FAQ
FAQ
Allgemeines
Vorausgefüllte Steuererklärung
Ist der Arbeitstitel der Finanzverwaltung:
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2012 erleichtern soll. Dazu werden Ihnen die zu Ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten/Belege bereitgestellt.
Der Name ist nicht Programm! Letztlich werden von der Finanzverwaltung hier nur Belege dem Stpfl. bereitgestellt, die zuvor vom Arbeitgeber und andere Institutionen elektronisch an die Verwaltung gemeldet wurden, z. B. Lohnsteuerbescheinigung etc. (E-Steuerbelege).
Dateninhaber / Datenabholer
In dem gesamten Verfahren wird zwischen dem eigentlichen Dateninhaber – Steuerpflichtige – und dem Datenabholer - Steuerberater - unterschieden.
Vollmacht
Wenn der Datenabholer nicht identisch ist mit dem Dateninhaber, können die Daten nur abgerufen und eingesehen werden, wenn der Datenabholer von dem Dateninhaber dazu bevollmächtigt wird.
Bevollmächtigung des Datenabholers
VDB-Verfahren: amtlich vorgeschriebenen Vordruck und Übermittlung der Vollmacht via VDB
ELSTER-Verfahren: durch „Überreichung" des Freischaltcode vom Mandanten.
Freischaltcode
Im ELSTER-Verfahren erhält der Dateninhaber ein Schreiben der Finanzverwaltung mit einem Freischaltcode. Durch Weitergabe des Freischaltcodes erfolgt die Bevollmächtigung für den Datenabholer.
ELSTER-Sicherheitsstick (ELSTERSpezial)
Für das ELSTER-Verfahren wird der ELSTER-Sicherheitsstick benötigt.
Bezug über die Homepage von ElsterOnline.
Dieser Stick ist mit einem ELSTER-Organisation-Zertifikat bei ElsterOnline zu registrieren.
Organisations-Zertifikat
Registrierung für eine Organisation (Firma, Gesellschaft, Verein, Institution, etc.).
Dazu wird die Steuernummer, unter der die Kanzlei beim Finanzamt geführt wird, benötigt.
Vollmachtsdatenbank (VDB)
In der VDB werden die „Papier“-Vollmachten in digitaler Form hinterlegt und verwaltet. Die Vollmachten werden von dort an die Finanzverwaltung übermittelt. Die VDB ist eine Datenbank die bei der DATEV gehostet ist und über die jeweilige Steuerberaterkammer-Homepage aufgerufenen wird.
Für die VDB müssen die Zugangsvoraussetzungen der DATEV beachtet werden. Hier können nur Authentifizierungs-Medien der DATEV eingesetzt werden.
Die VDB-Nutzung ist kostenpflichtig und Verträge für die Auftragsdatenverwaltung sind entsprechend abzuschließen.
Weitere Information zur VDB finden Sie auf den Homepage Steuerberaterkammern.
Kammermitgliedsausweise / DATEV-SmartCard / mIDentity
Hierbei handelt es sich um Authentifizierungsmedien der DATEV. Nur mit diesen Medien (mit den entsprechenden Zertifikaten und Treibersoftware), ist ein Zugang bzw. ein Einrichten der VDB möglich.
Untervollmachten
In der VDB können sogenannte Untervollmachten hinterlegt werden. Damit ist es möglich, dass mehrere Mitarbeiter (für die Untervollmachten hinterlegt sind) „gleichzeitig“ E-Steuer-daten abrufen können.
Im ELSTER-Verfahren besteht keine Möglichkeit von Untervollmachten. Die "Bevollmächtigung" ist an das Authentifizierungsmedium (z.B. ELSTER-Sicherheitsstick) gebunden.
VaSt-BRM
Die Verwaltung der Vollmachten, Freischaltcodes etc. in den Wolters Kluwer Programmlinien ADDISON und Akte erfolgt im neuen Programmmodul „VaSt-BRM“:
- Übersicht der Mandanten mit Vollmachten
- Bestückung der VDB durch Export
- Hinterlegung des Freischaltcode
- Status der Vollmacht
E-Steuerbeleg
Der in digitaler Form (xml-Datei) von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Belege, z. B. die Lohnsteuerbescheinigung.
Wie kann ein ELSTER- Zertifikat geprüft werden?
Hierzu im ELSTER-Onlineportal anmelden. Dort wird Ihnen nach der Anmeldung anzeigt, wie das ELSTER-Benutzerkonto eingerichtet wurde:
Steuerkontoabfrage nicht möglich, wenn ELSTER-Sicherheitsstick gesteckt ist
Wenn der ELSTER-Sicherheitsstick gesteckt ist und die ELSTERSteuerkontoabfrage durchgeführt wird, kann es u. U. dazu kommen, dass das Programm auf den Treiber des ELSTER- Sicherheitsstick anstelle des Treibers für die Signaturkarte zugreift.
