Gewerbliche Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer
Urlaubstagesanspruch
Urlaubstage
Der Urlaubstagesanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer ist abhängig von der Gewerbezugehörigkeit:
| Gewerbezugehörigkeit | Urlaubstage |
|---|---|
| bis 10 Jahre | 26 |
| bis 15 Jahre | 27 |
| bis 18 Jahre | 28 |
| bis 19 Jahre | 29 |
| ab 20 Jahre | 30 |
Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen erhalten jeweils einen zusätzlichen Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Momentan erhöht sich der Jahresurlaub dann um 5 Arbeitstage:
| Gewerbezugehörigkeit | Urlaubstage |
|---|---|
| bis 10 Jahre | 31 |
| bis 15 Jahre | 32 |
| bis 18 Jahre | 33 |
| bis 19 Jahre | 34 |
| ab 20 Jahre | 35 |
Wartezeit
Der vollständige Urlaubstagesanspruch steht dem Arbeitnehmer nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (vgl. auch § 4 BUrlG = Wartezeit).
Teilanspruch
Beginnt und/oder endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Betrieb innerhalb des Urlaubsjahres, so steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat zu, in dem das Arbeitsverhältnis wenigstens 12 Arbeitstage bestand.
Arbeitnehmer, die nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres ausscheiden, behalten ihren gesetzlichen Mindest-Jahresurlaubsanspruch.
Urlaubsbescheinigung
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsbescheinigung gemäß § 47 des letzten Arbeitgebers über den im Urlaubsjahr erhaltenen bzw. über den aus dem letzten Urlaubsjahr übertragenen Urlaub vorzulegen. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung Urlaub auszuhändigen.
Beschäftigungstage
Die Beschäftigungstage bilden keine Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Auf diese wird in den Berechnungsbeispielen nur eingegangen, um auszuweisen, dass es sich um einen vollen Beschäftigungsmonat handelt.
Bruttodurchschnittsstundenlohn
Bruttodurchschnittsstundenlohn
Der Bruttodurchschnittsstundenlohn ist Grundlage zur Berechnung des Urlaubsentgelts und wird von der LAK vorgegeben. Er errechnet sich aus dem effektiven Bruttodurchschnittsstundenlohn der Monate April bis September des dem Urlaubszeitraum vorangegangenen Kalenderjahres (Berechnungszeitraum).
Der vorgegebene Bruttodurchschnittsstundenlohn ist unter Stammdaten | Personal-Bau | Arbeitnehmerdaten zu erfassen:
Bruttodurchschnittsstundenlohn ohne Berechnungszeitraum
Liegt für einen Arbeitnehmer kein Berechnungszeitraum (April bis September des dem Urlaubszeitraum vorangegangenen Kalenderjahres) vor, so kann der Bruttodurchschnittsstundenlohn vom Programm errechnet werden. Dies kann notwendig sein, wenn
- ein Arbeitnehmer neu ins Dachdeckerhandwerk eintritt.
- ein Arbeitnehmer lange krank war.
- Beendigung der Ausbildung und erstmalige Beschäftigung als gewerblicher Arbeitnehmer.
Die Durchschnittsberechnung des Bruttodurchschnittsstundenlohns ist unter Stammdaten | Personal-Bau | Arbeitnehmerdaten zu aktivieren:
Untergrenze des Bruttodurchschnittsstundenlohns
Der Bruttodurchschnittsstundenlohn darf nie den zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts gültigen Mindestlohn unterschreiten.
Dies ist momentan manuell zu prüfen.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsanspruch (Betrag)
Das für jeden Urlaubstag zu zahlende Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Bruttodurchschnittsstundenlohn. Der Bruttodurchschnittsstundenlohn wird mit dem Faktor 7,8 multipliziert.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25% des Urlaubsentgeltes.
Urlaubslohnarten
Der Urlaub von gewerblichen Arbeitnehmern ist mit der Basislohnart 4400 „Urlaubstage Bau“ zu erfassen.
Der genommene Urlaub wird dann automatisch berechnet und wie folgt ausbezahlt:
- mit der Basislohnart 4401 „Urlaub Vorjahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr ausbezahlt
- mit der Basislohnart 4402 „Zusätzl. Url. VJ“ wird das zusätzliche Urlaubsgeld für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr ausbezahlt
- mit Basislohnart 4404 „Urlaub lfd. Jahr“ wird das Urlaubsentgelt für Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr ausbezahlt
- mit der Basislohnart 4405 „Zusätzl. Url. LJ“ wird das zusätzliche Urlaubsgeld für Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr ausbezahlt
Urlaubsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung
Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich der Faktor, mit dem der Bruttodurchschnittsstundenlohn multipliziert wird, nach der an dem jeweiligen Urlaubstag ausfallenden Arbeitszeit.
Arbeitet ein gewerblicher Arbeitnehmer beispielsweise 4,00 Std. pro Tag, so ist der Faktor 4,0.
Die Arbeitszeit, die die Grundlage für den Faktor bildet, muss bei der Erfassung des Urlaubs in der Erfassung variabler Daten oder in der Kalendererfassung eingegeben werden.
Die Berechnung mit dem korrekten Faktor kann nur erfolgen, wenn der Tätigkeitsschlüssel unter Stammdaten | Personal | soz.1 für den Teilzeitbeschäftigten korrekt eingestellt ist
- 2 - Teilzeit – unbefristet oder
- 4 - Teilzeit - befristet
Beispiel Gewerblicher Arbeitnehmer Eintrittsmonat
Ein gewerblicher Arbeitnehmer beginnt zum 01.01.2019 erstmals im Dachdeckerhandwerk. In diesem Monat arbeitet er 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 30 Beschäftigungstage erwirtschaftet. Ermittlung des Tagesanspruchs:
Der Arbeitnehmer hat weniger als 10 Jahre Gewerbezugehörigkeit und daher einen Urlaubsanspruch i.H.v. 26 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
Ermittlung des Bruttodurchschnittsstundenlohnes:
Die Ermittlung des Bruttodurchschnittsstundenlohn wird manuell (bzw. durch die Programmautomatik) erfolgen, da für den neu eingetretener Arbeitnehmer noch kein Berechnungszeitraum (April-September Vorjahr) vorliegt.
Bruttolohn 2.436,00 EUR : 174 Stunden = 14,00 EUR Der Arbeitnehmer hat also im Monat Januar folgenden Urlaubsanspruch pro Urlaubstag:
14,00 EUR x 7,8 Stunden = 109,20 EUR (+25 % zusätzliches Urlaubsgeld = 27,30 EUR)
Gewerblicher Arbeitnehmer zweiter Beschäftigungsmonat
Im Monat Februar 2019 nimmt der Arbeitnehmer einen Urlaustag. Außerdem arbeitet er in diesem Monat 168,00 Stunden.
Ermittlung des Arbeitsentgeltes im Monat Februar:
Stundenlohn 168,00 Stunden x 14,00 EUR/Std. = 2.352,00 EUR
+Urlaubsvergütung: Bruttodurchschnittsstundenlohn
14,00 EUR / Std. x Faktor 7,8 Stunden x 1 Tag = 109,20 EUR
+zusätzliches Urlaubsgeld: 25 % aus Urlaubsentgelt: 109,20 EUR x 25 % = 27,30 EUR =Gesamtbrutto = 2.490,41 EUR Ermittlung des Tagesanspruches:
Jahresanspruch = 26,0 Urlaubstage
-genommener Urlaub = 1,0 Urlaubstage
=Restanspruch = 25,0 Urlaubstage
Zum Ende des Monats Februar hat der Arbeitnehmer somit einen Urlaubsanspruch i.H.v. 24,0 Tagen.
Schwerbehinderter Gewerblicher Arbeitnehmer im Eintrittsmonat
Ein schwerbehinderter gewerblicher Arbeitnehmer beginnt zum 01.01.2019 erstmals im Dachdeckerhandwerk. In diesem Monat arbeitet er 174 Stunden mit einem Stundensatz von 14,00 EUR und hat somit einen Bruttolohn i.H.v. 2.436,00 EUR. Er hat 31 Beschäftigungstage erwirtschaftet.
Ermittlung des Tagesanspruchs:
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat weniger als 10 Jahre Gewerbezugehörigkeit und daher einen Urlaubsanspruch i.H.v. 30 Tagen für ein volles Kalenderjahr.
Ermittlung des Bruttodurchschnittsstundenlohnes:
Der Bruttodurchschnittsstundenlohn ist manuell (bzw. durch die Programmautomatik) zu ermitteln, da für den neu eingetretener Arbeitnehmer noch kein Berechnungszeitraum (April-September Vorjahr) vorliegt.
Bruttolohn 2.436,00 EUR : 174 Stunden = 14,00 EUR Der Arbeitnehmer hat im Monat Januar folgenden Urlaubsanspruch pro Urlaubstag:
14,00 EUR x 7,8 Stunden = 109,20 EUR (+25 % zusätzliches Urlaubsgeld = 27,30 EUR)
Schwerbehinderter gewerblicher Arbeitnehmer zweiter Beschäftigungsmonat
Im Monat Februar 2019 nimmt der schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer einen Urlaustag. Außerdem arbeitet er in diesem Monat 168,00 Stunden.
Ermittlung des Arbeitsentgeltes im Monat Februar:
Stundenlohn 168,00 Stunden x 14,00 EUR/Std. = 2.352,00 EUR
+Urlaubsvergütung: Bruttodurchschnittsstundenlohn
14,00 EUR / Std. x Faktor 7,8 Stunden x 1 Tag = 109,20 EUR
+zusätzliches Urlaubsgeld: 25 % aus Urlaubsentgelt: 109,20 EUR x 25 % = 27,30 EUR =Gesamtbrutto = 2.490,41 EUR Ermittlung des Tagesanspruches:
Jahresanspruch = 31,0 Urlaubstage
-genommener Urlaub = 1,0 Urlaubstage
=Restanspruch = 30,0 Urlaubstage
Zum Ende des Monats Februar hat der Arbeitnehmer somit einen Urlaubsanspruch i.H.v. 30,0 Tagen.
