Gerüstbaugewerbe

Urlaubsverfahren

Geänderte Regelungen zum Urlaub Mit dem neuen bundesweit gültigen RTV vom 04. Juli 2015 gibt es nach § 5 auch neue einheitliche Urlaubsprozentsätze in der Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer.
Bundesweit einheitliche Urlaubsprozentsätze > > > > > > --- > --- > --- > --- > > > BRD inkl. Berlin ab 2016 > nur BRD bis 2015 > Berlin bis 2015 > > Urlaubsentgelt > 11,40% > 11,40% > 11,45% > > Zus. Urlaubsgeld > 30,00% > 30,00% > 25,00% > > Urlaubsentgelt Schwerbehind. > 13,70% > 13,70% > 13,74% > > Zus. Urlaubsgeld Schwerbehind. > 30,00% > 30,00% > 25,00% >

Urlaubsabgeltung

Verfall des Urlaubsanspruchs Abweichend von den Ausschlussfristen gemäß § 8 Nr. 9 RTV für das Gerüstbauerhandwerk verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung gegenüber dem Arbeitgeber erst mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr der Entstehung des Urlaubsanspruchs folgt.
Beispiel Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2015 verfällt zum 31.12.2016. Der Resturlaub aus dem Vorjahr hat also Gültigkeit bis zum Ende des laufenden Jahres.
Urlaubsabgeltung oder Entschädigung Grundsätzlich muss zwischen Urlaubsabgeltung und Entschädigung unterschieden werden: - Ist der Urlaub noch nicht verfallen, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen abgegolten werden - Soweit die Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen sind, sind die Sozialkasse und die Bezirksverbände der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt innerhalb eines weiteren Kalenderjahres auf Antrag des Arbeitnehmers zur Entschädigung in Höhe des Urlaubsgeldes berechtigt.
Urlaubsabgeltung Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche richtet sich teilweise gegen die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und teilweise gegen den Arbeitgeber.

