Geringverdiener
Geringverdiener
Hintergrund
Geringverdiener sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325,00 EUR im Monat (siehe Stammdaten / Allgemeine Daten / Sozialversicherung) nicht übersteigt. Bei Geringverdienern trägt der Arbeitgeber die SV-Beiträge allein.
Personengruppen
Nach der Neuregelung seit 1.1.1999 können nur noch Auszubildende (PGR 102) und Praktikanten (PGR 105) Geringverdiener sein.
Regelung bei Sonderzuwendungen
Wird die Geringverdienergrenze durch Zahlung einer Sonderzuwendung überschritten, so unterliegt die Beitragslastverteilung besonderen Regelungen. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Beiträge von dem Arbeitsentgelt bis zur Geringverdienergrenze (325,00 EUR) allein; hinsichtlich des die Geringverdienergrenze übersteigenden Teiles des Arbeitsentgelts, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte.
Wird die Sonderzuwendung in einem Monat mit teilweiser oder gesamter beitragsfreier Zeit ausgezahlt, so kann die Sonderzuwendung für die Beurteilung der Beitragslastverteilung nicht isoliert betrachtet werden. In diesen Fällen ist ein fiktives Arbeitsentgelt in die Betrachtung mit einzubeziehen. D.h. auch hier wird die Beitragslast für den Teil der Sonderzuwendung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte verteilt, der unter Berücksichtigung des tatsächlichen und des fiktiven Arbeitsentgeltes die Geringverdienergrenze übersteigt.
Ein Arbeitnehmer bezieht ein monatliches Arbeitsentgelt von 300,00 EUR. Ab dem 13. August 2019 ist der AN unterbrochen und erhält Krankengeld. Im August wird eine Prämie (Sonderzuwendung) in Höhe von 200,00 EUR an den AN ausgezahlt.
| Beitragslastverteilung für August 2019 | laufendes Entgelt fiktives Entgelt Prämie Geringverdienergrenze Prämie | 120,00 EUR 180,00 EUR 25,00 EUR | 100% AG 100% AG 100% AG erreicht 50% AG/50% AN |
Programmlohnart 927-lfd. Fiktiventgelt GV
Werden Sonderzuwendungen in Monaten mit teilweiser oder gesamter beitragsfreier Zeit geleistet, so ist das fiktive Entgelt zur korrekten Berechnung der Beitragslast über die variable Erfassung mit der Programmlohnart 927-lfd. Fiktiventgelt GV einzugeben.
Wichtig: Geringverdiener sind nicht zu verwechseln mit geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmern.