Grundlagen

Tarifverträge und Geltungsbereich

Tarifverträge

Für den Urlaub bei gewerblichen Arbeitnehmern gilt als Grundlage der

  • Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer (BRTV GaLaBau)

Für den Urlaub bei Angestellten im GaLa-Bau gilt als Grundlage

  • Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte (BRTV GaLaBau)

Verbindlichkeit

Der RTV Gewerbliche AN vom 08.10.2014 wurde für allgemein verbindlich erklärt.

Der Tarifvertrag, der die Angestellten ist nicht allgemein verbindlich.

Geltungsbereich BRTV

  • Räumlicher Geltungsbereich:
    Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Betrieblicher Geltungsbereich:
    Für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues, die fortgesetzt und ausschließlich oder überwiegend die im BRTV festgelegten Arbeiten ausführen, soweit sie der Unfallversicherung bei der Gartenbau Berufsgenossenschaft unterliegen.

Urlaubsverfahren

Urlaubsverfahren

Der Urlaubsanspruch in Tagen ist im Tarifvertrag festgelegt. Einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub erwirbt ein Arbeitnehmer nach Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten im selben Betrieb (§ 6 BRTV).

EW-GaLa

Die EW-GaLa ist die Einzugsstelle für den Garten- und Landschaftsbau mit Sitz in Bad Honnef.

Aufgaben der EW-GaLa

Die EW-GaLa ist zuständig für den Einzug der Winterbeschäftigungsumlage, der Ausbildungs-Umlage, sowie der Bearbeitungsgebühr.

Die EWGaLa nimmt im Auftrag des AuGaLa die Erfassung der Arbeitgeber und den Umlageeinzug für die Ausbildungsumlage vor.

Die AU-GaLa ist das Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (AuGaLa) und wurde 1977 bundesweit eine Einrichtung geschaffen.

Erstattung der Urlaubsvergütungen

Im Gegensatz zu anderen Baugewerken wie beispielsweise dem Bauhauptgewerbe führt die EW-GaLa keine Urlaubskonten für die Arbeitnehmer. Somit entfällt auch die Erstattung der Urlaubsvergütungen an die Baubetriebe.

Finanzierung

Die Zahlung von Urlaubsvergütungen obliegt dem Betrieb selbst, daher findet seitens der EW-GaLa keine Finanzierung über einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtsozialkassenbeitrags statt.

Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist ein laufender Bezug und unterliegt der laufenden Versteuerung und Verbeitragung bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Die Versteuerung und SV-rechtliche Behandlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt als Sonstiger Bezug (Einmalbezug) bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.

Urlaubsabgeltungen

Die Versteuerung und SV-rechtliche Behandlung der Urlaubsabgeltung erfolgt als Sonstiger Bezug (Einmalbezug) bei Verwendung der hierfür vorgesehenen Lohnarten.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Ermittlung der Urlaubsvergütung

Die Ermittlung der Urlaubsvergütung ist abhängig von der eingestellten Berufsgruppe. Für folgende Arbeitnehmertypen wird die Urlaubsberechnung nachfolgend beschrieben:

  • Gewerblicher Arbeitnehmer, dazu gehören:
    Baustellenleiter, Ausbildungsleiter, Landschaftsgärtner-Vorarbeiter, Landschaftsgärtner-Meister, Gärtner, Handwerker, Maschinenführer-Fahrer
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Sonstige

Die Berufsgruppe wird unter Stammdaten | Personalstamm Bau | Arbeitnehmerdaten eingestellt.

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