Gewerbliche Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer
Urlaubstagesanspruch
Urlaubstage
Der Urlaubstagesanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 30 Arbeitstage.
Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erhöht sich der Jahresurlaub um 5 Arbeitstage auf 35 Arbeitstage.
Wartezeit
Der vollständige Urlaubstagesanspruch steht dem Arbeitnehmer nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (vgl. auch § 6 BRTV und § 4 BUrlG = Wartezeit).
Teilanspruch
Beginnt und/oder endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Betrieb innerhalb des Urlaubsjahres, so steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat zu, in dem das Arbeitsverhältnis wenigstens 12 Arbeitstage bestand.
Arbeitnehmer, die nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres ausscheiden, behalten ihren gesetzlichen Mindest-Jahresurlaubsanspruch.
Urlaubsbescheinigung
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers über den im Urlaubsjahr erhaltenen bzw. über den aus dem letzten Urlaubsjahr übertragenen Urlaub vorzulegen.
Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung Urlaub auszuhändigen (§ 6 Punkt 14 des BRTV).
Beschäftigungstage
Die Beschäftigungstage bilden keine Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Auf diese wird in den Berechnungsbeispielen nur eingegangen, um auszuweisen, dass es sich um einen vollen Beschäftigungsmonat handelt.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsanspruch (Betrag)
Das für jeden Urlaubstag zu zahlende Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt der letzten 6 Monate bzw. 26 Wochen vor Urlaubsantritt.
Als Arbeitsentgelt zählen Bezüge ohne Einmal- und Sonderzahlungen.
Die Formel zur Berechnung lautet
Zusätzliches Urlaubsgeld
Der Tarifvertrag sieht keine Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes vor.
Urlaubslohnarten
Der Urlaub von gewerblichen Arbeitnehmern ist mit der Basislohnart 4600 „Urlaubstage Bau“ zu erfassen.
Der genommene Urlaub wird dann automatisch berechnet und wie folgt ausbezahlt:
- mit der Basislohnart 4601 „Urlaub Vorjahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr ausbezahlt
- mit Basislohnart 4604 „Urlaub lfd. Jahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr ausbezahlt
Beispiel Gewerblicher Arbeitnehmer
Ein gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet im Monat Januar 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 30 Beschäftigungstage erwirtschaftet.
- Ermittlung des Tagesanspruchs: Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch i.H.v. 30 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
- Ermittlung des Urlaubsentgeltes:
| Arbeitsentgelt vom Monat | Arbeitsentgelt |
|---|---|
| Juli 2019 | 2.511,60 EUR |
| August 2019 | 2.293,20 EUR |
| September 2019 | 2.402,40 EUR |
| Oktober 2019 | 2.402,40 EUR |
| November 2019 | 2.293,20 EUR |
| Dezember 2019 | 2.511,60 EUR |
| Summe | 14.414,40 EUR |
Berechnung des Urlaubsentgeltes:
- 14.414,40 EUR : 130 = 110,88 EUR Urlaubsentgelt je Urlaubstag
Im Monat Januar hat der Arbeitnehmer somit ein Urlaubsentgelt je Urlaubstag i.H.v. 110,88 EUR.
Schwerbehinderter Gewerblicher Arbeitnehmer
Ein schwerbehinderter gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet im Monat Januar 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 30 Beschäftigungstage erwirtschaftet.
- Ermittlung des Tagesanspruchs: Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch i.H.v. 35 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
- Ermittlung des Urlaubsentgeltes:
| Arbeitsentgelt vom Monat | Arbeitsentgelt |
|---|---|
| Juli 2019 | 2.511,60 EUR |
| August 2019 | 2.293,20 EUR |
| September 2019 | 2.402,40 EUR |
| Oktober 2019 | 2.402,40 EUR |
| November 2019 | 2.293,20 EUR |
| Dezember 2019 | 2.511,60 EUR |
| Summe | 14.414,40 EUR |
Berechnung des Urlaubsentgeltes:
- 14.414,40 EUR : 130 = 110,88 EUR Urlaubsentgelt je Urlaubstag
Im Monat Januar hat der Arbeitnehmer somit ein Urlaubsentgelt je Urlaubstag i.H.v. 110,88 EUR.
