Elektronische Abgabe der ZM
Elektronische Abgabe der ZM
Voraussetzungen
Gemäß Artikel 7 des Jahressteuergesetzes 2007 sind ZM für Meldezeiträume, die nach dem 31. Dezember 2006 enden grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann Ihr Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlung gestatten.
Soweit Ihr Finanzamt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG auf eine elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung verzichtet hat, gilt dies auch für die ZM.
Übertragungswege
Für die elektronische Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung stehen seit dem 01.12.2025 folgende Übertragungswege zur Verfügung:
- ELSTER (Ausnahme: Massenmelder)
- BOP (zwingend Massenmelder)
ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können mit dem im ELSTER-Dienstleistungsportal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER) oder mit dem im BZStOnline-Portal (BOP) hinterlegten Formular abgegeben werden.
Die vorgesehene Zielgruppe für die ELMA-Massendatenschnittstelle sind vor allem Unternehmen, die in ihrer ZM mehr als 1.500 Meldezeilen in einem Meldezeitraum übermitteln müssen sowie Steuerberater und Rechenzentren, die in einer Datei die ZM von mehreren Unternehmen und/oder unterschiedlicher Meldezeiträumen übermitteln wollen.
Wichtiger Hinweis
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BZSt.
Registrierung
Für die Nutzung von ELSTER oder BOP ist eine einmalige Registrierung und Einrichtung eines Benutzerkontos notwendig. Sofern Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses für die Abgabe der ZM nutzen, es ist kein weiteres Konto einzurichten.
Bei Nutzung des BOP ist eine zusätzliche Anmeldung zum Fachverfahren ZM notwendig.
Wichtiger Hinweis
Hinweis des Bundeszentralamts für Steuern:
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe mehrerer ZMs für einen Meldezeitraum nicht zulässig ist. Gültig ist nur die jeweils zuletzt eingereichte Meldung.
ELSTER
ELSTER
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Rechnungswesen / Auswertungen / Finanzbuchhaltung und Bilanz / ZM / Elster
Wichtiger Hinweis
Eine Übermittlung der ZM mit mehr als 1.500 Meldezeilen ist über ELSTER nicht möglich.
Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Für die Übermittlung einer berichtigten ZM ist es erforderlich, dass die Buchungen, die auf der berichtigten ZM ausgewiesen werden, mit einem Kennzeichen "Buchung auf berichtigter ZM ausweisen" gekennzeichnet werden. Diese Funktion finden Sie unter "Weitere Eingaben" (Str+Z) im Buchen oder über das Kontextmenü (rechte Maustaste)
Vorgehensweise für die Berichtigung einer ZM:
Sachverhalt:
Beim Buchen wurde versehentlich eine falsche USt-IdNr. erfasst und die ZM abgegeben.
Vorgehensweise für die Berichtigung bei festgeschriebenen Buchungen:
Die falsch erfasste Buchung (falsche UStId) stornieren.
Selbige Buchung neu erfassen (flasche UStId). In der aktiven Buchung über „Weitere Eingaben“ (Strg+Z) unter "Erweitert" den Check „Buchung auf berichtigter ZM ausweisen“ aktivieren.
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- Von der eben erfassten Buchung eine Storno-Buchung anlegen. Hier muss ebenfalls der Check „Buchung auf berichtigter ZM ausweisen“ aktiviert werden.
Eine weitere Buchung mit korrekter UStId-Nr. erfassen und den Check „Buchung auf berichtigter ZM ausweisen“ aktivieren.
Berichtigte ZM erstellen.
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Wichtiger Hinweis
Eine "Null-Meldung" der ZM wird von ELSTER nur mit dem Kennzeichen "berichtigt" zugelassen. Das Konto darf kein "Sammelkonto" sein.
Übertragung von Massendaten
Aufgrund von geänderten Sicherheitsrichtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine Umstellung der Nutzung der ELMA5-Schnittstelle zum 31.12.2025 notwendig.
Der damit verbundene Umstieg von RSA auf ECDSA betrifft alle ELMA-Nutzer, die via SFTP Daten übermitteln. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur Nutzung von ECDSA dem ELMA-Kommunikationshandbuch und der BZSt Homepage.
Das BZST bittet alle SFTP-Nutzer die folgenden Schritte zeitnah in die Wege zu leiten:
Sie müssen eigenständig ein Schlüsselpaar im Format ECDSA erstellen.
Im ELMA5-Freischaltungsantrag muss dessen Public Key übermittelt werden.
Die Anmeldung am ELMA-System erfolgt nun mit der Benutzerkonto-ID, vorangestellt wird 'elster-' (Beispiel: "elster -Benutzerkonto-ID" 'elster-1234567890'). Dabei kommt der Private Key zum Einsatz.
Die Signatur-Erstellung erfolgt ebenfalls auf Basis des neuen Keys unter Nutzung eines neuen Signierungs-Algorithmus.
Für die Kundentestumgebung sowie die Produktivumgebung muss jeweils eine gesonderte Freischaltung erfolgen.
Weitere Hinweise hierzu sind ebenfalls im ELMA-Kommunikationshandbuch zu finden.
Hinweise für ELMA-Nutzer via SFTP: Die Nutzung der SSH-Keys mit RSA Algorithmus ist für Nutzer via SFTP, die eine ELMA-Freischaltung vor dem 23.07.2024 durchgeführt haben, weiterhin möglich. Ebenfalls wird hier bis auf Weiteres ein Parallelbetrieb der RSA/ECDSA-Keys unterstützt.
Ohne Umstellung wird eine Datenübermittlung nach dem 31.12.2025 über das ELMA-System nicht mehr möglich sein!
Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA können Zusammenfassende Meldungen (ZM) ab dem 01.12.2025 nur noch im Format XML abgeben. Die bisher gültige Datensatzbeschreibung verliert ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Bestehende ELMA-Freischaltungen bleiben auch für ELMA 2.0 bestehen.
Es müssen keine neuen Freischaltungsanträge gestellt werden.
Die Möglichkeit, ELMA-Dateien nach dem alten Muster über das BOP hochzuladen, wird jedoch ab dem 01.12.2025 entfallen, so dass für diese Dateien dann zwingend SFTP genutzt werden muss.
ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können mit dem im ELSTER-Dienstleistungsportal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER) oder BZStOnline-Portal (BOP) hinterlegten Formular abgegeben werden.
Die vorgesehene Zielgruppe für die ELMA-Massendatenschnittstelle sind vor allem Unternehmen, die in ihrer ZM mehr als 1.500 Meldezeilen in einem Meldezeitraum übermitteln müssen sowie Steuerberater und Rechenzentren, die in einer Datei die ZM von mehreren Unternehmen und/oder unterschiedlicher Meldezeiträumen übermitteln wollen.
Hinweise für ELMA-Nutzer via BOP: Findet die ELMA-Übermittlung ausschließlich über das BOP statt, ist von Ihrer Seite kein Zutun notwendig.
Fachverfahren:
Bei Nutzung des BOP ist eine zusätzliche Anmeldung zum Fachverfahren ZM notwendig. Dafür stellt Ihnen das BZSt ein eigenes Formular zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Die Bearbeitung des Antrags kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages werden Ihnen die Registrierungsdaten auf dem Postweg bzw. per E-Mail zugestellt.
Bereitstellung zur Massenübertragung
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Auswertungen / ZM
BZSt Datei erstellen
Hier wir die Datei für das BZSt standardmäßig im sog. BBS-Benutzerprofil des DATEN-Verzeichnisses der ADDISON Software unterhalb von Software\Daten\ClientProfile*"Mandanten-Nummer"* abgestellt, z.B.
…\ADDISON\Software\Daten\ClientProfile*"Mandanten-Nummer"* \6\0\ZmAusgabe.
Verlängerung des Zertifikates
Zertifikatsverlängerung
Das Zertifikat mit welchem die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) übermittelt werden hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit werden Sie per E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern informiert, dass in Ihrem BZSt-Online-Portal Postfach eine Mitteilung über den Zertifikatsablauf für Sie bereit liegt. Durch das Login in das BZSt-Online-Portal verlängert sich die Laufzeit des Zertifikates automatisch um weitere 3 Jahre.