Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Allgemein
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen Prüfstellen zu reduzieren. Unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort aufgrund der elektronisch gelieferten Daten gänzlich entfallen.
Programmaufruf
Die Erstellung von Meldungen zur euBP erfolgt über den Programmaufruf Datenausgabe / Sozialversicherung / Erstellung euBP-Meldungen.
Erstellung von Meldungen zur euBP
Über den vorgenannten Programmaufruf wird die Auswahlbox mit den im Datenbestand vorhandenen Lohnmandanten geöffnet.
Es wird die Mandantennummer sowie die Betriebsnummer in separaten Spalten dargestellt. Der Mandant, aus dem die Ausgabe gestartet wurde, wird an oberster Stelle der Tabelle angezeigt. In der Zeile über der tabellarischen Übersicht kann durch Eingabe der Mandantennummer, des Mandantenname oder der Betriebsnummer eine Suche vorgenommen werden. Es können Filter gesetzt werden. Dabei kann "*" als Platzhalter verwendet werden.
Liegen Betriebsstätten vor, werden diese eingerückt als Verzweigung dargestellt.
Mit der Aktivierung des vorangestellten Kontrollkästchens wird der entsprechende Betrieb, oder auch nur die Betriebsstätte, zur Ausgabe der euBP-Daten markiert. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. Die selektierten Mandanten werden im unteren Bereich des Dialogs angezeigt. Der zur Prüfung maßgebende Zeitraum (s. Prüfungsanforderung der Deutsche Rentenversicherung) ist über die Felder Meldezeitraum von/bis zu erfassen bzw. kann über den Kalender ausgewählt werden.
Ausprägungen:
Zugang anlegen: Ja (vorbelegt keine Änderung mölgich)
Der Zugang für den Empfang elektronischer Dokumente über das euBP-Verfahren wird grundsätzlich eröffnet.
Prüfbericht elektronisch: Ja (vorbelegt, keine Änderung möglich)
Das Prüfergebnis (PDF) soll elektronisch über das euBP-Verfahren bereitgestellt werden. (Wunsch nach § 7 Abs. 4 S. 1 BVV und Einwilligung nach § 37 Abs. 2a SGB X)
E-Mail: vorbelegt durch "abgebende Stelle"
E-Mail-Adresse der abrufberechtigten Person zur Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung des Prüfergebnisses.
Lohnsteueraußenprüfung:
Wurde ab Prüfzeitraumbeginn eine Lohnsteueraußenprüfung begonnen oder abgeschlossen? Ja / Nein
Wertguthaben:
Liegen Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV vor?
Ja, Wertguthaben wird im Entgeltabrechnungsprogramm geführt.
Mitarbeit Familie:
Sind bisher nicht als Beschäftigte gemeldete Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel im Betrieb tätig, über deren sozialversicherungsrechtlichen Status bisher kein Bescheid ergangen ist?
Durch Klick auf die Schaltfläche Meldungen erstellen werden die Meldungen im Meldecenter für den Versand bereitgestellt.
Technisches Eintrittsdatum:
Das technische Eintrittsdatum begrenzet die Ausgabe der Meldedaten, sollte ein älteres Datum angefragt werden.
Elektronische Datensätze
Bei der Meldungserstellung können, je nach Art der abgerechneten Daten, folgende Datensätze erzeugt werden:
Datensatz Stammdaten Arbeitgeber (DSAG)
Datensatz gewählter Erstattungssatz Krankenkasse (DSEK)
Datensatz Beitragsnachweis (DSBN)
: - Datenbaustein Schätzbeiträge (DBSC) : - Datenbaustein Restbeträge (DBRB)
Datensatz Stammdaten Arbeitnehmer (DSAN)
: - Datenbaustein Knappschaft (DBKN)
Datensatz Lohn Arbeitnehmer (DSLA)
: - Datenbaustein Kurzarbeitergeld (DBKG) : - Datenbaustein Altersteilzeit (DBAT) : - Datenbaustein Wertguthaben Ost (DBWO) : - Datenbaustein Wertguthaben West (DBWW) : - Datenbaustein Vortragswerte (DBVT)
Dabei sind die Datensätze DSAG, DSAN und DSLA obligatorisch zu erstellen, da sie den Mindestumfang der Datenlieferung darstellen. Datenempfänger im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens euBP ist die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV).
Versenden von Meldungen zur euBP
Die Versendung der euBP-Meldungen erfolgt über das Meldecenter. Die Vorgehensweise entspricht allen bekannten SV-Meldeverfahren. Für die Anzeige im Meldecenter ist der Monat einzustellen, der als bis-Monat bei der Erfassung des Meldezeitraumes erfasst wurde.
Beispiel
Angeforderter Prüfzeitraum: 01.2015 - 12.2018. Die euBP-Meldung(en) werden unter dem Monat 12.2018 im Meldecenter angezeigt.
Liefertermin
Bei der Erstellung und Versendung ist das von der Deutschen Rentenversicherung vorgegebene zeitliche Sendefenster zu beachten. Nimmt der Arbeitgeber am euBP-Verfahren teil, werden die Arbeitgeberdaten in der Regel mit der Prüfankündigung angefordert. Diese enthält die Angabe des Prüfungstermins.
Mit dem zuständigen Prüfer ist unbedingt abzustimmen, bis wann die Datenlieferung spätestens zu erfolgen hat. Datensendungen vor Beginn oder nach Ablauf dieses Zeitfensters, werden von der DSRV abgewiesen.
