DEÜV
DEÜV
Meldefristen
Seit dem 01.01.2006 gilt, dass alle Meldungen mit der nächsten bzw. ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstatten sind, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen meldepflichtigen Ereignis.
| =====Meldetatbestand===== | =====Frist===== |
| Sofortmeldung | Spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses |
| Anmeldung | Mit der ersten Abrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
| Abmeldung | Mit der nächsten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsende |
| Unterbrechungsmeldung | innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung |
| Jahresmeldung | Bis 15. Februar des Folgejahres |
| UV-Jahresmeldung | Bis 16. Februar des Folgejahres |
| Stornierung bereits abgegebener Meldungen | Unverzüglich |
| Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung |
| Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit, Anschriftenänderungen | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung |
| GKV-Monatsmeldung | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung |
Meldegründe
Treffen in einer Meldegruppe mehrere Tatbestände und damit Abgabegründe zu, ist immer der niedrigere Schlüssel zu verwenden.
| =====Anmeldungen===== | |
| =====Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung===== | =====10===== |
| =====Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel===== | =====11===== |
| =====Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel===== | =====12===== |
| =====Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis===== | =====13===== |
| =====Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung===== | =====20===== |
| =====Abmeldungen===== | |
| =====Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung===== | =====30===== |
| =====Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel===== | =====31===== |
| =====Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel===== | =====32===== |
| =====Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis===== | =====33===== |
| =====Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat===== | =====34===== |
| =====Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat===== | =====35===== |
| =====Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems===== | =====36===== |
| =====Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung===== | =====40===== |
| =====Abmeldung wegen Tod===== | =====49===== |
| =====Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen===== | |
| =====Jahresmeldung===== | =====50===== |
| =====Unterbrechungsmeldung wegen Bezug bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistung===== | =====51===== |
| =====Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit===== | =====52===== |
| =====Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht===== | =====53===== |
| =====Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung)===== | =====54===== |
| =====Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall)===== | =====55===== |
| =====Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistung während Altersteilzeitarbeit===== | =====56===== |
| =====Gesonderte Meldung für die Rentenberechnung===== | =====57===== |
| =====GKV-Monatsmeldung===== | =====58===== |
| =====UV Jahresmeldung===== | =====92===== |
| =====Änderungsmeldung (werden in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht unterstützt)===== | |
| =====Änderung des Namens===== | =====60===== |
| =====Änderung der Anschrift===== | =====61===== |
| =====Änderung der Staatsangehörigkeit===== | =====63===== |
| =====Meldungen in Insolvenzfällen===== | |
| =====Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer===== | =====70===== |
| =====Meldung des Vortrags der Insolvenz/ der Freistellung===== | =====71===== |
| =====Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung===== | =====72===== |
Voraussetzungen beim Arbeitgeber
Grundsatz
Arbeitgeber dürfen Meldungen seit dem 01.01.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Dies gilt auch, wenn ein Rechenzentrum oder eine vergleichbare Einrichtung für mehrere Arbeitgeber oder für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers die Lohn- und Gehaltsunterlagen führt.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit der DEÜV werden von den Sozialversicherungsträgern bestimmte Angaben verlangt. Deshalb werden die zu meldenden Feldinhalte auf Richtigkeit geprüft. Ein Arbeitnehmer, der den Status nicht geprüft hat, kann demzufolge nicht abgerechnet werden. Daher ist beim Anlegen und Ändern von Daten besondere Sorgfalt angebracht.
Voraussetzungen in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung
Um DEÜV-Meldungen übermitteln zu können, sind zusätzlich zu den Betriebsangaben, wie Anschrift und Arbeitgeberbetriebsnummer, Angaben zu tätigen.
Unter Stammdaten / Mandant / DFÜ / Verarbeitungszeitraum ist, sofern benötigt, der Technische Eintritt zu hinterlegen. Zu diesem Datum werden die Anmeldung wegen technischen Eintritts bei Wechsel des Abrechnungsprogramms (Meldegrund 13) erzeugt.
Unter Stammdaten / Mandant / DFÜ / Ansprechpartner sind die Informationen über den Ansprechpartner zu hinterlegen. Name, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder und müssen vor der Datenübermittlung ausgefüllt sind. Falls diese nicht gefüllt werden, wird der Ansprechpartner DEÜV aus der Abgebenden Stelle ermittelt.
