Gewerbliche Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer
Anspruchsvoraussetzungen
Vollanspruch
Gewerbliche Arbeitnehmer deren Beschäftigungsverhältnis am 30. November des laufenden Jahres mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat, haben einen tariflichen Vollanspruch auf ein 13. Monatseinkommen.
Teilanspruch
Hat das Arbeitsverhältnis am Stichtag noch nicht 12 Monate, aber mindestens 3 Monate bestanden, besteht der Anspruch auf ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 20. Und 30.11.
Die für einen Vollanspruch oder Teilanspruch genannten Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn das Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 20. bis zum 30. November durch eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers oder wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze beendet worden ist.
Höhe des 13. Monatseinkommens
Vollanspruch
Das 13. Monatseinkommen berechnet sich bei einem Vollanspruch aus dem 93-fachen des maßgeblichen Gesamttarif-Stundenlohnes.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Gesamttarifstundenlohns von 13,50.
Berechnung:
13,50 EUR x 93 = 1.255,50 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt zusammen mit dem Lohn für den Monat November.
Erfassung des Gesamttarifstundenlohnes
Die Errechnung des 13. Monatseinkommens richtet sich für gewerbliche Arbeitnehmer nach dem Gesamttarifstundenlohn.
Das 13. Monatseinkommen ist manuell zu berechnen, hierzu wird der Gesamttarifstundenlohn 93 multipliziert. Der Betrag ist dann im Monat November mit der Lohnart 4540 „13. Monatseinkommen“ zu erfassen.
Teilansprüche und Kürzungen
Die Möglichkeit der Auszahlung von Teilansprüchen bzw. Kürzungen werden im Nachfolgenden genauer erläutert.
Teilansprüche beim 13. Monatseinkommen
Teilanspruch bei unterjährigem Eintritt
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag (30. November) noch nicht 12, jedoch mindestens drei Monate ununterbrochen bestanden hat, haben für jeden vollen Monat, den sie bis zum Stichtag ununterbrochen beschäftigt waren einen Anspruch auf ein Zwölftel der Bemessungsgrundlage.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit vier Monaten ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines anteiligen Gesamttarifstundenlohns von 13,50.
Berechnung des anteiligen Gesamttarifstundenlohnes:
93 Std. : 12 Monate x 4 Monate = 31 Std.
Berechnung:
13,50 EUR x 31 Std. = 418,50 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im November.
Teilanspruch bei Austritt
Gewerbliche Arbeitnehmer, deren Beschäftigung vor dem 20. November endet, haben für jeden vollen Monat den sie seit dem 01. Dezember des Vorjahres ununterbrochen beschäftigt waren einen Anspruch auf ein Zwölftel des 13. Monatseinkommens. Voraussetzung dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mindesten drei Monate bestanden hat.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31.08. des laufenden Jahres aus. Er erhält im Austrittsmonat ein anteiliges 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines anteiligen Gesamttarifstundenlohns von 13,50.
Ermittlung des anteiligen Anspruchszeitraumes:
Dezember Vorjahr - August laufendes Jahr = 9 Monate
Berechnung des anteiligen Gesamttarifstundenlohnes:
93 Std. : 12 Monate x 9 Monate = 69,75 Std.
Berechnung:
13,50 EUR x 69,75 Std. = 941,63 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im Austrittsmonat, hier im August.
Kürzung bei Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung
Das 13. Monatseinkommen mindert sich bei Teilzeitbeschäftigten, wenn die vereinbarte Arbeitszeit geringer ist als die tarifliche Arbeitszeit im Verhältnis, der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Berechnungsbeispiel Teilzeitbeschäftigung
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Gesamttarifstundenlohns von 13,50. Seine vereinbarte Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden, die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Berechnung:
13,50 EUR x 93 = 1.255,50 EUR bei Vollzeit, Umrechnung in Teilzeit:
1.255,50 EUR x (20 Std./W. : 40 Std./W.)
= 627,75 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt je zur Hälfte im November des lfd. Jahres und im April des Folgejahres.
Alternative Auszahlungen
Alternative Auszahlungen mit Charakter 13. MEK
Das tarifliche 13. Monatseinkommen kann auf betrieblich gewährtes Weihnachtsgeld, 13. Monatseinkommen oder Zahlungen, die diesen Charakter haben, angerechnet werden.
Somit kann der Arbeitgeber auch andere Zahlungen statt dem 13. Monatseinkommen leisten, wenn sie den Voraussetzungen entsprechen.