Grundlagen

Im Dachdeckerhandwerk beinhaltet die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zusätzlich auch eine Zahlung eines Arbeitgeberbeitrages zur Finanzierung von Altersvorsorgeleistungen.

Alle genannten Zahlungsfristen und Teilanspruchsregelungen gelten sowohl für das 13. Monatseinkommen als auch auf diesen Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung von Altersvorsorgeleistungen.

Tarifverträge und Geltungsbereich

Folgende Tarifverträge bilden die Grundlage für das 13. Monatseinkommen im Dachdecker:

  • Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe
  • Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für technische und kaufmännische Angestellte, Poliere und Auszubildende

Verbindlichkeit

Der Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk (TV 13. Monatseinkommen) wurde zum 01.01.2017 für allgemeinverbindlich erklärt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Tarifverträge ist die Bundesrepublik Deutschland.

BetrAVG

Grundlage für den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung von Altersvorsorgeleistungen bildet der §1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG).

Fälligkeit des 13. Monatseinkommens

Der Betrag für das 13. Monatseinkommen ist mit dem Lohn für den Monat November auszuzahlen. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird gemäß den Voraussetzungen, die Zahlung mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb fällig.

Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des 13. Monatseinkommens

Beim 13. Monatseinkommen handelt es sich steuer- und sozialversicherungsrechtlich um einen Sonstigen Bezug / Einmalbezug. Für die Pfändbarkeit der Bezüge gelten die gleichen Regeln wie für die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld.

ZVK-Beitrag und Basis-Urlaubsanspruch

Basis-Urlaubsanspruch

Das 13. Monatseinkommen fließt in den Basis-Urlaubsanspruch.

ZVK-Brutto

Das 13. Monatseinkommen unterliegt der Beitragspflicht zur Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks.

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