

  • Ist die Abweichung nicht ok, lassen Sie das rote Kreuz stehen. In der Spalte Notiz können Sie die Abweichung noch kommentieren

  • Die Differenz in der Spalte Differenz wird neu gebildet

  • #3759636: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image46.png

Durchführen der Detailprüfung: Abhaken des kompletten Bescheids

In der Symbolleiste des Detailprüfungsfensters gibt es eine Schaltfläche#3759641: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image47.png. Über diese Schaltfläche können Sie den Bescheid als Ganzes auf Geprüft setzen.

Registerkarte Verknüpfungen

In diesem Register können Sie Dokumente verknüpfen (z.B. den eingescannten Papierbescheid).

[[File:akte_kanzleiorganisation_bescheidpruefung_image48.png|405px|border]]
#3461530: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image6.png Ein Löschen bestehender Verknüpfungen löscht nur die Verknüpfung, nicht die dazugehörige Datei

Registerkarte Vorläufigkeitsvermerke

Hier haben Sie die Möglichkeit, im Bescheid enthaltene Vorläufigkeitsvermerke zu erfassen.

Wie Sie weitere Vorläufigkeitsvermerke hinzufügen oder die in der Auslieferung enthaltenen Vorläufigkeitsvermerke bearbeiten, erfahren Sie im Abschnitt Dokument Vorläufigkeitsvermerke/anhängige Verfahren.

Registerkarte Erläuterungen

Dieses Register ist dafür vorgesehen, wichtige Erläuterungen, die der Bescheid enthält, zu notieren. Sie haben diverse Formatierungsmöglichkeiten, um wichtige Textpassagen hervorzuheben.

Bescheide ohne Steuerfall

Es besteht die Möglichkeit auch ohne Steuerfall einen Bescheid anzulegen. Die Neuanlage des Bescheids erfolgt über die Auswahl eines Post-/Fristenbucheintrags. Damit stehen die allgemeinen Angaben zu dem Bescheid zur Verfügung und können z.B. im Erinnerungsfenster mit den Fristen angezeigt bzw. bearbeitet werden.

#3759643: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image49.png

Im Dialog zur Bescheidprüfung wird der Eintrag mit den Daten aus dem Post-/Fristenbucheintrag angezeigt. Folgende Abweichungen gibt es gegenüber dem bisherigen Verfahren von einem Steuerfall mit Bescheid:

  • Der Steuerfall ist mit KEIN Steuerfall gekennzeichnet

  • Die Eckwerte des Steuerfalls und des Bescheids stehen nicht zur Verfügung

#3759642: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image50.png

Die Erfassungsfelder

  • Bescheid

  • Vorbehaltskennung

  • Erledigungsart

  • Zuständiger Mitarbeiter

  • Notiz

können bei Bedarf angepasst werden. Eine Synchronisation mit dem Post-/Fristenbucheintrag findet, analog zu dem bisherigen Verfahren von einem Bescheid mit Steuerfall, statt.

#3759647: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image51.png

Weitere Funktionsaufrufe aus dem Bescheidabgleich heraus

Um auch weitere Arbeitsschritte des Prüfungsprozesses effektiv zu unterstützen, gibt es aus der Bescheidprüfung heraus folgende weitere Schaltflächen:

#3759648: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image52.png

#3759649: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image53.png Zahlungsmanagement starten: Hier können die geprüften Zahlungen sowie die Vorauszahlungen des Bescheids eingetragen werden, sodass in einem Arbeitsgang zur Prüfung eine Zahlungsbenachrichtigung an den Mandanten generiert werden kann.

Hinweis: Werden die eBescheiddaten über unseren Datenservice geholt erfolgt die Verarbeitung der eBescheiddaten automatisch im Dokument Bescheidübersicht in der Kanzlei- Zentralakte. Die eBescheiddaten der Einkommensteuer werden automatisch an das Zahlungsmangement übergeben.

#3759663: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image54.png Auftragswesen starten: Hierüber wird die Auftragskarte aufgerufen. Auf diese Weise kann gleich im Anschluss an die Prüfung eine Rechnung an den Mandanten erstellt werden

#3759664: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image55.png Nachricht an zuständigen Mitarbeiter: Erfolgt die Bescheideingangserfassung durch eine andere Person als die Bescheidprüfung, kann über diesen Funktionsaufruf eine Nachricht an den zuständigen Sachbearbeiter der Erklärung geschrieben werden
#3759623: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image37.png Über diese Schaltfläche können Sie den Bescheid als Ganzes auf Geprüft setzen

#3759666: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image56.png Die Daten des eBescheides werden angezeigt

#3759684: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image57.png Aufruf um einen Bescheid auszuwählen

#3759683: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image58.png Aufruf von Microsoft Word um einen Brief zu erstellen

#3759685: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image59.png Aufruf um einen eEinspruch zu erstellen

Erfassung von Folgebescheiden

Erfassen Sie einen Folgebescheid zu einem Bescheid, erhalten Sie eine Hinweismeldung mit z.B. folgendem Inhalt:

#3759699: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image60.png

Klicken Sie auf Ja, wird der Bearbeitungsstatus im vorhergehenden Bescheid auf Erledigt durch Folgebescheid gesetzt. Auf diese Weise müssen Sie den alten Bescheid nicht manuell aus der Bescheidliste heraussuchen, um den Bearbeitungsstatus zu ändern.

Bestätigen Sie den Dialog mit Nein, bleibt der Bearbeitungsstatus des vorhergehenden Bescheids bestehen (z.B. Geprüft, Einspruch). In diesem Falle sind evtl. manuelle Nacharbeiten des Bearbeitungsstatus des vorhergehenden Bescheids erforderlich.

Hinweis: In einigen Bundesländern werden die Folgebescheide auf dem elektronischen Weg bereitgestellt. Dann erfolgt die Verarbeitung der Folgebescheide automatisch im Dokument Bescheidübersicht in der Kanzlei- Zentralakte.

Detailprüfung Umsatzsteuerbescheide ab dem VZ 2018

Für die Umsatzsteuer kann ab dem VZ 2018 ein Bescheideintrag im Dokument Bescheidübersicht angelegt werden.

Unter dem Reiter Kurzprüfung kann im Sachgebiet die Umsatzsteuer ausgewählt werden. Es werden automatisch die restlichen Felder mit den aktuellen Daten gefüllt.

Im unteren Bereich Eckwerte des Umsatzsteuerbescheides werden folgende Daten dargestellt:

#3759704: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image61.png

Des Weiteren steht eine Detailprüfung zur Verfügung. Dort werden im ersten Bereich die Eckwerte angezeigt. Im weiteren Bereich können dann die einzelnen Werte angezeigt werden:

#3759707: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image62.png

Detailprüfung Gewerbesteuermess-/GewSt-Bescheid

Für die Bescheidprüfung der Gewerbesteuer und des Gewerbesteuermessbescheids steht neben den Eckwerten eine Detailprüfung zur Verfügung.

#3759717: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image63.png

Über die Schaltfläche #3759629: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image41.png können die Einzelwerte aufgerufen werden

#3759720: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image64.png

Gleiches gilt für den Gewerbesteuermessbescheid.

#3759724: akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image65.png

Detailprüfung Körperschaftsteuer

Da die Finanzverwaltung aktuell noch keine eBescheiddaten für die Körperschaftsteuer zur Verfügung stellt, gibt es noch keine Detailprüfung für die Körperschaftsteuer.

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