Besonderheiten

Korrektur von Urlaubsvorträgen

Für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die über den 31.12. eines Jahres hinaus beschäftigt waren, stellt die Sozialkasse des Gerüstbauerhandwerkes im Online-Service einen Arbeitnehmerkontoauszug mit folgenden Daten zur Verfügung:

  1. Beschäftigungszeit,

  2. Beschäftigungstage,

  3. beitragspflichtiger Bruttolohn,

  4. Ausgleichsbeträge sowie die Anzahl der Ausfallstunden und die daraus errechnete Mindesturlaubsvergütung,

  5. gewährte Urlaubstage und gewährte Urlaubsvergütung aus dem Resturlaubsanspruch des dem

abgelaufenen Kalenderjahr vorausgehenden Jahres und der verbleibende Restanspruch (Entschädigungsanspruch),

  1. gewährte Urlaubstage und gewährte Urlaubsvergütung aus dem abgelaufenen Kalenderjahr

und der verbleibende Restanspruch,

  1. gewährtes Überbrückungsgeld und die Überbrückungsgeldstunden,

  2. gewährter Lohnausgleich.

Das bei SOKA-Gerüstbau geführte Urlaubskonto muss mit den vom Arbeitgeber abgerechneten Werten übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, besteht im Januar des Folgejahres die Möglichkeit, die Resturlaubsansprüche in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung zu korrigieren. Damit wird gewährleistet, dass im neuen Abrechnungsjahr mit identischen Werten fortgefahren wird.

Lohn gerstbaugewerbe urlaubsberechnung und urlaubsabgeltung image8.png

Die Korrektur der Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr ist in den Monatswerten auf der Registerkarte „Bau (Url.)“ möglich. Die Resturlaubsansprüche lt. Urlaubsnachweis SOKA-Gerüstbau sind in den blau bezeichneten Feldern zu erfassen. Die Korrektur der Werte ist ausschließlich im Monat Januar (in jeder beliebigen Abrechnungsversion) möglich. Eingaben in einem anderen Abrechnungsmonat werden bei der Abrechnung mit den Berechnungswerten überschrieben.

Bei Korrektur der Werte mittels Rückrechnung ist die Abrechnung, unabhängig von der Aktivierung des Bearbeitungsmonats, immer über die Schaltfläche „Rückrechnung“ zu starten. Die Rückrechnung muss durchgängig, von Januar bis zum aktuell abzurechnenden Abrechnungsmonat, durchgeführt werden.

Fehlzeiten ohne Urlaubsanspruch

Kürzung von Beschäftigungstagen

Beschäftigungstage sind alle Kalendertage des Bestehens von Arbeitsverhältnissen in Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks während des Urlaubsjahres.

Ausgenommen hiervon sind Tage

  • an denen der Arbeitnehmer der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben ist
  • unbezahlten Urlaubs, wenn dieser länger als 14 Kalendertage gedauert hat

Verwendung von Fehlzeiten

Die Fehlzeiten sind unter Stammdaten | Personal | Fehlz.zu erfassen. Die Kürzung der Beschäftigungstage erfolgt automatisch.

Die Beschäftigungstage können abweichend von der programmseitigen Kürzung über die Programmlohnart 906 „Beschäft. Tage“ überdeckt werden.

Urlaubsentschädigung

Urlaubsverfall

Urlaubsansprüche und die Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung der Urlaubsansprüche folgt; die entsprechenden Ansprüche für Ausfallstunden wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gemäß Ziffer 6.1 verfallen jedoch erst nach Ablauf von weiteren drei Monaten.

Urlaubsentschädigung

Soweit Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen sind, hat der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Sozialkasse in Höhe des Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes, soweit Beiträge für die Urlaubsansprüche des jeweiligen Urlaubsjahres bereits geleistet worden sind.

Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach dem Verfall Beiträge nachentrichtet werden und nicht für die Erstattung von Urlaubsvergütungen bzw. die Zahlung von Urlaubsabgeltungen verwendet wurden oder zum Ausgleich für geleistete Erstattungen zu verwenden sind. §§ 366, 367 BGB finden keine Anwendung.

Beispiel

Urlaub aus 2018 verfällt am 31.12.2019. Ab 01.01.2020 bis 31.12.2020 kann der Urlaub noch entschädigt werden.

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