Urlaubsabgeltung durch SOKA Gerüstbau

Anspruchsvoraussetzungen Bei den folgenden Abgeltungsansprüchen richtet sich der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers zukünftig direkt gegen die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, wenn der Arbeitnehmer: - länger als drei Monate nicht mehr in einem Arbeits-verhältnis zu einem Gerüstbaubetrieb gestanden hat, ohne arbeitslos zu sein - als Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent, Praktikant oder in ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis vor mehr als drei Monaten beendet wurde - nicht mehr vom Rahmentarifvertrag erfasst wird, ohne dass sein Arbeitsverhältnis endet, und er nicht innerhalb von drei Monaten erneut von diesem Tarifvertrag erfasst wird (z.B. bei Entsendebetrieben) - Der Anspruch auf die Abgeltung ist allerdings nur zu erfüllen, sofern der Arbeitgeber die Beiträge für die Finanzierung des Urlaubsanspruchs des jeweiligen Kalenderjahres geleistet hat. Falls die Beitragszahlung nur teilweise erfolgte, muss der Abgeltungsanspruch gegebenenfalls entsprechend gekürzt werden.
Antragstellung Für die Auszahlung ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers bei SOKA Gerüstbau erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen, sowie den Antrag selbst stellt die SOKA Gerüstbau zur Verfügung.
Urlaubsabgeltung Analog zum Verfahren im Bauhauptgewerbe zieht die Sozialkasse vom Urlaubsgeldanspruch die Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge ab und der Rest wird an den Arbeitnehmer direkt ausbezahlt. Die Lohnsteuer führt die Sozialkasse an das Finanzamt ab. Die Sozialversicherungsbeiträge sind allerdings nach wie vor vom letzten Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Zu diesem Zweck wird die Sozialkasse den Arbeitnehmeranteil dem Konto des Arbeitgebers gutschreiben.
Umsetzung in ADDSION
Beispiel Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist zum 31.01.2016 aus dem Baubetrieb ausgeschieden. Die Urlaubsabgeltung soll im Monat Juli 2016 erfolgen. Für die Abgeltung hat der Arbeitnehmer folgende vorzutragende Urlaubswerte: - laufendes Jahr: 30 Beschäftigungstage = 2,5 Urlaubstage Bruttolohn: 2.138.57 € = 243,80 € Urlaubsvergütung - Vorjahr: 15 Urlaubstage mit 2.265,96 € Urlaubsvergütung
Wiedereintritt im Auszahlungsmonat Über das Symbol "Wiedereintritt" ist im Monat der Urlaubsabgeltung durch SOKA Gerüstbau ein Wiedereintritt mit dem Eintrittsdatum 01.07.2016 zu erfassen. Im Personalstamm muss außerdem ein Austrittsdatum zum Monatsletzten erfasst werden (im Beispiel 31.03.2012).
Resturlaub vortragen Bei einem Wiedereintritt beim gleichen Arbeitgeber werden die Resturlaubsansprüche des Arbeitnehmers programmseitig nicht in den Personalstamm des neuen Beschäftigungsverhältnisses übernommen. Der von SOKA Gerüstbau ausbezahlte Resturlaub ist als Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr auf der Registerkarte "Fremddaten voriger Arbeitgeber" im Baupersonalstamm zu erfassen. Wird Urlaub des laufenden Jahres abgegolten, ist der Urlaubsvortrag in den Feldern Fremddaten aus dem lfd. Jahr zu erfassen.
Ausschluss von der ZVK-Berechnung Auf der Registerkarte Arbeitnehmerdaten unter Personal-Bau sind die Kontrollkästchen "Ausschluss Winterbau-Umlage" und "Ausschluss ZVK" zu setzen.
Fehlzeit erfassen Damit eine korrekte DEÜV-Meldung erstellt werden kann, muss eine Fehlzeit mit dem Meldegrund "EGA nach Austritt" angelegt werden. Beginn- und Endedatum der Fehlzeit müssen dabei dem Ein- und Austrittsdatum entsprechen.
Urlaubsabgeltung erfassen Eine direkt von SOKA Gerüstbau ausgezahlte Urlaubsabgeltung ist mit der Lohnart 4551 „Urlaubsabgeltung SOKA Gerüstbau“ in den Bewegungsdaten zu erfassen. Es wird nur die Lohnart - ohne Beträge - erfasst. Anhand der Lohnartensteuerung werden die erfassten Urlaubsvorträge automatisch für die Abgeltung herangezogen.

Urlaubsabgeltung durch den Arbeitgeber

Anspruchsvoraussetzungen Bei den folgenden Abgeltungsansprüchen richtet sich der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers weiterhin gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer: - länger als drei Monate nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis zu einem Gerüstbaubetrieb gestanden hat und berufsunfähig ist - in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis in einem Betrieb des Gerüstbauerhandwerkes überwechselt - Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht - der ausländische Arbeitnehmer endgültig in sein Heimatland zurückkehrt oder auswandern will
Durchführung der Urlaubsabgeltung Der letzte Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, zahlt die Abgeltung aus und beantragt die Erstattung bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes. Die Urlaubsabgeltung ist mit der Basislohnart 4550 „Urlaubsabgeltung AG“ zu erfassen.
Behandlung der Urlaubsabgeltung Aus den Urlaubsabgeltungen sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten. Es entsteht daraus auch kein erneuter Urlaubsvergütungsanspruch.

Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit

Allgemein Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen auch Arbeitnehmer außerhalb der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Urlaubsentgelt in der Höhe erwerben, den sie ohne die Krankheit erworben hätten. Die bisher in diesen Fällen zu gewährenden Ausgleichsbeträge bei Krankheit (5,00 € je Tag bzw. 7,67 € je Tag in Berlin) reichen nicht aus um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und sind deshalb ab 01.01.2016 entfallen. Stattdessen wurde in § 6 des RTV der Rechtsprechung in Form der Einführung einer Mindesturlaubsvergütung Krank analog zum Bauhauptgewerbe Rechnung getragen. Die Arbeitnehmer erhalten ab dem 1. Januar 2016 für jede Aus fallstunde mit Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlung einen Urlaubsanspruch auf Basis der zuletzt gemeldeten Bruttolohnsumme. Von der Grundform ist die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung an die Vorgehensweise im Bauhauptgewerbe angelehnt, mit dem Unterschied das die Basis für die Berechnung der letzte Monat herangezogen werden muss, in dem lohnzahlungspflichtige Stunden und keine Ausfallstunden angefallen sind (im Unterschied zum Bauhauptgewerbe: Letzter Monat mit Entgelt). Der Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung wegen Bezuges von Krankengeld besteht bereits ab der 1. Ausfallstunden wegen Krankengeldbezug.
Berechnung und Berechnungsbasis Als Referenzmonat für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wegen Bezug von Krankengeld ist der letzte Monat vor Beginn des Krankengeldbezuges heranzuziehen. Die Berechnungsformel für die Mindesturlaubsvergütung bei Krankengeldbezug ist wie folgt: Basis-MUV + ÜBG _______________ x Ausfallstunden x 11,40% + Ausgleich ÜBG lzpfl. Stunden Die Berechnung der Basis-MUV findet programmseitig über das Kennzeichen „Basis-MUV“ in der Lohnartensteuerung statt. Die Basis-MUV kann anhand folgender Formel nachvollzogen werden: ZVK-pflichtiger Bruttolohn ./. Urlaubsvergütung ./. EBZ ./. Lohnausgleich
#3463612: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image33.jpeg Damit die Abrechnung von gewerblichen Arbeitnehmern mit Bezug von Krankengeld richtig erfolgt sind folgende Pflichtangaben erforderlich: - Für den Arbeitnehmer muss eine Fehlzeit wegen Bezug von Krankengeld auf der Registerkarte „Fehlz.“ erfasst werden. - Zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Krankengeld ist monatlich die Erfassung oder Ermittlung der Ausfallstunden erforderlich. Dafür ist im Personalstamm eine Zeittabelle mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu hinterlegen. ODER Wenn für den Arbeitnehmer keine Zeittabelle hinterlegt wurde sind die Ausfallstunden vom Anwender monatlich mit der Programmlohnart 933 zu erfassen. Als Ausfallstunden sind immer die Stunden zu erfassen, die bedingt durch den Bezug von Krankengeld im Berechnungsmonat ausgefallen sind.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer Für schwerbehinderte Arbeitnehmer ist zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung ebenfalls der Faktor 11,40 heranzuziehen, obwohl die Urlaubsberechnung für diese Arbeitnehmer ansonsten mit dem Faktor 13,70 erfolgt.
Hinzurechnung zu den laufenden Urlaubsansprüchen Der Urlaubsanspruch der Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Krankengeld wird monatlich den laufenden Urlaubsansprüchen zugerechnet und kann ab dem Folgemonat genommen/abgebaut werden. Beim Urlaubsabbau werden die errechneten Ansprüche dabei genauso behandelt wie Urlaubsansprüche, die aus dem Arbeitslohn berechnet werden.
Reihenfolge für den Urlaubsabbau Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, wird in den Jahren 2016 und 2017 wie bisher der Urlaubsanspruch in der Reihenfolge Urlaub-Vorjahr vor dem Urlaub des laufenden Jahres abgebaut. Ab dem Abrechnungsjahr 2018 wird, soweit vorhanden, zunächst der Urlaub Vor-Vorjahr abgebaut. Danach der Urlaub aus dem Vorjahr und zuletzt der Urlaub aus dem laufenden Jahr. Damit bleibt das Prinzip, den ältesten Urlaub zuerst abzubauen, bestehen. Mit dem Abrechnungsjahr 2018 werden neue automatische Lohnarten aus dem ADDISON Basislohnartenplan verwendet. Die Lohnart 4506 „Urlaub Vor-Vorjahr“ bzw. 4507 „Zusätzl. Url. Vor-VJ“ werden dann automatisch bei Eingabe der Lohnart 4500 „Urlaubstage Bau“ herangezogen, wenn noch ein Urlaubsanspruch aus dem Vor-Vorjahr vorhanden ist. Dieser Anspruch kann nur aus der Mindesturlaubsvergütung Krankengeld stammen.
#3471044: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image34.jpeg Beispiel Ein Arbeitnehmer erhält wegen Krankheit bis zum 13.03.2016 Lohnfortzahlung und ab dem 14.03.2016 Krankengeld. Lösung: Als Referenzmonat für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wegen Bezug von Krankengeld ist der Monat Februar 2016 heranzuziehen. In der Formel werden Basis-MUV und die lohnzahlungspflichtigen Stunden vom Februar 2016 zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiele zur Mindesturlaubsvergütung
Berechnungsformel für die MUV Krank in ADDISON Lohn & Gehalt Die Berechnungsformel, mit der die in ADDISON Lohn & Gehalt ermittelte MUV Krank nachvollzogen werden kann sieht wie folgt aus: #3471045: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image35.png
Berechnungsbeispiel 1: Ein Arbeitnehmer erkrankt im Monat Juni 2016. Die Lohnfortzahlung endet am 17. Juli 2016 -> 78 Ausfallstunden im Juli 2016 wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung. Im Juni 2016 hat der Arbeitnehmer eine beitragspflichtige Bruttolohnsumme von 2.635,52 € ohne monatsbezogene Einmalbezüge mit 169 lohnzahlungspflichtigen Stunden erzielt. Basis-MUV = 2.635,52 € 2.635,52 € : 169 Std. x 11,40 % x 78 Ausfall-Std. = 138,67 € MUV Krank
Berechnungsbeispiel 2: (mit ÜBG im Bezugsmonat) Ein Arbeitnehmer erkrankt im Monat Dezember 2016. Die Lohnfortzahlung endet am 17. Dezember 2016 -> 78 Ausfallstunden im Dezember 2016 wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung. Im November 2016 hat der Arbeitnehmer eine beitragspflichtige Bruttolohnsumme von 1.988,47 € ohne monatsbezogene Einmalbezüge und Überbrückungsgeld von 823,66 € mit 169 lohnzahlungspflichtigen Stunden erzielt. Der Ausgleichsbetrag für ÜBG beträgt 25,20 €. Basis-MUV = 1.988,47 € 1.988,47 € + 823,66 € : 169 Std. x 11,40 % x 78 Std. + 25,20 € = 173,16 € MUV