Weitere Informationen zu den möglichen Angaben unter Stammdaten | Mandant | DFÜ finden Sie unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Stammdaten.
DEÜV-Meldungen nach Systemumstellung auf ADDISON
Nach einer Systemumstellung können, die von dem Fremdsystem erzeugten Meldungen nicht von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung abgebildet werden.
Es wird daher empfohlen einen Technischen Eintritt in ADDISON und einen Technischen Austritt im Fremdsystem zu erfassen, um die Abgrenzung der Systeme zu melden.
In ADDISON wird der Zeitraum ab technischen Eintritt gemeldet. Sind Entgeltmeldungen des vorhergehenden Systems zu berichtigen (z.B. bei Märzklauselentgelten), sind diese ggf. über die vorherige Abrechnungssoftware bzw. mit SV-Net zu erstatten.
Meldelauf für DEÜV-Meldungen
Meldelauf
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Jahresentgeltmeldungen und Monatsmeldungen. Nach der Januarabrechnung erfolgt das Bereitstellen der Jahresentgeltmeldungen und der UV-Jahresmeldung gemeinsam mit den eventuellen Monatsmeldungen. Die Übermittlung erfolgt in einer gemeinsamen Meldedatei, getrennt nach den vorgegebenen Annahmestellen.
Der Meldelauf wird über den Job Steuerungsdaten / DEÜV-Meldungen für die in den Steuerungsdaten eingetragene Mandanten-Selektion gestartet und die im entsprechenden Abrechnungsmonat anstehenden DEÜV-Meldungen werden im Meldecenter unter Offene Aufträge angezeigt.
Bereitstellung über Jobkette
Die Bereitstellung der DEÜV-Meldungen kann auch über den Eintrag DEÜV-Meldungen in die Jobkette eingebunden werden.
Sammeln von DEÜV-Meldungen
Im Meldecenter werden sämtliche Meldungen gesammelt, bzw. werden durch weitere ergänzt, bis sie durch die Schaltfläche Daten übertragen zur Übermittlung aufgegeben werden.
Protokollierung der Aufgegebenen DEÜV-Meldungen
Im Meldecenter unter Abgeschlossenen Aufträge kann über das markieren der Meldeart auf der linken Seite eine Übersicht der aufgegebenen DEÜV-Meldungen gedruckt werden.
Suche nach Aufgegebenen DEÜV-Meldungen
Im Meldecenter unter den Abgeschlossenen Aufträgen kann nach aufgegebenen Meldungen gesucht werden.
Nähere Informationen finden Sie im Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
Druckeinstellungen
In den Steuerungsdaten / DEÜV-Meldungen drucken kann der Ausdruck der Meldebescheinigungen in den Listenmanager beeinflusst werden.
Hier kann auch über das Kontrollkästchen Nachdruck mit Erstelldatum optional das Erstelldatum für den Nachdruck der Meldebescheinigungen herangezogen werden.
Über den Auswahldialog Sortierung nach kann eine bestimmte Sortierung für den Ausdruck der Meldebescheinigungen in den Listenmanager (z.B. nach Personalnummer, nach Name, nach Kostenstelle, nach Abteilung, nach Abrechnungsgruppe) festgelegt werden.
Nachdruck von Meldebescheinigungen
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um DEÜV-Meldebescheinigungen nachzudrucken.
Im Meldecenter können einzelne markierte Meldebescheinigungen oder Meldebescheinigungen einzelner markierter Dateien über das Symbol Drucken nachgedruckt werden.
Im Menü Stammdaten / Personal / Meldungen / DEÜV-Meldungen können einzelne markierte Meldebescheinigungen oder alle selektierten Meldebescheinigungen über das Symbol Drucken nachgedruckt werden.
Betriebsdatenänderungen (Datensatz Betriebsdatenpflege)
Durch die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung kurz DEÜV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen der Betriebsdaten an die zuständige Stelle, hier der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, zu übermitteln (§ 18i i. V. m. § 28a SGB IV). Auf Grund der gesetzlichen Anforderung dürfen DEÜV-Betriebsdatenmeldungen nur noch durch ein Ereignis erzeugt werden und müssen die Rechtform, soweit vorhanden, im Namen tragen.
