Besonderheiten
Besonderheiten
Korrektur von Urlaubsvorträgen
Korrektur der Vortragswerte
Für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die über den 31.12. eines Jahres hinaus beschäftigt waren, kann es zu Rückrechnungen ins Vorjahr kommen.
In diesem Fall wird jedoch ein korrigierter Urlaubs-Endbestand zum 31.12. nicht ins Folgejahr übernommen. Somit besteht eine Differenz zwischen 31.12. und 01.01.
Daher besteht im Januar des Folgejahres die Möglichkeit, die Resturlaubsansprüche in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung zu korrigieren. Damit wird gewährleistet, dass im neuen Abrechnungsjahr mit identischen Werten fortgefahren wird.
Die Korrektur der Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr ist in den Monatswerten auf der Registerkarte „Bau (Url.)“ möglich. Die Resturlaubsansprüche lt. Dezember-Abrechnung sind in den blau bezeichneten Feldern zu erfassen. Die Korrektur der Werte ist ausschließlich im Monat Januar (in jeder beliebigen Abrechnungsversion) möglich. Eingaben in einem anderen Abrechnungsmonat werden bei der Abrechnung mit den Berechnungswerten überschrieben.
Bei Korrektur der Werte mittels Rückrechnung ist die Abrechnung, unabhängig von der Aktivierung des Bearbeitungsmonats, immer über die Schaltfläche „Rückrechnung“ zu starten. Die Rückrechnung muss durchgängig, von Januar bis zum aktuell abzurechnenden Abrechnungsmonat, durchgeführt werden.