Gewerbliche Arbeitnehmer

Urlaubstagesanspruch

Urlaubstage

Der Urlaubstagesanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 30 Arbeitstage.

Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erhöht sich der Jahresurlaub um 5 Arbeitstage auf 35 Arbeitstage.

Wartezeit

Der vollständige Urlaubstagesanspruch steht dem Arbeitnehmer nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (vgl. auch § 6 BRTV und § 4 BUrlG = Wartezeit).

Teilanspruch

Beginnt und/oder endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Betrieb innerhalb des Urlaubsjahres, so steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat zu, in dem das Arbeitsverhältnis wenigstens 12 Arbeitstage bestand.

Arbeitnehmer, die nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres ausscheiden, behalten ihren gesetzlichen Mindest-Jahresurlaubsanspruch.

Urlaubsbescheinigung

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers über den im Urlaubsjahr erhaltenen bzw. über den aus dem letzten Urlaubsjahr übertragenen Urlaub vorzulegen.

Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung Urlaub auszuhändigen (§ 6 Punkt 14 des BRTV).

Beschäftigungstage

Die Beschäftigungstage bilden keine Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Auf diese wird in den Berechnungsbeispielen nur eingegangen, um auszuweisen, dass es sich um einen vollen Beschäftigungsmonat handelt.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsanspruch (Betrag)

Das für jeden Urlaubstag zu zahlende Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt der letzten 6 Monate bzw. 26 Wochen vor Urlaubsantritt.

Als Arbeitsentgelt zählen Bezüge ohne Einmal- und Sonderzahlungen.

Die Formel zur Berechnung lautet

Zusätzliches Urlaubsgeld

Der Tarifvertrag sieht keine Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes vor.

Urlaubslohnarten

Der Urlaub von gewerblichen Arbeitnehmern ist mit der Basislohnart 4600 „Urlaubstage Bau“ zu erfassen.

Der genommene Urlaub wird dann automatisch berechnet und wie folgt ausbezahlt:

  • mit der Basislohnart 4601 „Urlaub Vorjahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr ausbezahlt
  • mit Basislohnart 4604 „Urlaub lfd. Jahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr ausbezahlt

Beispiel Gewerblicher Arbeitnehmer

Ein gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet im Monat Januar 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 30 Beschäftigungstage erwirtschaftet.

  • Ermittlung des Tagesanspruchs: Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch i.H.v. 30 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
  • Ermittlung des Urlaubsentgeltes:
Arbeitsentgelt vom Monat Arbeitsentgelt
Juli 2019 2.511,60 EUR
August 2019 2.293,20 EUR
September 2019 2.402,40 EUR
Oktober 2019 2.402,40 EUR
November 2019 2.293,20 EUR
Dezember 2019 2.511,60 EUR
Summe 14.414,40 EUR

Berechnung des Urlaubsentgeltes:

  • 14.414,40 EUR : 130 = 110,88 EUR Urlaubsentgelt je Urlaubstag

Im Monat Januar hat der Arbeitnehmer somit ein Urlaubsentgelt je Urlaubstag i.H.v. 110,88 EUR.

Schwerbehinderter Gewerblicher Arbeitnehmer

Ein schwerbehinderter gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet im Monat Januar 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 30 Beschäftigungstage erwirtschaftet.

  • Ermittlung des Tagesanspruchs: Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch i.H.v. 35 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
  • Ermittlung des Urlaubsentgeltes:
Arbeitsentgelt vom Monat Arbeitsentgelt
Juli 2019 2.511,60 EUR
August 2019 2.293,20 EUR
September 2019 2.402,40 EUR
Oktober 2019 2.402,40 EUR
November 2019 2.293,20 EUR
Dezember 2019 2.511,60 EUR
Summe 14.414,40 EUR

Berechnung des Urlaubsentgeltes:

  • 14.414,40 EUR : 130 = 110,88 EUR Urlaubsentgelt je Urlaubstag

Im Monat Januar hat der Arbeitnehmer somit ein Urlaubsentgelt je Urlaubstag i.H.v. 110,88 EUR.