Meldeverfahren

Gerüstbauer-Meldeschein Unter Steuerungsdaten > Baulohn-Listen > Gerüstbau - Einlösungsschein steht ein monatlich zu erstellende Meldeschein zur Verfügung. Er dient als Grundlage für die Erfassung der monatlichen Daten im Online-Service. Als Folge der Einführung des Gerüstbauer-Meldescheins kommt es ab 2016 auch zu Veränderungen an den monatlich der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes zu meldenden Daten. Der Meldeschein wird um folgende notwendige Informationen erweitert: - Meldung von Ausfallstunden aufgrund von Krankheit - Meldung von Einmalzahlungen - Meldung von Urlaub Vor-Vorjahr
Verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren Bislang können die Gerüstbaubetriebe die für die Abwicklung des Sozialkassenverfahrens notwendigen Daten über den Online-Service oder über Papierformulare an die Sozialkasse weitergeben. § 4 des neuen VTV sieht vor, dass die Meldungen an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes ab 2016 grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln sind. Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass die Nutzung eines elektronischen Meldeverfahrens aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Sozialkasse wird sich daher im Jahr 2016 an die betroffenen Betriebe wenden.
Online-Service Die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung unterstützt bereits seit geraumer Zeit den Datenübermittlungsweg über den Online-Service in Form des Gerüstbauer-Meldescheins. Der Online-Service kann über einen Link aus dem Programm heraus aufgerufen werden. Der Link ist unter Datenausgabe > Sozialkasse / Urlaubskasse verfügbar: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image36.png