Gewerblicher Arbeitnehmer in Teilzeit
Ein gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet Teilzeit 4,00 Std. pro Tag. Im Monat August 2019 nimmt der Arbeitnehmer einen Urlaustag. Außerdem arbeitet er in diesem Monat 88,00 Stunden.
Ermittlung des Arbeitsentgeltes im Monat August:
Stundenlohn 88,00 Stunden x 14,00 EUR/Std. = 1.232,00 EUR
+Urlaubsvergütung: Bruttodurchschnittsstundenlohn
14,00 EUR / Std. x Faktor 4,0 Stunden x 1 Tag = 56,00 EUR
+zusätzliches Urlaubsgeld: 25 % aus Urlaubsentgelt: 109,20 EUR x 25 % = 14,00 EUR Gesamtbrutto = 1.302,00 EUR
Urlaubsabgeltung
Verfall des Urlaubsanspruchs
Der Urlaubsanspruch verfällt nach § 6 Punkt 14 des BRTV am 31. März des nächsten Jahres, sofern er bis dahin nicht schriftlich geltend gemacht worden ist.
Beispiel
Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2018 verfällt somit zum 31.03.2019.
Urlaubsabgeltung
Der Urlaub dient der Erholung durch Freizeit und darf grundsätzlich nicht abgegolten werden. Kann der Urlaub aber wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist der Urlaub von dem Arbeitgeber, bei dem der Urlaub im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis fällig gewesen wäre, durch Auszahlung des Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes abzugelten.
Fälligkeit der Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung wird mit dem Lohn für den Monat fällig, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
Umsetzung in ADDISON
Beispiel
Ein gewerblicher Arbeitnehmer scheidet zum 29.02.2019 aus dem GaLa-Betrieb aus. Abzugelten sind die folgenden Urlaubstage:
- laufendes Jahr: 2 volle Monate -> 5,0 Urlaubstage
- Vorjahr: 15,0 Urlaubstage
Anpassung des Urlaubsanspruchs
Vor Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist der eingetragene Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Personal-Bau | Arbeitnehmerdaten zu prüfen. Üblicherweise ist hier der für das komplette Kalenderjahr gültige Urlaubsanspruch hinterlegt.
Ggf. müssen hier Teilansprüche berechnet werden (vgl. Kapitel 2.1 Urlaubtagessanspruch).
Erfassung der Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung kann in der Erfassung variabler Daten mit der Basislohnart 4650 „Urlaubsabgeltung“ erfasst werden. Die Eingabe eines Betrages ist nicht notwendig, da der abzugeltende Betrag automatisch errechnet wird.
Urlaubsbescheinigung
In der Urlaubsbescheinigung müssen dem Arbeitnehmer 5,0 „genommene“ Urlaubstage aus dem laufenden Jahr und 0,0 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr bescheinigt werden.
Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von S-Kug
Urlaubstage ins AZK stellen
Zur Vermeidung von Saison-Kug können durch den Arbeitgeber 5 tarifliche Urlaubstage in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Einbringung von Urlaubstagen sind
- das Arbeitszeitkonto muss nach einer Jahresarbeitszeitregelung (§4a BRTV) geführt werden
- es muss eine betriebliche bzw. einzelvertragliche Vereinbarung vorliegen
Umsetzung in ADDISON
Einstellung beim Arbeitnehmer
Die Umwandlung der Urlaubstage in Arbeitszeitkontoguthaben zur Vermeidung von Saison-Kug erfolgt manuell.
Hierzu kann der Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Personal Bau | Arbeitnehmerdaten gemindert werden.
Das Arbeitszeitkontoguthaben kann dann mit Hilfe der Basislohnart 6620 „Man. AZ-Kto-Vortrag“ um den entsprechenden Wert erhöht werden.