Programmumsetzung
Der Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) ist an eine frei wählbare Datenannahmestelle einer Einzugsstelle zu übersenden, die diese Daten an den Betriebsnummern-Service weiterleitet. In der ADDSION Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Annahmestelle automatisch vom Programm voreingestellt.
Welche Daten werden übermittelt?
Die folgenden Daten werden übermittelt, wenn Änderungen vorgenommen werden:
- Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform
Der Name des Beschäftigungsbetriebs inklusive der Rechtsform. - Postleitzahl und Ort
Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs. Anzugeben ist eine Anschrift in Deutschland. - Straße und Hausnummer
- Angaben über die Betriebsaufgabe
Kennzeichnung, dass die Betriebstätigkeit vollständig beendet bzw. der Beschäftigungsbetrieb geschlossen wurde. Vorübergehende/saisonal bedingte Abmeldungen aller Beschäftigten führen nicht zur Mitteilung des Beendigungskennzeichens. - Abweichende Postanschrift (optionale Angabe)
Die postalische Anschrift für den Beschäftigungsbetrieb, sofern die Post nicht unter der Adresse des Beschäftigungsbetriebs zugestellt werden soll.
Postanschrift und Anschrift des Beschäftigungsbetriebs sind nie identisch. Die Postanschrift kann im Ausland liegen. Wichtiger Hinweis: Nicht zu verwenden für die Anschrift von externen Dienstleistern (Steuerberater oder anderer Dienstleister). - Ansprechpartner
Die Kontaktdaten des fachlichen Ansprechpartners für SV-Träger.
Alternativ: Abteilung, die Auskunft zu den Meldungen oder Beschäftigungsbetrieben eines Arbeitgebers geben kann. Kontaktdaten können entweder für den Arbeitgeber oder den externen Dienstleister angegeben werden. - Ereignisdatum
Das Ereignisdatum ist das Datum, zu dem die betriebliche Veränderung wirksam wurde bzw. wirksam wird.
Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform
Der Name des Beschäftigungsbetriebs inklusive der Rechtsform dient der Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs eines Arbeitgebers durch die SV Träger. Im Anschreiben wird der Name zur Adressierung verwendet. Anzugeben ist der vollständige Name inklusive der Rechtsform, unter dem der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr auftritt. Betriebsinterne Begriffe oder Ziffern beispielsweise zur Unterscheidung einzelner Unternehmensteile, Niederlassungen oder auch Mandanten dürfen nicht enthalten sein. Es gelten folgende Vorschriften:
- Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist den handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechend die Firma im Sinne des § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) incl. Des Rechtsformzusatzes anzugeben.
- Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen muss der Name des Beschäftigungsbetriebs den Grundsätzen der Namensklarheit und -wahrheit genügen. Er muss zur Kennzeichnung des Beschäftigungsbetriebs geeignet sein, ausreichende Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten. Einschlägige Vorschriften (insb. Bürgerliches Gesetzbuch und Gewerbeordnung) sind zu beachten. Es sollen der Vor- und Nachname des Inhabers, Gesellschafters oder Partners angegeben werden.
- Der im Vereinsregister eingetragene Name ist bei eingetragenen Vereinen mit dem Zusatz „e.V.“ anzugeben. Der Name eines nicht eingetragenen Vereins muss den Grundsätzen der Namensklarheit und Namenswahrheit genügen.
- Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist der i.d.R. gesetzlich festgelegte Name anzugeben.
In ADDISON Lohn & Gehalt wird die Bezeichnung bzw. der Name des Beschäftigungsbetriebes aus den Feldern Bezeichnung 1 und Bezeichnung 2 unter ZMIS Mandant / Unternehmen / Adressdaten gezogen.
Ereignisdatum/ Änderungsdatum für Betriebsdaten
Falls sich Änderungen im Firmennamen, in der Anschrift oder beim Ansprechpartner ergeben haben, wird beim DEÜV-Meldelauf ein entsprechender Hinweis auf die geänderten Daten ausgegeben.
Auf dem Reiter Mandant / MD und für Betriebsstätten unter Mandant / Betr sind deshalb Datumsfelder Ereignisdatum für Betriebsdaten eingeführt worden.
