Fristverlängerungen für die nächsten Veranlagungsjahre anlegen
Fristverlängerungen für die nächsten Veranlagungsjahre anlegen
- Allgemein
Neues Veranlagungsjahr
Neue Veranlagungsjahre müssen je Mandant angelegt werden.
Dies erfolgt unter Mandant / Allgemeine Mandantendaten / Allgemeine Informationen. Hier kann mit der Schaltfläche Neu jederzeit manuell ein neues Veranlagungsjahr angelegt werden.
Einfacher ist es, neue Veranlagungsjahre über Mandant / Fristverlängerung zu ermitteln und die Mandantenstammdaten von hier aus übergreifend nachpflegen zu lassen.
über Mandantenstammdaten aktualisieren anlegen
Mandant / Fristverlängerung starten
Fristenselektion für das neue Veranlagungsjahr bestätigen
Über die Funktion Hinzufügen
alle Mandanten auswählen und in die Liste einfügen
In der Spalte verlängert bis den Fristablauf eintragen (die erste Eintragung wird auf alle Zeilen übernommen)
Mandantenstammdaten aktualisieren
Wenn das Auftragswesen gut verwaltet wird, kann die Auswahl der Mandanten auch auf dieser Basis erfolgen. Hierzu muss die Fristenselektion für das neue Veranlagungsjahr über die Selektion Kanzlei erfolgen.
Von einem Hinzufügen aller Mandanten ist dann abzusehen.