Zahlungsmöglichkeiten

Lastschriftverfahren (gegenseitige Lastschrift von Erstattung und Beitrag) Es besteht die Möglichkeit, das gegenseitige Lastschriftverfahren zu nutzen, bei dem der Betrieb die gemeldeten Erstattungsleistungen vom Konto der Sozialkasse einzieht, und der Sozialkasse im Gegenzug Lastschrifteinzugsermächtigung für den Beitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage erteilt. Sofern das gegenseitige Lastschriftverfahren Anwendung findet, wird die Sozialkasse keine Saldierung vornehmen, daher ist kann nur eine der beiden Zahlungsarten gewählt werden. Bei gesetztem Kontrollkästchen für das gegenseitige Lastschriftverfahren unter Mandant > Bau/ZVK wird die Eingabemöglichkeit für eine Saldierung ausgeblendet. Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image37.png Die Liste “Sozialkasse: Übersicht Zahlung/Erstattung“, welche automatisch zusammen mit der Sozialkassenbeitragsliste erstellt wird, weist dann entsprechend die jeweiligen Lastschriftbeträge aus.
Saldierung von Beiträgen und Erstattung Ab dem Meldemonat Januar 2016 saldiert die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes analog zum Verfahren im Bauhauptgewerbe die Erstattungsleistungen in den Bereichen Urlaubsgeld, Überbrückungsgeld und Lohnausgleich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem fälligen Sozialkassenbeitrag. Zum 15. eines jeden Monats ist nur die Differenz zwischen dem Beitrag und den Erstattungen fällig. Zu den Voraussetzungen zählt, dass - der Betrieb weder einen Beitrags- noch einen Melderückstand hat, - der Sozialkasse für den Sozialkassenbeitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage eine Lastschrifteinzugs-ermächtigung erteilt wurde, - die eingereichten Erstattungen den tariflichen Bestimmungen entsprechen. - Erfüllt ein Betrieb diese Voraussetzungen nicht, ist der Beitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage vom Betrieb an die Sozialkasse zu zahlen; die Sozialkasse zahlt die Erstattungsleistungen wie gewohnt nach erfolgter Prüfung der Erstattungsanträge aus, sofern kein Beitrags- und kein Melderückstand besteht. Nimmt ein Mandant an der Saldierung teil, ist unter Stammdaten > Mandant > Bau/ZVK das Beginn-Datum für die Saldierung einzutragen: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image38.png Die Liste “Sozialkasse: Übersicht Zahlung/Erstattung“, welche automatisch zusammen mit der Sozialkassenbeitragsliste erstellt wird, weist dann entsprechend den Zahlungs-/Erstattungsbetrag aus der Saldierung aus.
#3463612: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image33.jpeg Nimmt ein Betrieb weder an der Saldierung, noch am gegenseitigen Lastschriftverfahren teil, oder erfüllt er die Voraussetzungen nicht, ist der Beitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage vom Betrieb an die Sozialkasse zu zahlen; die Sozialkasse zahlt die Erstattungsleistungen nach erfolgter Prüfung der Erstattungsanträge an den Betrieb aus, sofern kein Beitrags- und kein Melderückstand besteht. In diesem Fall ist weder das Kontrollkästchen "gegenseitige Lastschrift" noch ein Beginndatum bei der Saldierung zu setzen. Die Liste “Sozialkasse: Übersicht Zahlung/Erstattung“, welche automatisch zusammen mit der Sozialkassenbeitragsliste erstellt wird, weist dann entsprechend die jeweiligen Zahlungsbeträge aus.

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