Gewerblicher Arbeitnehmer in Teilzeit
Ein gewerblicher Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk arbeitet Teilzeit 4,00 Std. pro Tag. Im Monat Februar 2019 nimmt der Arbeitnehmer einen Urlaubstag. Außerdem arbeitet er in diesem Monat 88,00 Stunden.
Ermittlung des Arbeitsentgeltes im Monat Februar:
Stundenlohn 88,00 Stunden x 14,00 EUR/Std. = 1.232,00 EUR
+Urlaubsvergütung: Bruttodurchschnittsstundenlohn
14,00 EUR / Std. x Faktor 4,0 Stunden x 1 Tag = 56,00 EUR
+zusätzliches Urlaubsgeld: 25 % aus Urlaubsentgelt: 56,00 EUR x 25 % = 14,00 EUR =Gesamtbrutto = 1.302,00 EUR
Urlaubsabgeltung
Verfall des Urlaubsanspruchs
Der Urlaubsanspruch verfällt nach § 48 des RTV am 31. März des nächsten Jahres, es sei denn, er wird im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien des Arbeitsverhältnisses mit schriftlicher Bestätigung weiter übertragen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember.
Beispiel
Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2018 verfällt somit grundsätzlich zum 31.03.2019.
Wird in beiderseitigem Einvernehmen der Urlaub weiter übertragen verfällt er zum 31.12.2020.
Urlaubsabgeltung
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist der Urlaub von dem Arbeitgeber, bei dem der Urlaub im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis fällig gewesen wäre, durch Auszahlung des Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes abzugelten.
Fälligkeit der Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung wird mit dem Lohn für den Monat fällig, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
Urlaubsabgeltung im Todesfall
Wenn der Arbeitnehmer verstirbt, wird die Urlaubsabgeltung ebenfalls mit dem Lohn für den Monat fällig, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Die Hinterbliebenen müssen die Erbberechtigung durch Vorlage eines Erbscheines nachweisen.
Umsetzung in ADDISON
Beispiel
Ein gewerblicher Arbeitnehmer scheidet zum 31.01.2019 aus dem Dachdeckerbetrieb aus. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus einer Gewerbezugehörigkeit von unter 10 Jahren (somit 26 Tage pro Kalenderjahr). Abzugelten sind daher die folgenden Urlaubstage:
laufendes Jahr: 1 voller Monat -> 2,0 Urlaubstage
Vorjahr: 15,0 Urlaubstage
Anpassung des Urlaubsanspruchs
Vor Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist der eingetragene Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Personal-Bau | Arbeitnehmerdaten zu prüfen. Üblicherweise ist hier der für das komplette Kalenderjahr gültige Urlaubsanspruch hinterlegt.
Ggf. sind hier Teilansprüche zu berechnen (vgl. Kapitel 2.1 Urlaubsanspruch).
Erfassung der Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung kann in der Erfassung variabler Daten mit der Basislohnart 4450 „Urlaubsabgeltung“ erfasst werden. Die Eingabe eines Betrages ist nicht notwendig, da der abzugeltende Betrag automatisch errechnet wird.
Urlaubsbescheinigung
In der Urlaubsbescheinigung sind dem Arbeitnehmer 2,0 „genommene“ Urlaubstage aus dem laufenden Jahr und 0,0 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr zu bescheinigen.
Einbringung von Urlaub für Winterbeschäftigungsumlage
Urlaubstage für Winterbeschäftigungsumlage
Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage (2,0 % der umlagefähigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer) beträgt nach der Winterbeschäftigungs-Verordnung 0,8 %.
Er wird finanziert durch die Einbringung von zwei Urlaubstagen des Jahresurlaubs oder nach betrieblicher Vereinbarung durch Abzug vom Lohn.
Hat das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden, sind in diesem Falle dem Arbeitnehmer nach jeweils drei Monaten des bestehenden Arbeitsverhältnisses 0,5 Urlaubstage anzurechnen.
Umsetzung in ADDISON
Ermittlung für AN und AG
Die Einstellung „Ermittlung für AN und AG“ bewirkt, dass keine Urlaubstage für die Winterbeschäftigungsumlage eingebracht werden und stattdessen der AN-Anteil zur Winterbeschäftigungsumlage abgezogen wird.
Urlaub einbringen (Winterbeschäft.-Umlage)
Die Einstellung „Urlaub einbringen (Winterbeschäft.-Umlage)“ bewirkt, dass die Urlaubstage für die Winterbeschäftigungsumlage eingebracht werden und kein AN-Anteil zur Winterbeschäftigungsumlage abgezogen wird.
Wird der Urlaub für die Winterbeschäftigungsumlage eingebracht, werden nach 3 abgerechneten Monaten immer 0,5 Urlaubstage einbehalten. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung werden vier Mal 0,5 Urlaubstage einbehalten und die 2,0 Tage sind somit erreicht.
Die einbehaltenen Urlaubstage werden auf der Verdienstabrechnung in der Urlaubsstatistik dargestellt: