Elektronische Kindergeldstatistik eKIST

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Steuerungsdaten | Weitere Auswertungen | eKIST-Meldungen (vor Januar 2019: Kindergeldstatistik). Gemäß der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) sowie der Einzelweisung vom 10. Februar 2017 (GZ St II 2 – S 2540-PB/16/00001) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) müssen die Rechtsträger der Familienkassen (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts) und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit dem BZSt monatlich die in § 4 StStatG geforderten Daten melden (O 2.11 DA-KG). Die Meldung ist monatlich bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats an das BZSt zu erstatten. Zur Übermittlung der statistischen Daten ist für Erhebungszeiträume ab Januar 2019 nur noch die elektronische Kindergeldstatistik eKIST zulässig. Die Meldung eKIST wird von ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung entsprechend der durch das Bundeszentralamt für Steuern vorgegebenen Datensatzbeschreibung erstellt. Für Erhebungszeiträume ab Januar 2019 wird die Meldung im Meldecenter zur Übermittlung an den ADDISON Datenservice bereitgestellt. Für frühere Zeiträume wird weiterhin die Datei Kindergeldstatistik (Dateiname: KGOAGBFF) im gewählten Verzeichnis abgelegt. Die Unterscheidung ob eine Datei zur manuellen Übermittlung erzeugt wird oder die Meldung automatisch an das Meldecenter übergeben wird erfolgt durch Auswahl des bisherigen Jobs „Kindergeldstatistik“ zur Dateierzeugung bzw. „eKIST“ zur Weitergabe der Meldung an das Meldecenter. Die Auswertung „Kindergeldstatistik“ erhalten Sie für beide Varianten weiterhin über den Job „Kindergeldstatistik“. Eine Dateiausgabe erfolgt jedoch für Erhebungszeiträume ab Januar 2019 nicht mehr.

  • Verwaltung der Stamm-daten zur eKIST-Meldung

Im Bereich Mitgliedsnummer / ZV-Verwendungszweck auf der Registerkarte Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK-Anschrift hinterlegen Sie den Familienkassenschlüssel.

Im Bereich Angaben Kinder auf der Registerkarte Personal Öffentlicher Dienst | Zuschlag hinterlegen Sie die Stammdaten zu Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.

Im Bereich Kinder auf der Registerkarte Stammdaten | Personal | Steuer-1 erfassen Sie über Auszahlung Kindergeld das auszuzahlende, sowie das abgezweigte und anderweitig verrechnete Kindergeld.

Wegen der umfangreichen Änderungen der statistischen Meldung zum Kindergeld wird dringend auf den Bereich Stammdaten Öffentlicher Dienst | Personal öffentlicher Dienst | Zuschlag der Dokumentation verwiesen.

  • Inhalt der eKIST Meldung (ab Januar 2019)

Folgende Stammdaten zu den Kindergeldberechtigten und zu den Kindern werden ab Erhebungszeitraum Januar 2019 übermittelt (Gegenüberstellung):

bis 12.2018 ab 01.2019
Kindergeldstatistik elektronische Kindergeld-statistik eKIST
Familienkassenschlüssel
Anzahl Zähl-Kinder Anzahl Zahl-Kinder
Wohnsitzstaat Wohnsitzstaat
Postleitzahl Gemeinde-schlüssel
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Kindergeld ausbezahlt
Kindergeld aufgerechnet
Kindergeld Abgezweigt
Sonstige Verrechnungen
Saldo
Laufende Nummer Ordnungszahl
Alter Alter
Wohnsitzstaat
Staats-angehörigkeit
Geschlecht

Die ab 2019 neu hinzugekommenen Stammdatenfelder erfassen Sie entsprechend in der Stammdatenerfassung zu Personal bzw. Mandant Öffentlicher Dienst. Ab 1. Januar 2019 neu zu melden sind außerdem die nachfolgenden Zahlbeträge.

  • Kindergeld, ausgezahlt (Kindergeldberechtigter)

Der Betrag umfasst nur das an den Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld. Beträge, die z. B. im Wege der Aufrechnung einbehalten oder die an Dritte ausgezahlt wurden, bleiben unberücksichtigt. Steuerliche Nebenleistungen (z. B. Zinsen) sowie vereinnahmte Beträge (z. B. zurückgefordertes Kindergeld) werden ebenfalls nicht einbezogen. Der Betrag ist in dem Erhebungszeitraum zu erfassen, in dem er geleistet wurde. Dies ist grundsätzlich der Tag, an dem die Überweisung bei der Überweisungsbank eingereicht wurde. Beträge sind an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt, wenn die Zahlung auf ein von ihm benanntes Konto erfolgt, auch wenn dieser nicht Kontoinhaber ist. In ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung erfassen Sie das ausbezahlte Kindergeld über die Kindergeldmaske (Stammdaten Personal|Steuer-1|Auszahlung Kindergeld) oder über eine entsprechende Lohnart (z. B. 4833). Auch als Kindergeldnachzahlung über Lohnart 4834 aufgegebene Beträge werden in diesem Statistik-Feld gemeldet.

  • Kindergeld, aufgerechnet (Kindergeldberechtigter)

Der Betrag umfasst nur das zum Zweck der Aufrechnung einbehaltene Kindergeld. Der Betrag ist grundsätzlich in dem Erhebungszeitraum zu erfassen, in dem die Aufrechnung das Erlöschen der Forderungen bewirkt hat (vgl. § 389 BGB). Wurde die Aufrechnung erst in einem späteren Erhebungszeitraum erklärt, so ist dieser maßgeblich. In ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung erfassen Sie das aufgerechnete Kindergeld über die Lohnart Kindergeld Rückzahlung (z. B. 4835). Zu beachten ist, dass die Rückzahlung als Negativbetrag in der Variablen Erfassung bzw. unter Pers-LA zu erfassen ist. Auch andere negativ erfasste Kindergeld-Beträge werden in diesem Statistik-Feld gemeldet.

  • Kindergeld, abgezweigt oder erstattet (Kindergeldberechtigter)

Zu berücksichtigen ist der Betrag, der im Erhebungszeitraum aufgrund einer Abzweigung oder Erstattung nach § 74 EStG an das Kind oder eine dritte Person oder an eine Stelle ausgezahlt wurde. In ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung erfassen Sie das abgezweigte Kindergeld über die Kindergeldmaske (Stammdaten Personal|Steuer-1|Auszahlung Kindergeld). Zu beachten ist, dass das Erfassungsfeld im Fall einer Rückrechnung nicht berücksichtigt und somit nicht verrechnet wird.

  • Sonstige Verrechnung

Sonstige, noch nicht bei der Ermittlung des verausgabten/vereinnahmten Kindergeldes (s. u.) berücksichtigte, Verrechnungen erfassen Sie in ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung über die Kindergeldmaske (Stammdaten Personal|Steuer-1|Auszahlung Kindergeld). Zu beachten ist, dass das Erfassungsfeld im Fall einer Rückrechnung nicht berücksichtigt und somit nicht verrechnet wird.

  • Kindergeld, verausgabt/vereinnahmt (Saldo)

Der Betrag umfasst grundsätzlich alle von der Familienkasse im Erhebungszeitraum ausgezahlten oder vereinnahmten Beträge. Ob die Beträge an den Kindergeldberechtigten oder eine andere Person geleistet wurden, ist ohne Bedeutung. Nimmt die festsetzende Familienkasse (Meldungspflichtige) die Auszahlung nicht selbst vor, so hat sie auch die von der auszahlenden Familienkasse geleisteten Beträge anzugeben. Neben dem ausgezahlten Kindergeld (laufendes Kindergeld und Nachzahlungen für vergangene Monate) sind auch die ausgezahlten Zinsen nach § 233 ff. AO (z. B. Prozesszinsen) zu berücksichtigen. Der verausgabte Betrag ist um etwaige vereinnahmte Kindergeldbeträge (z. B. zurückgefordertes Kindergeld) zu vermindern. Ebenso werden vereinnahmte Zinsen nach § 233 ff. AO (z. B. Hinterziehungszinsen, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen) angerechnet. Steuerliche Nebenleistungen, die nach § 3 Abs. 5 AO der verwaltenden Körperschaft zustehen (Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten), sind nicht zu berücksichtigen. Ebenso sind vereinnahmte Bußgelder nicht einzubeziehen. Übersteigen die vereinnahmten Beträge die ausgezahlten Beträge, so ist der übersteigende Betrag als Negativbetrag mit vorangestelltem Minuszeichen anzugeben. Beträge sind in dem Erhebungszeitraum zu erfassen, in dem sie geleistet wurden.

Die Ermittlung des Saldos erfolgt nach folgendem Schema:

Kindergeld, ausgezahlt

  • Kindergeld, aufgerechnet (negativer Wert)

  • Kindergeld, abgezweigt oder erstattet

 

+ Sonstige Verrechnung

= Kindergeld, verausgabt/vereinnahmt (Saldo)

Die erfassten Werte sowie die Saldoermittlung sind in den Monatswerten unter Steuer-6 ersichtlich.

  • Erstellen der Sendedatei

Ab Erhebungszeitraum Januar 2019 wird in ADDISON Lohn-& Gehaltsabrechnung keine manuell zu versendende Datei mehr erstellt. Beim Start des Jobs Steuerungsdaten | Weitere Auswertungen | Kindergeldstatistik wird lediglich die Liste der gemeldeten Sachverhalte ausgegeben. Durch Start des Jobs eKIST-Meldungen wird dagegen die Meldung zur elektronischen Kindergeldstatistik an das Meldecenter übergeben. Dort kann der Meldeinhalt durch Doppelklick der Meldung eingesehen werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch ohne Angaben zu den Kindern. Eine detaillierte Liste über den Meldungsinhalt erhalten Sie in Form eines Meldeprotokolls über das Drucker- und über das PDF-Symbol. Die Auswertung wird im Listenmanager abgestellt.

Bis Dezember 2018: Als Dateiname für die Meldedatei ist nur die Bezeichnung KGOAGBFF zulässig. Die Extension der Ausgabedatei besteht aus drei numerischen Stellen, sie enthält folgende Informationen:

  1. Stelle = 4. Stelle des Abrechnungsjahres (2017 7) 2. und 3. Stelle = Abrechnungsmonat (z.B. KGOAGBFF.703)

In den Datensatzfeldern Bezeichnung der Familienkasse bzw. Bezeichnung des öffentlichen Arbeitgebers wird jeweils der Inhalt des Feldes Firmenname 1 (Registerkarte Mandant | MD) übermittelt.

Bei der Selektion können mehrere Mandanten ausgewählt werden, die Auswertung bzw. die Datei Kindergeldstatistik enthält aber immer nur die Daten eines Mandanten. D.h. in diesem Fall werden separate Meldedateien erstellt und im entsprechenden Mandantenordner abgelegt.

  • Arbeitnehmerdaten mit ausgeben?

Wird diese Kontrollkästchen aktiviert, dann werden in der Auswertung zusätzlich die Personalnummer sowie Nach- und Vorname des Kindergeldberechtigten mit angedruckt.

  • Datei ohne Nachfrage überschreiben?

Bis Dezember 2018: Es wird geprüft, ob bereits eine entsprechende Datei existiert. Ist dies der Fall, dann erscheint die Meldung: Soll diese Datei überschrieben werden?

Wird diese Kontrollkästchen aktiviert, dann wird eine bereits vorhandene Datei ohne Rückfrage überschrieben.

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