Grundlagen
Grundlagen
Tarifverträge und Geltungsbereich
Für den Urlaub bei gewerblichen Arbeitnehmern gelten als Grundlage
- der Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer (RTV)
- die Tarifverträge über Urlaub und die Zusatzversorgung
Für den Urlaub von Angestellten im Baugewerbe gilt als Grundlage
- der Rahmentarifvertrag für Angestellte
Die Tarifverträge, die die gewerblichen Arbeitnehmer betreffen, wurden für allgemein verbindlich erklärt.
Der Tarifvertrag, der die Angestellten betrifft ist nicht allgemein verbindlich.
Geltungsbereich RTV
- Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Betrieblicher Geltungsbereich: Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks.
Urlaubsverfahren
Der Urlaubsanspruch in Tagen wird anhand der Dauer der Gewerbezugehörigkeit ermittelt. Der Urlaubsanspruchsbetrag wird durch einen Prozentsatz der aufgelaufenen Bruttolohnsumme ermittelt.
Urlaubsanspruch
Die Staffelung des Urlaubsanspruches und der Prozentsätze für die Berechnung des Urlaubsentgeltes sieht ab dem 01.01.2016 wie folgt aus:
| Gewerbezugehörigkeit | Urlaubstage | % vom Bruttolohn |
|---|---|---|
| weniger als 12 Jahre | 25 | 9,5 % |
| ab 12 Jahre | 28 | 10,6 % |
| ab 22 Jahre | 30 | 11,4 % |
Beispiel
Ein gewerblicher Arbeitnehmer beginnt zum 01.07.2019 beim Malerbetrieb A. Er hat zuvor noch nie im Maler- und Lackiererhandwerk gearbeitet. Sein Bruttolohn für Juli 2019 beträgt 2.210,00 EUR. Lösung:
Der Arbeitnehmer hat weniger als 12 Jahre Gewerbezugehörigkeit und daher einen Urlaubsanspruch i.H.v. 25 Tagen bzw. 9,5 %. Er erhält daher für Juli 2019 folgenden Urlaubsanspruch:
- Tage: 25 Tage/Jahr : 12 Monate x 1 Monat = 2,0 Tage
- Geld: 2.210,00 EUR x 9,5 % = 209,95 EUR + 15% zusätzliches Urlaubsgeld: 31,49 EUR = 241,44 EUR
Die Malerkasse
Die Malerkasse ist eine gemeinnützige Organisation, in der Trägerschaft der Arbeitgeberverbände im Maler-Lackiererhandwerk und der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Aufgaben der Malerkasse
Die Malerkasse ist zuständig für die Führung der Urlaubskonten und die Sicherung der Urlaubsansprüche. Außerdem kümmert Sie sich um die Sicherung der Ansprüche aus der zusätzlichen Altersvorsorge.
Finanzierung
Die Finanzierung der Erstattung von Urlaubsvergütungen findet über den ZVK-Beitrag statt. Der ZVK-Beitrag wird aus der Bruttolohnsumme aller im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer berechnet.
Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt ist ein laufender Bezug und unterliegt der laufenden Versteuerung und Verbeitragung bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Die Versteuerung und SV-rechtliche Behandlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt als Sonstiger Bezug (Einmalbezug) bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.
Urlaubsabgeltungen
Die Versteuerung und SV-rechtliche Behandlung der Urlaubsabgeltung erfolgt als Sonstiger Bezug (Einmalbezug) bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Ermittlung der Urlaubsvergütung
Die Ermittlung der Urlaubsvergütung ist abhängig von der Art der Urlaubsberechnung. Für folgende Arbeitnehmertypen werden diese nachfolgend beschrieben:
- Gewerblicher Arbeitnehmer
- Angestellte
- Auszubildende
- Arbeitnehmer im Auslernjahr
- Jugendliche
Die Urlaubsberechnungsart wird unter Stammdaten | Personalstamm Bau | Arbeitnehmerdaten eingestellt.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Der gewerbliche Arbeitnehmer erhält neben dem Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld i.H.v. 15 %.