Besteuerung von Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre

Fünftelregel

Arbeitslohn, der für einen mehrjährigen Zeitraum ausbezahlt wird, kann mit der sogenannten Fünftelregel ermäßigt besteuert werden. Diese Beträge werden nach dem EStG mit einem Fünftel als sonstiger Bezug besteuert und die errechnete Lohnsteuer aus der Jahrestabelle wird verfünffacht. Diese Methode wird über die Lohnartensteuerung angewandt und kann über Menü Stammdaten / Lohnarten / Beträge steuern im Feld Einmalbez./Jhr. mit der Ziffer 5 hinterlegt werden.

Auf der Verdienstabrechnung werden diese Beträge durch den Andruck der Ziffer 5 unter ST anstatt dem bisherigen Sternchen gekennzeichnet. In das Vorl. JSTR.-Brutto wird nur ein Fünftel des Betrages addiert. Im Steuerbrutto Jahr sind diese Beträge auf der Verdienstabrechnung nicht enthalten.

Ein Lohnsteuerjahresausgleich wird nicht durchgeführt. Im Lohnkonto werden diese abgerechneten Werte gesondert ausgewiesen. Die Beträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung getrennt angedruckt.

Die Fünftelregel darf nur dann angewendet werden, wenn sich dadurch die Lohnsteuer ermäßigt. Deshalb wird programmseitig eine Vergleichsrechnung durchgeführt, um festzustellen, ob es günstiger ist, den Bezug für mehrere Kalenderjahre als sonstigen Bezug zu versteuern oder die Fünftelregel anzuwenden. Je nach Berechnungsvariante erfolgt der Ausdruck auf der Lohnsteuerbescheinigung.

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