Hinweis: Nach den Grundsätzen der Bundesagentur für Arbeit, hat der Sachbearbeiter dieses Datum manuelle einzutragen. Anzugeben ist das Datum, ab dem die Änderung aktiv wurde bzw. wird.
Über die Schaltfläche "Abweichende Postanschrift" kann zusätzlich eine abweichende Postanschrift gemeldet werden.
Es gilt das Testamentsprinzip. Sind bereits übermittelte Angaben zu korrigieren (weil die Angaben fehlerhaft waren oder das Ereignis nicht eingetreten ist bzw. nicht eintreten wird), dann ist ein weiterer DSBD mit den korrekten Angaben zu übermittelt werden. Das Ereignisdatum ist dann gleich dem Ereignisdatum, das in der ursprünglichen Meldung eingesetzt war. Nach der Erstellung des Datensatzes wird das Ereignisdatum autom. geleert.
Kennzeichnung von Betriebsstätten - Beschäftigungsbetrieb für Betriebsdaten
Des Weiteren sind die Betriebsstätten zu kennzeichnen, mit der die Betriebsnummer beantragt worden ist. Unter Mandant / Betr wurde deshalb das Kontrollkästchen Beschäftigungsbetrieb für Betriebsdatenpflege eingeführt.
Alle anderen Betriebsstätten, die die gleiche Betriebsnummer haben, können nicht gekennzeichnet werden. Auch, wenn die Betriebsstätte keine oder die gleiche Betriebsnummer beinhaltet wie der Mandant, kann das Kennzeichen nicht aktiviert werden.
Wenn für eine Betriebsstätte eine Meldung erfolgt, kann als abweichende Postanschrift die des Hauptmandanten gemeldet werden. Hierzu ist bei dem Beschäftigungsbetrieb das Kontrollkästchen von der Anschrift des Beschäftigungsbetriebs abweichende Postanschrift (Hauptbetrieb) mitübermitteln zu aktivieren. Alternativ kann über die Schaltfläche "Abweichende Postanschrift" eine vom Mandanten abweichende Postanschrift gemeldet werden.
Änderungsmeldungen
Änderungsmeldungen sind anzuzeigen wenn sich die betrieblichen Angaben des Beschäftigungsbetriebes ändern.
Der Betriebsdatensatz unterscheidet drei Möglichkeiten:
- Änderungsmeldung (Grund 1)
Eine Änderungsmeldung erfolgt bspw. bei Umfirmierung, Fusion mit Beibehaltung der Betriebsnummer, Umzug des Beschäftigungsbetriebs mit gleicher Betriebsnummer, Änderung oder Wegfall einer abweichenden Postanschrift oder eine Änderung der Ansprechpartnerdaten für die Sozialversicherungsträger.
Die Änderungen werden vom Programm ADDION Lohn- & Gehaltsabrechnung autom. auf Basis des zuletzt abgegebenen Datensatzes ermittelt. Die Eingabe eines Ereignisdatums ist nötig. Mit dem nächsten DEÜV-Lauf wird der Datensatz erstellt.
- Bestandsmeldung (Grund 5)
Eine Bestandsmeldung ist abzugeben, wenn bspw. der Betrieb aufgefordert wird eine Meldung zu erstatten oder den aktuellen Stand der Betriebsdaten zu melden.
In der ADDION Lohn- & Gehaltsabrechnung kann mit dem nächsten DEÜV-Lauf durch Aktivieren des Kontrollkästchens Bestandsmeldung erzeugen und der Eingabe eines Ereignisdatums ein Datensatz Betriebsdatenpflege aus dem aktuellen Bestand erzeugt werden.
- Wechsel des Abrechnungssystems (Grund 6)
Erfolgt für den Beschäftigungsbetrieb ein Systemwechsel für die Abrechnung, ist der aktuelle Bestand der Betriebsdaten aus dem neuen Abrechnungsprogramm an die Bundesagentur für Arbeit zu melden.
Die ADDISON Lohn- & Gehaltsbuchhaltung ermittelt auf Grund des Technischen Eintritts den aktuellen Datensatz für die Betriebsdatenpflege mit dem "ersten" DEÜV-Lauf.
