DSGVO-Dashboard
DSGVO-Dashboard
Beschreibung
Programmzweck
Die DSGVO wurde am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist 20 Tage später, am 25.05.2016, in Kraft getreten. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist kommt die DSGVO ab dem 25.05.2018 zur Anwendung und gilt für Unternehmen und Behörden in ganz Europa. Damit ersetzt sie das aktuell in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzgesetze der Bundesländer.
Bis zum 25.05.2018 ist das unternehmerische Datenschutzmanagement an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und weiterzuentwickeln. Sind Anforderungen bis dahin nicht erfüllt, können Sanktionen verhängt werden.
Mit dem kostenpflichtigen Modul stellen wir ein komfortables Werkzeug zur Verfügung, das es ermöglicht, die wesentlichen Pflichten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen.
Hierzu stehen Ihnen im DSGVO – Dashboard die folgenden Bereiche zur Verfügung:
- Auskunftsrecht
- Verarbeitungstätigkeiten
- Datenprotokollierungen
- Datenlöschung
- Gesetze
Programmaufruf
Das DSGVO-Dashboard starten Sie über das Symbol in der Menüleiste bzw. im Menüband:
AKTE (Menüleiste):
SBS Rewe neo® (Menüband Start):
Voraussetzungen
Lizenz
Zur Verwendung des Zusatzproduktes benötigen Sie die kostenpflichtige Lizenz Datenschutz (DSGVO) comfort für Mittelstand (SME) oder Steuerberater (TAX).
Lizenzen können für den Bereich Rechnungswesen und Lohn & Gehalt erworben werden.
Die Freischaltung des Zusatzprodukts führen Sie nach dem Erwerb der Lizenz und dem Erhalt der Lizenzdatei in den administration tools bzw. der SBS Rewe neo® Management Console durch (Siehe Aufgabe Setup | Lizenzeinstellungen):
Hinweismeldung bei fehlender Lizenz (Beispiel)
Benutzerberechtigungen
Wenn Sie die Funktionalitäten des DSGVO-Dashboards nutzen möchten, müssen Sie den entsprechenden Mitarbeitern / Benutzern den Zugriff auf das Funktionsrecht „DSGVO-Dashboard“ gewähren.
Die Anzeige der Suchergebnisse der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter (SBS Rewe neo®: Benutzer) und Selbstbuchenden Mandanten (nur cs:Plus und tse:nit) in der Rubrik Auskunftsrecht erfolgt nur dann, wenn der angemeldete Mitarbeiter/Benutzer auf das Dokument Mitarbeiterliste (SBS Rewe neo®: Benutzer) bzw. Liste Selbstbuchender Mandanten zugreifen kann. Ggfls. muss dazu dem entsprechenden Mitarbeiter/Benutzer das Zugriffsrecht auf die Zentralakte (SBS Rewe neo®: Zentrale Stammdaten) oder die Kanzleiakte eingeräumt werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Zugriff auf die Funktion DSGVO-Dashboard, die Mitarbeiterliste (SBS Rewe neo®: Dokument Benutzer) und die Liste selbstbuchender Mandanten (nur cs:Plus / tse:nit) nur fachkundigen Mitarbeitern/Benutzern zu gewähren. Das DSGVO-Dashboard beinhaltet weitreichende Funktionen (wie z.B. die Löschfunktion), daher sollte der Zugriff nur dem passenden Benutzerkreis gewährt werden.
AKTE (Zentralakte / Dokument Mitarbeiterliste):
SBS Rewe neo® (Zentrale Stammdaten / Dokument Rechteverwaltung):
Standardmäßig nicht aktiviert
Das Recht „DSGVO-Dashboard“ ist im Standard nicht aktiviert und muss expliziert für die berechtigten Benutzer aktiviert werden.