Einleitung
Einleitung
Überblick
ADDISON Direkt
ADDISON Direkt dient als Datendrehscheibe zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung. Alle ELSTER-Aufträge werden mit ADDISON Direkt i. V. m. dem ADDISON Datenservice (ADS) an die Finanzverwaltung übermittelt.
ADDISON Direkt ist der zentrale Baustein unserer aktuellen und zukünftigen Softwarestrategie und damit ein unverzicht-barer Bestandteil Ihrer Softwarelösungen.
Vorteile des neuen Verfahrens
ADDISON Direkt bzw. der ADDISON Datenservice (ADS) über-nimmt für Sie die gesamte Übermittlung von ELSTER Aufträgen an die Finanzverwaltung und für Offenlegungen/ Hinterlegungen beim Bundesanzeiger.
Das bedeutet für Sie:
- Es werden keine ELSTER-Zertifikate für die Datenübermittlung mehr benötigt, d.h. für die Versendung ist keine Signaturkarte, ELSTER-Stick oder ELSTER Software-Zertifikat und entsprechend auch keine PIN-Eingabe mehr erforderlich.
- Der Datenübermittler ist ADS. Die ELSTER-Aufträge werden dazu vom ADS mit einem eigenen Zertifikat versehen.
- ADS prüft und überwacht die Übermittlung an die Finanzverwaltung und sendet gegebenenfalls selbständig die ELSTER Aufträge erneut an die Finanzverwaltung, wenn z.B. die ELSTER-Server nicht zur Verfügung standen.
- Mit der Übermittlung an den ADS ist der ELSTER-Auftrag für Sie abgeschlossen – alles Weitere erledigen wir.
Ausblick
- Zukünftig werden die elektronischen Bescheid-Daten automatisch über ADDISON Direkt in ADDISON bereitgestellt. Ein manueller Abruf mit entsprechender PIN-Eingabe ist nicht mehr erforderlich.
- Zukünftig steht in ADDISON Direkt u.a. die Freigabe der Steuererklärungen, E-Bilanzen, Offenlegungen durch Ihre Mandanten zur Verfügung – dem Mandanten wird der vollständige Sachverhalt zur Prüfung und Freigabe mit entsprechenden elektronischen Freigabeprotokollen angezeigt; erst danach erfolgt die direkte Weiterleitung an die Finanzbehörden
Umfang des Verfahrens
Es werden alle ELSTER-Aufträge über den ADS übermittelt, z.B.:
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Antrag auf Dauerfristverlängerung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Feststellungserklärung
- Anlagen EÜR,34a, Zinsschranke
- E-Bilanz
- usw.
Die bisherige lokale ELSTER-Anbindung wird aus Verfahrens-gründen zunächst nur noch für die Steuerkontenabfrage und die vorausgefüllte Steuererklärung/ E-Steuerbeleg benötigt. Wir prüfen derzeit intensiv alternative Lösungswege über ADDISON Direkt.
Verarbeitungszeiten
Bitte beachten Sie: Zur Wahrung von Fristen bei der Einreichung bei der Finanzverwaltung sollten ELSTER-Aufträge, die am gleichen Tag einzureichen sind, bis spätestens 22 Uhr an den ADS übermittelt werden.
Mandantenfibu
Allgemein
Soweit beim Mandanten die ADDISON Mandantenfibu im Einsatz ist, ist die Aktivierung von ADDISON Direkt beim Mandanten nicht erforderlich. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich über ADDISON Direkt der Kanzlei.
Gehen Sie bei entsprechenden Mandanten bitte wie folgt vor:
- Richten Sie für den Mandanten einen Zugang für ADDISON Direkt über Akte / CRM / ADDISON Direkt -> Registerkarte Verwaltung ein.
- Konfigurieren Sie den Zugang des Mandanten über Online / ADDISON Direkt / Freischalten von ADDISON Direkt Anwendungen -> Konfigurator. Definieren Sie diesen als Buchungsmandant oder Selbstbucher und wählen Sie die kostenfreien/ kostenpflichtigen Anwendungen, die Ihrem Mandanten zur Verfügung stehen sollen, aus.
- Stellen Sie Ihrem Mandanten die Zugangsdaten für sein ADDISON Direkt zur Verfügung. Diese stehen Ihnen ebenfalls über Akte / CRM / ADDISON Direkt -> Registerkarte Verwaltung zur Verfügung.
- Ihr Mandant muss die Zugangsdaten in ADDISON unter Mandant / Allgemeine Daten / Zugangsdaten Portal hinterlegen.
Danach können die ELSTER-Aufträge wie unter dem Kapitel „Vorgehensweise zum Senden von ELSTER Daten“ beschrieben, übermittelt werden.