Beendigung des Beschäftigungsbetriebs
Nach der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit des Beschäftigungsbetriebs ist der Datensatz Betriebsdatenpflege mit Beendigungskennzeichen an die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.
Hinweis: Ist der Beschäftigungsbetrieb nur temporär ohne Beschäftigte oder findet lediglich ein Wechsel des Systems oder des Dienstleisters statt, stellt das keine Beendigung dar.
Die ADDISON Lohn- & Gehaltsbuchhaltung ermittelt auf Grund der Eingabe des Datums zur Beendigung des Beschäftigungsbetriebes autom. den aktuellen Datensatz für die Betriebsdatenpflege inkl. des Beendigungskennzeichens mit dem nächsten DEÜV-Lauf.
Rechtsformverschlüsselung und Prüfung auf Begriffe einer Negativliste
Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform Der Name des Beschäftigungsbetriebs inklusive der Rechtsform dient der Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs eines Arbeitgebers durch die Sozialversicherungsträger. Im Anschreiben wird der Name zur Adressierung verwendet. Anzugeben ist der vollständige Name inklusive der Rechtsform, unter dem der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr auftritt. Betriebsinterne Begriffe oder Ziffern beispielsweise zur Unterscheidung einzelner Unternehmensteile, Niederlassungen oder auch Mandanten dürfen nicht enthalten sein.
Die gelten folgenden Vorschriften wurden oben beschrieben.
Für den Datenbaustein Betriebsdatenpflege werden der Name des Beschäftigungsbetriebes und die Rechtsform aus den Feldern der Bezeichnung 1 und Bezeichnung 2 unter Projekt Mandant / Unternehmen / Adressdaten genutzt. Die Rechtsformverschlüsselung wird durch die Kennzeichnung unter Projekt Mandant / Unternehmen / Zusatzdaten/Betriebsprüfung einmalig voreingestellt.
Bei einer Änderung der Anschrift des Beschäftigungsbetriebes, des Ansprechpartners oder der abweichenden Postanschrift wird unter anderem die Plausibilität der in der Bezeichnung enthaltenen Rechtsform und der Rechtformverschlüsselung geprüft. Diese Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit. Zu diesem Zwecke hat die Bundesagentur für Arbeit eine sog. Codeliste veröffentlicht, nach die Abrechnungsprogramme prüfen soll. Stimmen die Angaben nicht überein, wird der Datensatz zur Betriebsdatenpflege nicht erstellt, ein Fehler wird ausgegeben.
Bsp.: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Für die ABC GmbH wird die Rechtsform GmbH auf dem Maske Projekt Mandant / Unternehmen / Zusatzdaten/Betriebsprüfung ausgewählt.
Werden für die ABC GmbH Betriebsdaten erstellt, wird programmseitig geprüft, ob zur ausgewählten Rechtsform in der Anschrift einer der folgenden Begriffe enthalten sind:
Auszug aus der Codeliste der BA:
GmbH; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; gesellschaft … mbH; Gesellschaft …mbH
Ist nicht einer der vorgenannten Begriffe im Namen des Beschäftigungsbetriebes enthalten, so erfolgt bei der Ermittlung des Datensatzes Betriebsdatenpflege eine Fehlermeldung. Die Angaben sind zu korrigieren.
Zudem hat die Bundesagentur eine Liste von Wörtern veröffentlicht, die nicht in den Adressdaten eines Beschäftigungsbetriebes auftreten dürfen. Die sog. Negativliste. Damit sind u. a. Worte wie Konto, Betriebssitz, Mandant, vertraulich nicht erlaubt.
Wird einer dieser Begriffe in der Anschrift des Beschäftigungsbetriebs verwendet, wird die Erstellung des Datensatzes Betriebsdatenpflege ebenso mit Fehler quittiert. Bevor die Adressdaten gemeldet werden können, sind die Angaben zu korrigieren.
Hinweis: Die Code- und Negativliste der Bundesagentur sind unter Hilfe / ADDISON Lohn-&Gehaltsabrechnung / Bundesagentur (DSBD) als Anlage enthalten.
- Dialog Anschrift
Über den DSBD können bis zu zwei Anschriften angeben werden.
Dies sind
die Anschrift für den Beschäftigungsbetrieb (Mindestangabe) und
eine abweichende Postanschrift (optionale Angabe).