Rückmeldungen
Die DSRV (Datenstelle der Träger der Rentenversicherung) übermittelt an den Datenlieferanten (Arbeitgeber, Steuerberater, sonstige Dienstleister) die folgenden Rückmeldungen zum euBP-Verfahren:
Annahmequittung
: Die Annahmequittung wird unmittelbar nach Dateneingang generiert.
Verarbeitungsprotokoll bei Abweisung
: Nach dem Datenempfang werden die Datensätze zunächst auf formale Kriterien geprüft, die bei einem Fehlersachverhalt zur Datenabweisung führen.
Rückmeldung nach Verarbeitung bei der DSRV
: Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung erhält der Datenversender als Rückmeldung eine Verarbeitungsbestätigung.
Prüfbericht
: Nach Abschluss der Prüfung wird der Bericht in PDF-Form bereitgestellt. Nach Erhalt wird dieser automatisch der zugehörigen Datensendung angehängt und kann aufgerufen werden. Der Prüfbericht wird gleichzeitig im Officemanager registriert und kann von dort eingesehen werden.
Stornierung der Daten
Der Datenlieferant hat die Möglichkeit, die bereits gelieferten Daten zu stornieren. Eine Stornierung löst die sofortige Löschung der bereits gelieferten Arbeitgeberdaten aus. Die Stornierung ist nur bis zum vorgegebenen Liefertermin möglich. Die Stornierung einer abgegebenen Meldung erfolgt im Meldecenter. Dazu ist die Meldung zu markieren und über den Menüeintrag Stornierung zu stornieren.
Ist eine bereits abgegebene Meldung zu ersetzen, wird durch einfaches Neuerstellen (Vergleich des Meldezeitraumes) erkannt, ob eine übermittelte Meldung vorliegt. Es erfolgt eine Abfrage zur Stornierung.
Die Stornierung ist eine separate Meldung und ist unbedingt vor einer weiteren euBP Meldung an die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen.
Konsolidierung von mehreren Mandanten für die euBP-Meldung
Von der Rentenversicherung wird im Rahmen der euBP für einen Arbeitgeber eine einzige Datenübermittlung erwartet. Die Übermittlung von mehreren Datensendungen für einen Arbeitgeber (Betriebsnummer) wird seitens der RV nicht unterstützt. Sollte ein Arbeitgeber (nicht Betriebsstätten = verschiedene Betriebsnummern) auf mehrere Mandantennummern aufgeteilt sein, so ist es nötig, die Mandate für die Übermittlung zu konsolidieren. Voraussetzung für die Konsolidierung von Mandanten zur Übermittlung einer euBP-Meldung ist die Hinterlegung der Konsolidierungsmandate unter Stammdaten | Mandant | Str1 | Konsolidierung.
Die in der Liste hinterlegten Mandanten, werden für den Konsolidierungsmandanten unter Datenausgabe | Sozialversicherung | Erstellung euBP-Meldung angezeigt und können in einer euBP-Meldung erstellt bzw. übermittelt werden.
Zusätzliche Ausgabe von Daten aus der Finanzbuchhaltung
Im Rahmen dieses Meldeverfahren können nicht nur Lohnabrechnungsdaten, sondern auch Finanzbuchhaltungsdaten angefordert werden.
Für die Finanzbuchhaltung werden die Summen und Salden sowie die Einzelbuchungen der Sachkonten übermittelt. Dazu wurde der Mindestumfang der betreffenden Konten von der Finanzverwaltung festgelegt. Die Auflistung des Mindestumfanges ist in den Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung), in der Anlage "Mindestumfang der zu liefernden Sachkonten-Buchungen der Finanzbuchhaltung", enthalten.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kontenbezeichnungen aller Konten vollständig für den jeweiligen Meldezeitraum enthalten sind, da sonst eine Übermittlung der Buchhaltungsdaten auf Grund der Plausibilisierungsprüfungen der Rentenversicherung nicht erfolgen kann.
Voraussetzung zur Lieferung der Finanzbuchhaltungsdaten im Rahmen des euBP-Meldeverfahrens aus ADDISON Lohn & Gehalt ist die Führung der Finanzbuchhaltung (Fibu) in der ADDISON Software.
Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt
Zur Auswahl des Mandanten steht der Dialog über das Menü Datenausgabe / Sozialversicherung / Erstellung euBP-Meldungen / Finanzbuchhaltung zur Verfügung.
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen des Mandanten, deren Finanzbuchhaltungsdaten angefordert werden.
Hinterlegen Sie den Prüfzeitraum von-bis für den die Fibu-Daten angefordert werden.
Über die Auswahlliste Auswertungskreis wählen Sie den Auswertungskreis für den Mandanten aus, falls mehr als über einen gebucht wird.
Durch die Schaltfläche Konten gelangen Sie in die Sachkontenübersicht. In diesem Dialog wählen Sie die Konten aus, zu denen die Einzelbuchungen des Kontos übermittelt werden sollen.
Hinweis: Liegt für den Mandanten eine Kontentaxonomie vor, so ist der Mindestumfang der Konten (s. Bild - Schloss) vorbelegt. Eine Abwahl ist nicht möglich. Zusätzliche Konten können durch Aktivierung der Kontrollkästchen hinzugefügt werden.[[File:Lohn_besonderheiten_image25.png|553px]]Erstellen Sie die euBP-Meldung für die Fibu-Daten über die Schaltfläche Meldungen erstellen.
Die Aufbereitung der Datensätze der Lohn- bzw. Finanzbuchhaltungsdaten erfolgt getrennt voneinander. Die Anzeige und der Versand der euBP-Meldungen erfolgt wie gewohnt über das Meldecenter.