Gewerblicher Arbeitnehmer in Teilzeit

Ein gewerblicher Arbeitnehmer im GaLa-Bau arbeitet Teilzeit 4,00 Std. pro Tag. Im Monat August 2019 nimmt der Arbeitnehmer einen Urlaustag. Außerdem arbeitet er in diesem Monat 88,00 Stunden.

Ermittlung des Arbeitsentgeltes im Monat August:

Stundenlohn 88,00 Stunden x 14,00 EUR/Std. = 1.232,00 EUR

+Urlaubsvergütung: Bruttodurchschnittsstundenlohn

14,00 EUR / Std. x Faktor 4,0 Stunden x 1 Tag = 56,00 EUR

+zusätzliches Urlaubsgeld: 25 % aus Urlaubsentgelt: 109,20 EUR x 25 % = 14,00 EUR Gesamtbrutto = 1.302,00 EUR

Urlaubsabgeltung

Verfall des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch verfällt nach § 6 Punkt 14 des BRTV am 31. März des nächsten Jahres, sofern er bis dahin nicht schriftlich geltend gemacht worden ist.

Beispiel

Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2018 verfällt somit zum 31.03.2019.

Urlaubsabgeltung

Der Urlaub dient der Erholung durch Freizeit und darf grundsätzlich nicht abgegolten werden. Kann der Urlaub aber wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist der Urlaub von dem Arbeitgeber, bei dem der Urlaub im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis fällig gewesen wäre, durch Auszahlung des Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes abzugelten.

Fälligkeit der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung wird mit dem Lohn für den Monat fällig, in dem das Arbeitsverhältnis endet.

Umsetzung in ADDISON

Beispiel

Ein gewerblicher Arbeitnehmer scheidet zum 29.02.2019 aus dem GaLa-Betrieb aus. Abzugelten sind die folgenden Urlaubstage:

  • laufendes Jahr: 2 volle Monate -> 5,0 Urlaubstage
  • Vorjahr: 15,0 Urlaubstage

Anpassung des Urlaubsanspruchs

Vor Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist der eingetragene Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Personal-Bau | Arbeitnehmerdaten zu prüfen. Üblicherweise ist hier der für das komplette Kalenderjahr gültige Urlaubsanspruch hinterlegt.

Ggf. müssen hier Teilansprüche berechnet werden (vgl. Kapitel 2.1 Urlaubtagessanspruch).

Erfassung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung kann in der Erfassung variabler Daten mit der Basislohnart 4650 „Urlaubsabgeltung“ erfasst werden. Die Eingabe eines Betrages ist nicht notwendig, da der abzugeltende Betrag automatisch errechnet wird.

Urlaubsbescheinigung

In der Urlaubsbescheinigung müssen dem Arbeitnehmer 5,0 „genommene“ Urlaubstage aus dem laufenden Jahr und 0,0 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr bescheinigt werden.

Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von S-Kug

Urlaubstage ins AZK stellen

Zur Vermeidung von Saison-Kug können durch den Arbeitgeber 5 tarifliche Urlaubstage in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Einbringung von Urlaubstagen sind

  • das Arbeitszeitkonto muss nach einer Jahresarbeitszeitregelung (§4a BRTV) geführt werden
  • es muss eine betriebliche bzw. einzelvertragliche Vereinbarung vorliegen

Umsetzung in ADDISON

Einstellung beim Arbeitnehmer

Die Umwandlung der Urlaubstage in Arbeitszeitkontoguthaben zur Vermeidung von Saison-Kug erfolgt manuell.

Hierzu kann der Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Personal Bau | Arbeitnehmerdaten gemindert werden.

Das Arbeitszeitkontoguthaben kann dann mit Hilfe der Basislohnart 6620 „Man. AZ-Kto-Vortrag“ um den entsprechenden Wert erhöht werden.

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