Die Anschrift für den Beschäftigungsbetrieb wird grundsätzlich, wie oben beschrieben, aus den im Projekt Mandant hinterlegten Adressdaten gebildet. Eine Abweichung ist in Ausnahmefällen in dem Dialog Anschrift möglich.
Damit die Post unter einer abweichenden Anschrift des Beschäftigungsbetriebs zugestellt werden kann, ist es möglich eine abweichende Postanschrift zu erfassen. Es kann sich dabei um eine alternative Hausanschrift des Arbeitgebers, um ein Postfach bzw. eine Großkundenpostleitzahl, als abweichende Postanschrift oder auch eine Auslandsanschrift handeln.
Die abweichende Postanschrift wird in dem Dialog Anschrift unter Lohn & Gehalt / Mandant / MD / Betriebsdatensatz bzw. für Betriebsstätten unter Lohn & Gehalt / Mandant / Betr. / Betriebsdatensatz hinterlegt.
Der Dialog Anschrift:
Mit dem Kennzeichen Synchronisieren der der Adressdaten mit Mandant / Unternehmen werden die Adressdaten zur Meldung der Betriebsdaten aus dem Projekt Mandant verwendet. Geänderte Adressdaten, werden somit automatisch berücksichtigt. Das Deaktivieren der Synchronisation sollte, wenn möglich, demnach vermieden werden. Ist es in Ausnahmefällen nötig, die Anschriftsdaten abweichend von denen des Projekt Mandant zu melden ist das Kontrollkästchen zu deaktivieren. Änderungen können damit unabhängig für Meldung an die Bundesagentur für Arbeit erfasst werden. Die Adressdaten für den DSBD sind zukünftig zusätzlich in diesem Dialog zu pflegen.
Hinweis: Die abweichenden Adressangaben haben keinen Einfluss auf andere Programmteile.
Zur Identifizierung eines Beschäftigungsbetriebs ist der vollständige Name inklusive der Rechtsform, unter dem der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr auftritt, anzugeben. Mit der Wahl der Rechtsform wird die Firmierung des Unternehmens geprüft (s. Rechtsformverschlüsselung und Prüfung). Ist eine Rechtform unter Projekt Mandant / Unternehmen / Zusatzdaten/Betriebsprüfung eingetragen, wird diese einmalig übernommen. Künftige Anpassungen erfolgen ausschließlich über den Dialog Anschrift.
Arbeitgeberkonto bei den Krankenkassen
Elektronische Anforderung von Angaben für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos durch eine Krankenkasse
Ab 1.1.2023 haben Arbeitgeber auf die elektronische Anforderung von Angaben für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos durch eine Krankenkasse den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) zurückzusenden. Eine Anforderung durch die Krankenkasse erfolgt, sofern in der Anmeldung oder im ersten eingehenden Beitragsnachweis eine Hauptbetriebsnummer angegeben ist, unter der bei der Einzugsstelle kein aktives Arbeitgeberkonto besteht.
Eingehende Anforderungen werden unter Datenausgabe | Meldecenter | Offene Aufträge | Offene Rückmeldungen angezeigt, sofern die Meldeart "Anforderung Arbeitgeberdaten" aktiviert ist.
Es besteht die Möglichkeit, den Krankenkassen mit dem Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die fälligen Beiträge zu erteilen. Dazu ist unter Stammdaten | Mandant | ZV | Zahlungen an Krankenkassen/BV im Listenfeld "SEPA-Lastschriftmandat" auszuwählen, die Einstellung gilt für alle verwendeten Krankenkassen. Abweichend kann die Einstellung für jede einzelne Krankenkasse unter Stammdaten | Mandant | Krankenkassen/BV bzw. Betr vorgenommen werden.
Beim Einlesen der Rückmeldung wird ein Dialog angezeigt, in dem die Daten für den Datensatz Arbeitgeberkonto zur Überprüfung aufgeführt werden. Sind die Daten in Ordnung und der Dialog wird mit "Ja" bestätigt, wird automatisch eine Meldung (DSAK) bereitgestellt und ein Protokoll im Listenmanager abgestellt. Falls Änderungen an den für die Rückmeldung aufgeführten Daten gewünscht sind (z. B. Änderung des Erstattungssatzes bei Teilnahme am Aufwendungsausgleichsverfahren U1 oder die elektronische Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats) ist der Dialog mit "Nein" zu bestätigen. Die Rückmeldung bleibt somit unter "Offene Rückmeldungen" stehen und kann nach Änderung der Mandanten-Stammdaten erneut eingelesen werden.
