Gewerbliche Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer
Anspruchsvoraussetzungen
Vollanspruch
Gewerbliche Arbeitnehmer deren Beschäftigungsverhältnis am 30. November des laufenden Jahres mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat, haben einen tariflichen Vollanspruch auf
- ein 13. Monatseinkommen
- den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung von Altersvorsorgeleistungen (im Folgenden AG-Zusatzbeitrag).
Teilanspruch
Hat das Arbeitsverhältnis am Stichtag noch nicht 12 Monate, aber mindestens 3 Monate bestanden, besteht der Anspruch auf ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Beschäftigungsmonate
Als Beschäftigungsmonat gilt jeder Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis wenigstens 12 Arbeitstage bestand. Samstage gelten nicht als Arbeitstage.
Höhe
Monatseinkommen
Vollanspruch
Das 13. Monatseinkommen berechnet sich bei einem Vollanspruch aus dem
- 81-fachen des durchschnittlichen Stundenlohnes für Betriebe in den alten Bundesländern.
- 71-fachen des durchschnittlichen Stundenlohnes für Betriebe in den neuen Bundesländern.
Berechnungsbeispiel – alte Bundesländer
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen in einem Dachdeckerbetrieb in den alten Bundesländern beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Bruttodurchschnittsstundenlohns i.H.v. 15,00 EUR.
Berechnung:
15,00 EUR x 81 = 1.215,00 EUR als 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im November des lfd. Jahres.
Berechnungsbeispiel – Neue Bundesländer
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen in einem Dachdeckerbetrieb in den neuen Bundesländern beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Bruttodurchschnittsstundenlohns i.H.v. 15,00 EUR. Berechnung:
15,00 EUR x 71 = 1.065,00 EUR als 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im November des lfd. Jahres.
Erfassung des Gesamttarifstundenlohnes
Die Errechnung des 13. Monatseinkommens richtet sich für gewerbliche Arbeitnehmer nach dem Bruttodurchschnittsstundenlohn, der im Personalstamm Bau | Arbeitnehmerdaten | 13. Monatseinkommen - Bruttostundenlohn erfasst werden muss.
Der einzutragende Bruttostundenlohn je Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber durch die Sozialkasse mitgeteilt.
Der erfasste Stundenlohn wird dann mit dem Faktor 81 bzw. 71 multipliziert und im Monat November auf der Abrechnung ausgewiesen. Weitere Eingaben sind nicht erforderlich, sofern die Errechnung nicht unterdrückt wurde.
Teilansprüche und Kürzungen
Die Möglichkeit der Auszahlung von Teilansprüchen bzw. Kürzungen werden im Nachfolgenden genauer erläutert.
AG-Zusatzbeitrag zum 13. Monatseinkommen
Vollanspruch
Der Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung von Altersvorsorgeleistungen (AG-Zusatzbeitrag) zum 13. Monatseinkommen berechnet sich bei einem Vollanspruch aus dem 38-fachen des durchschnittlichen Stundenlohnes. Der Faktor 38 ist sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer gültig.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Bruttodurchschnittsstundenlohns i.H.v. 15,00 EUR. Darauf entfällt der AG-Zusatzbeitrag.
Berechnung:
15,00 EUR x 38 = 570,00 EUR AG-Zusatzbeitrag
Die Zahlung des errechneten Betrages erfolgt im November des lfd. Jahres an die ZVK.
Andruck auf der Verdienstabrechnung
Der AG-Zusatzbeitrag wird auf der Verdienstabrechnung bei den Zusatzinformationen angedruckt.
Wichtiger Hinweis: Der in den Zusatzinformationen der Verdienstabrechnung angedruckte Wert beinhaltet auch den laufenden monatlichen ZVK-Beitrag.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat im Monat November ein ZVK-Brutto i.H.v. 3.120,45 EUR (inkl. 13. Monatseinkommen).
- Der laufende ZVK-Beitrag daraus berechnet sich wie folgt:
3.120,45 EUR x 1% = 31,20 EUR - Hinzu kommt der AG-Zusatzbeitrag 13. Monatseinkommen:
15,00 EUR x 38 = 570,00 EUR AG-Zusatzbeitrag - Der Gesamt-ZVK-Beitrag für den Monat November beträgt also:
31,20 EUR + 570,00 EUR = 601,20 EUR
Dieser wird auf der Verdienstabrechnung in den Zusatzinformationen angedruckt:
Teilansprüche
Beim 13. Monatseinkommen
Teilanspruch bei unterjährigem Eintritt
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag (30. November) noch nicht 12, jedoch mindestens drei Monate ununterbrochen bestanden hat, haben für jeden vollen Monat, den sie bis zum Stichtag ununterbrochen beschäftigt waren, einen Anspruch auf ein Zwölftel der Bemessungsgrundlage.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit vier Monaten ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines anteiligen Gesamttarifstundenlohns von 15,00 EUR.
Berechnung des anteiligen Faktors:
81 Std. : 12 Monate x 4 Monate = 27 Std.
Berechnung:
15,00 EUR x 27 Std. = 405,00 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages im November des lfd. Jahres.
Teilanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Ruht das Arbeitsverhältnis z. B. wegen Elternzeit oder unbezahltem Urlaub, so verringert sich das 13. Monatseinkommen grundsätzlich für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel. Dies gilt jedoch nicht für den Monat, in dem die Arbeit wieder aufgenommen wird. Ruht das Arbeitsverhältnis während des kompletten Bezugszeitraumes (Dez. VJ bis Nov. lfd. Jahr) besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen.
Teilanspruch bei Austritt
Gewerbliche Arbeitnehmer, deren Beschäftigung vor dem 30. November -ohne eigene Veranlassung- endet, haben für jeden vollen Monat, den sie seit dem 01. Dezember des Vorjahres ununterbrochen beschäftigt waren, einen Anspruch auf ein Zwölftel des 13. Monatseinkommens.
Voraussetzung dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mindesten drei Monate bestanden hat.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31.08. des laufenden Jahres aus. Er erhält im Austrittsmonat ein anteiliges 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines anteiligen Gesamttarifstundenlohns von 15,00 EUR.
Ermittlung des anteiligen Anspruchszeitraumes:
Dezember Vorjahr - August laufendes Jahr = 9 Monate
Berechnung des anteiligen Bruttodurchschnittsstundenlohns:
81 Std. : 12 Monate x 9 Monate = 60,75 Std.
Berechnung:
15,00 EUR x 60,75 Std. = 911,25 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im Austrittsmonat, hier im August.
Beim AG-Zusatzbeitrag
Teilanspruch beim AG Zusatzbeitrag
Für den Arbeitgeberzusatzbeitrag gelten die Regelungen und Kürzungen entsprechend.
Kürzung des 13. Monatseinkommens
Unschädlichkeit für Vollanspruch
Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unterbrechungen von höchstens 10 Arbeitstagen im Bemessungszeitraum für das Entstehen des Vollanspruchs unschädlich sind.
Dies gilt auch, wenn die Fehlzeit am Stichtag 30. November besteht.
Nicht als Unterbrechung gelten:
- Grundwehr- und Ersatzdienstzeiten
- Zeiten des Besuchs einer vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks anerkannten Ausbildungsstätte
Für das Entstehen des Vollanspruchs sind die nachfolgenden, nicht als klassische Unterbrechungen geltenden Fehlzeiten unschädlich:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankengeldbezug
- Mutterschutzfrist
- Kurzarbeit- bzw. Saisonkurzarbeit
Kürzung des Anspruchs
Die Kürzung des Vollanspruchs ist bei den folgenden Fehlzeiten unter Umständen vorgesehen:
- Elternzeit
- Unbezahlter Urlaub
- Unbezahlte Fehlzeit
Für die Beurteilung, ob eine Kürzung infrage kommt empfehlen wir die Einzelfallprüfung der LAK Dach.
Einzelfallprüfung
Für alle anderen Unterbrechungen erfolgt seitens der LAK eine „Einzelfallprüfung“. Daher sollte diese Prüfung immer zeitnah erfolgen, damit die Angaben bereits für die November-Abrechnung vorliegen.
Kürzung
Kommt es in bestimmten Fällen zu einer rechtmäßigen Kürzung des Vollanspruchs, so sind die Kürzungsstunden mit der Lohnart 904 „Kürzungsstd. 13.Monatseink.“ zu erfassen.
Kürzung bei Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung
Das 13. Monatseinkommen mindert sich bei Teilzeitbeschäftigten, wenn die vereinbarte Arbeitszeit geringer ist als die tarifliche Arbeitszeit im Verhältnis, der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Berechnungsbeispiel Teilzeitbeschäftigung
Ein Arbeitnehmer der am Stichtag 30. November seit mehr als einem Jahr ununterbrochen beschäftigt war erhält ein 13. Monatseinkommen auf Grundlage eines Gesamttarifstundenlohns in Höhe von 15,00 EUR.
Seine vereinbarte Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden, die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Berechnung: 15,00 EUR x 81 Std. = 1.215,00 EUR bei Vollzeit,
Umrechnung in Teilzeit:
1.215,00 EUR x (20 Std./Woche : 40 Std./W.)
= 607,50 EUR 13. Monatseinkommen
Die Auszahlung des errechneten Betrages erfolgt im November des laufenden Jahres.
Sonstiges
Automatische Errechnung unterdrücken
Die automatische Errechnung des 13. Monatseinkommens kann entweder übergreifend unter Mandant / Bau/ZVK oder für je Arbeitnehmer im Personalstamm Bau / Arbeitnehmerdaten unterdrückt werden.
Manuelle Erfassung
Bei Ausschluss der automatischen Errechnung des 13. Monatseinkommens kann dieses mit der Basislohnart 4440 „13. Monatseinkommen“ manuell erfasst werden.
Erfassung des AG-Zusatzbeitrags
Der AG-Zusatzbeitrag zum 13. Monatseinkommen muss bei Ausschluss der automatischen Errechnung ebenfalls manuell erfasst werden. Für die Erfassung steht die Programmohnart 932 „AG-Zusatzbeitrag“ zur Verfügung.