Es handelt sich hierbei um ein Problem der „konkurrierenden“ Treiber, auf die wir keinen Einfluss haben. Es ist derzeit nicht möglich, beide Medien am System parallel anzuschließen.
Entfernen Sie in diesen Fällen den ELSTER- Sicherheitsstick und starten das Programm neu.
ELSTER-Fehlermeldungen
Fehler-Nr. 080070318
Bitte überprüfen Sie in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf die Antragsdaten für diesen Dateninhaber und versuchen Sie es erneut.
Lösung:
Bitte prüfen Sie das Geburtsdatum oder die ID des Dateninhabers.
Beachten Sie, dass für verstorbene Dateninhaber ebenfalls kein Antrag gestellt werden kann.
Fehler-Nr. 080070332
Sie haben für diesen Dateninhaber mehrfach hintereinander nicht die korrekten Antragsdaten in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf angegeben. Das Maximum an Fehleingaben für den Dateninhaber ist erreicht.
Lösung:
Die Beantragung wurde mehrmals probiert und bereits mit anderer Fehlermeldung abgebrochen. Um einen Spam-Angriff zu verhindern, sperrt die Finanzverwaltung zunächst weitere Beantragung.
Nach einigen Tagen kann der Antrag wieder gestellt werden.
Wichtig ist, dass dann die andere Fehlermeldung beachtet wird.
Bitte prüfen Sie das Geburtsdatum oder die ID des Dateninhabers korrekt ist bzw. beachten Sie bitte, dass für verstorbene Personen kein Antrag gestellt werden kann.
Fehler-Nr. 080090273
Ihr Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für den Datenabruf konnte auf Basis der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers nicht durchgeführt werden.
Lösung:
Bitte prüfen:
- IDNr. korrekt?
- Geburtsdatum korrekt?
- Liegt eine ausländische Anschrift des Dateninhabers vor?
- Mandant verstorben?
Fehler-Nr. 080090283
Ihr Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für den Datenabruf konnte auf Basis der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers nicht durchgeführt werden.
Lösung:
Bitte prüfen:
- IDNr. korrekt?
- Geburtsdatum korrekt?
- Liegt eine ausländische Anschrift des Dateninhabers vor?
- Mandant verstorben?
VDB-Fehlermeldungen
Anfrage versendet. RC=610101292 Der ELSTER-Annahmeserver …
Beim Belegabruf mit einer DATEV SmartCard für Berufsträger (Untervollmacht) kommt folgender Fehler:
"... Die Datenübertragung wird gestartet...
Anfrage versendet. RC=610101292 Der ELSTER-Annahmeserver hat Fehler zurückgemeldet. Siehe auch XML - Übertragungsprotokoll.
Hans Mustermann 080070310 Im Rahmen der Berechtigungsprüfung für den Belegabruf konnte der Datenabrufer im System nicht gefunden werden. Eine ausführlichere Fehlerbeschreibung findet sich in ELIAS…"
Lösung
Bitte prüfen, ob die DATEV Hauptkarte (ohne Rechtebeschränkung) funktioniert.
Sollte dies der Fall sein prüfen Sie bitte die Untervollmachten bei DATEV direkt.
Einrichtung Standardbrowser
Der Zugriff aus dem Vollmachtsverwalter auf die Vollmachtsdatenbank basiert auf einer DATEV-Cloud-Anwendung über Webservicekommunikation (REST) mit Hilfe einer Authentifizierungsmethode, bei der sich der Browser mit der DATEV-Anmeldung öffnet.
Empfehlung Standardbrowser
Details dazu finden Sie unter https://apps.datev.de/help-center/documents/1080164
Notwendige Einstellungen beim Standardbrowser
Um diese Login-Seite fehlerfrei anzeigen und die Anmeldung durchführen zu können, müssen bestimmte Einstellungen in den Windows-Internetoptionen vorgenommen werden.
Details dazu finden Sie unter https://apps.datev.de/help-center/documents/1001742
Vertrauenswürdige Websites
Den Link "https://login.datev.de/openid" für das Login in die vertrauenswürdigen Sites des Browsers mit aufzunehmen.
Fehlerhafte Authentifizierung
Sie erhalten die Meldung " Fehlerhafte Authentifizierung" im Browser. Details dazu finden Sie unter https://apps.datev.de/help-center/documents/1046379