Dokument Vorläufigkeitsvermerke/anhängige Verfahren

In der Zentralakte bzw. den Kanzleiakten befindet sich in der Dauerakte im Register Steuern das Dokument Vorläufigkeitsvermerke. In diesem Dokument sind Vorläufigkeitsvermerke und anhängige Verfahren enthalten. Die Spalte Art kennzeichnet von uns ausgelieferte Vorläufigkeitsvermerke als Standard. Diese können nicht gelöscht werden.

Nachfolgend beinhaltet der Text Vorläufigkeitsvermerke auch die anhängigen Verfahren.

akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image81.png

Sie haben daneben die Möglichkeit, eigene Vorläufigkeitsvermerke zu erfassen, bestehende zu bearbeiten oder zu löschen. Diese werden mit der Art Kanzlei gekennzeichnet.

Durch Klick auf Neu akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image82.png erhalten Sie folgendes Fenster:

akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image83.png

Hier können Sie neue Vorläufigkeitsvermerke erfassen und einzelnen Sachgebieten zuordnen.

Bei der Erfassung eines Bescheids werden in der Bescheidprüfung nur die für das Sachgebiet gültigen Vorläufigkeitsvermerke angeboten. Über die Gültigkeit können Sie festlegen, ab bzw. bis zu welches Jahr ein Vorläufigkeitsvermerk bei der Erfassung eines Bescheids im Register Vorläufigkeitsvermerke auswählbar sein soll.

Über die Schaltfläche akte kanzleiorganisation bescheidpruefung image84.png können Sie eigene Vorläufigkeitsvermerke wieder löschen, sofern diese noch nicht in Bescheiden verwendet werden. Wird ein Vorläufigkeitsvermerk in einem oder mehreren Bescheiden verwendet, ist ein Löschen nicht möglich.

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