Änderung der Arbeitgeberdaten
Werden Name, Anschrift, Ansprechpartner des Mandanten geändert, oder eine abweichende Korrespondenzanschrift (siehe auch Datensatz Betriebsdatenpflege) eingegeben, wird ebenfalls ein Datensatz (DSAK) als Änderungsmeldung mit dem nächsten Starten von DEÜV-Meldungen für alle verwendeten Krankenkassen erstellt und im Meldecenter angezeigt, sofern die Meldeart "Arbeitgeberdaten-Meldungen" aktiviert ist. Gleiches gilt bei Änderung des Dienstleisters (Kanzleimandant), Änderungen am Ausgleichsverfahren U1 bei den Krankenkassen oder der nachträglichen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Wird das verwendete Arbeitgeberkonto bei eingestelltem "SEPA-Lastschriftmandat" geändert, wird für die neue Bankverbindung ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Das zuvor erteilte SEPA-Lastschriftmandat zur bestehenden Bankverbindung gilt damit implizit zum Vortag des in der Änderungsmeldung angegeben Ab-Datums als widerrufen.
Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt, wenn als Zahlungsart nicht mehr "SEPA-Lastschriftmandat" ausgewählt ist. Zu beachten ist, dass ein Widerruf frühestens ab dem sechsten Kalendertag nach Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandates (ausgehend vom Erstelldatum des Datensatzes) über eine DSAK-Meldung möglich ist. Ein entsprechender Hinweis wird beim Wechsel der Zahlungsart für Krankenkassen, wenn zuvor SEPA-Lastschriftmandat eingestellt war, ausgegeben.
Werden Änderungsmeldungen für die Arbeitgeberdaten erstellt, wird automatisch ein Protokoll im Listenmanager abgestellt.
Hauptbetriebsnummer
Als Hauptbetriebsnummer in DEÜV-Meldungen ist die Betriebsnummer zu verwenden, unter der die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nachgewiesen werden, also eine Beitragsnachweis-Meldung erstellt wird. Geht bei den Krankenkassen eine bisher nicht bekannte Hauptbetriebsnummer ein, wird eine Arbeitgeberdaten-Meldung angefordert.
Sollen die Betriebsnummern der Betriebsstätten nicht für Beitragsnachweismeldungen an die Krankenkassen verwendet, sondern unter einer Betriebsnummer zusammengefasst werden, ist die Option " Betriebsnummer, unter die Sozialversicherungsbeiträge nachgewiesen werden sollen - Betriebsnummer des Mandanten (eine Hauptbetriebsnummer für alle Arbeitnehmer)" unter Stammdaten | Mandant | Krankenkassen/BV | Beitragsmeldungen auszuwählen. Alternativ kann ein Konsolidierungsmandant ohne die jeweiligen Betriebsstätten angelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass im Konsolidierungsmandant unter Stammdaten | Mandant | Str1 | Konsolidierung der zu konsolidierende Mandant, als auch die Auswertung "Beitragsmeldungen" ausgewählt werden muss. Beitragsmeldungen werden im Konsolidierungsmandant ausgeführt und die DEÜV-Meldungen im (jeweiligen) zu konsolidierenden Mandanten. In diesem Fall wird als Hauptbetriebsnummer in den DEÜV-Meldungen die Betriebsnummer des Konsolidierungsmandaten verwendet.
Ändert sich die Hauptbetriebsnummer, wird vom Programm eine DEÜV-Abmeldung mit Grund der Abgabe 33 und der bisherigen Hauptbetriebsnummer sowie eine DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 und der neuen Hauptbetriebsnummer erstellt.
UV-Jahresmeldung
Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz entfallen ab dem 01.01.2016 die bisher an die Entgeltmeldungen angekoppelten Unfallversicherungsdaten (Datenbaustein Unfallversicherung) und werden in einen neuen Abgabegrund ausgelagert. Für jeden im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten ist nach § 28 a Abs. 2a SGB IV eine UV-Jahresmeldung abzugeben.
