Besonderheiten
Besonderheiten
Korrektur von Urlaubsvorträgen
Für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die über den 31.12. eines Jahres hinaus beschäftigt waren, verschickt SOKA-BAU im Folgejahr einen Urlaubsnachweis mit dem Bestand des Urlaubskontos zum Jahresende.
Das bei SOKA-BAU geführte Urlaubskonto muss mit den vom Arbeitgeber abgerechneten Werten übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, besteht im Januar des Folgejahres die Möglichkeit, die Resturlaubsansprüche in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung zu korrigieren. Damit wird gewährleistet, dass im neuen Abrechnungsjahr mit identischen Werten fortgefahren wird.
Die Korrektur der Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr ist in unter Stammdaten / Monatswerte auf der Registerkarte Bau (Url.) möglich. Die Resturlaubsansprüche lt. Urlaubsnachweis SOKA-BAU sind in den blau bezeichneten Feldern zu erfassen. Die Korrektur der Werte ist ausschließlich im Monat Januar (in jeder beliebigen Abrechnungsversion) möglich. Eingaben in einem anderen Abrechnungsmonat werden bei der Abrechnung mit den Berechnungswerten überschrieben.
Bei Korrektur der Werte mittels Rückrechnung ist die Abrechnung, unabhängig von der Aktivierung des Bearbeitungsmonats, immer über die Schaltfläche Rückrechnung in den Steuerungsdaten zu starten. Die Rückrechnung muss durchgängig, von Januar bis zum aktuell abzurechnenden Abrechnungsmonat, durchgeführt werden.
Fehlzeiten ohne Urlaubsanspruch
Fehlzeiten
Fehlzeiten sind sozialversicherungsrechtliche Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitsrechtlich hat das Arbeitsverhältnis jedoch so lange Bestand, bis eine ordentliche Kündigung von einer der beiden Arbeitsvertragsparteien schriftlich vorgelegt wurde.
Fehlzeiten ohne Urlaubsanspruch
Die folgenden Fehlzeiten haben eine Kürzung der Beschäftigungstage und somit die Kürzung des Urlaubsanspruchs zur Folge:
- Unentschuldigtes Fehlen (Bummelei) -> Unbezahlte Fehlzeit
- Unbezahlter Urlaub -> wenn länger als 14 Kalendertage
Urlaubsentschädigung
Urlaubsverfall
Nachdem der Urlaub verfallen ist und auch die Frist für die Urlaubsabgeltung verfallen ist, besteht noch die Möglichkeit, innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Entschädigung der Urlaubsansprüche zu beantragen.
Beantragung
Der Arbeitnehmer muss die Urlaubsentschädigung selbst bei SOKA-BAU beantragen.
Direkte Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer. Der letzte Arbeitgeber hat somit nichts mit der Auszahlung zu tun.