Die neue UV-Jahresmeldung bildet die Grundlage für die Prüfhilfe der Betriebsprüfung durch die DRV (Deutsche Rentenversicherung).
Abgabefrist und Abgabegrund
Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen mit dem neuen Abgabegrund 92 zu melden.
Inhalte der UV-Jahresmeldung
Es sind unfallversicherungsrelevante Daten unabhängig vom Meldezeitraum ausschließlich mit dem Abgabegrund 92 zu übermitteln. In der UV-Jahresmeldung sind alle in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte eines Versicherten bezogen auf das Kalenderjahr zusammenzuführen.
Zu übermittelnde Inhalte sind insbesondere:
- Die Versicherungsnummer des Beschäftigten
- Die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes
- Das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung
- Die UV-Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
- Das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt
- Die Zuordnung zur jeweils anzuwendenden Gefahrentarifstelle
Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum, selbst wenn dieser nach dem 01.01. beginnt oder vor dem 31.12. endet oder unterbrochen wurde, ist der Meldezeitraum innerhalb der UV-Jahresmeldung stets der 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres.
Meldungen mit der Personengruppe 190
Für ausschließlich in der Unfallversicherung versicherte Beschäftigte (Personengruppe 190) sind zum Zwecke der Betriebsprüfung UV-Jahresmeldungen und weiterhin alle Meldungen zur übrigen Sozialversicherung abzugeben. Durch diese Kombination wird in der Betriebsprüfung auf Grundlage der abgegebenen Meldungen erkennbar bleiben, dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, bei dem keine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bestanden hat.
Beschäftigte mit UV-Entgelt = 0
Beschäftigte mit UV-Entgelt = 0 sind in der UV-Jahresmeldung analog zum bisherigen DBUV mit den entsprechenden UV-Gründen zu melden:
- A07 = Meldungen für Arbeitnehmer von UV-Trägern
- A08 = Unternehmen ist Mitglied einer landwirtschaftlichen BG
- A09 = Beitrag zur UV wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (z.B. Kopfpauschale)
- B01 = Entsparung von ausschließlich sozialversicherungs-pflichtigem Wertguthaben (Beitragspflicht in der UV bereits in der Ansparphase)
- B06 = UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung angegeben
- B09 = Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordern (z.B. Meldung einer Zeit der unwiderruflichen Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes außerhalb eines Insolvenzverfahrens)
Wegfall von UV-Gründen
Ab 01.01.2016 entfallen die folgenden UV-Gründe:
- B02 = Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung
- B03 = Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII
- B04 = Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer vorangegangenen Entgeltmeldung
- B05 = Entgelt wird in einer nachfolgenden Entgeltmeldung oder in einer weiteren Meldung mit Abgabegrund 91 gemeldet
Sonderregelung für das Kalenderjahr 2015
Obgleich Meldungen für bereits gemeldete Zeiträume unzulässig sind, ist in den für 2016 abzugebenden UV-Jahresmeldungen für das Jahr 2015 das gesamte beitragspflichte Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung anzugeben, auch wenn diese bereits in voller Höhe (durch z.B. eine Abmeldung) oder teilweise (z.B. durch eine Unterbrechungsmeldung) übermittelt wurde. Es ist insoweit für jeden Arbeitnehmer, der an mindestens einem Tag im Kalenderjahr 2015 ein unfallversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hat, eine UV-Jahresmeldung abzugeben.
Nur eine UV-Jahresmeldung pro Arbeitnehmer zulässig
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber innerhalb eines Kalenderjahres müssen diese für die UV-Jahresmeldung zusammengefasst werden.
In der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt dies anhand der Verknüpfung der unterschiedlichen Personalnummern aufgrund eines Wiedereintritts und/oder anhand der Sozialversicherungsnummer.
Unterjähriger Systemwechsel
Ungeachtet eines unterjährigen Wechsels des Entgeltabrechnungsprogrammes ist sicherzustellen, dass in der abzugebenden UV-Jahresmeldung das gesamte unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des gesamten Kalenderjahres enthalten ist. Insoweit sind bereits aufgelaufene melderelevante Werte zur Unfallversicherung zum Zwecke der UV-Jahresmeldung zu übernehmen.