IBAN Namensprüfung - Information zur neuen EU-Verordnung 2024/886: Verification of Payee (VoP)
IBAN Namensprüfung - Information zur neuen EU-Verordnung 2024/886: Verification of Payee (VoP)
Was umfasst die neue EU-Verordnung
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft, die die Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen im SEPA-Raum vorschreibt.
Dies Prüfung wird 4 Tage vor der gesetzlichen Pflicht, also bereits am 05.10.2025 aktiv sein.
Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) stellt sicher, dass der Name des Überweisungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz vor Betrug bei Überweisungen.
Wie ist der Ablauf der Empfängerprüfung?
Nach dem Einreichen einer Zahlung über ihr Online-Banking Programm führt die Bank eine Empfängerprüfung durch.
Die Ergebnisse dieser Prüfung werden Ihnen unmittelbar nach dem Einreichen in 3 Stufen in Ampelfarben dargestellt.
Danach können Sie in Ihrer Online Banking Lösung entscheiden, ob Sie den Zahlungsauftrag freigeben oder nicht ausführen lassen.
Sammelzahlungsaufträge können nur komplett freigegeben oder zurückgehalten werden.
Folgende Prüfungsergebnisse werden unterschieden:
| Übereinstimmung | Match, grün | ||
| Übereinstimmung mit Abweichungen | Close Match, gelb | Anzeige des korrekten Empfängernamens durch die Bank | |
| Keine Übereinstimmung | No Match, rot | Keine Anzeige des Empfängernamens durch die Bank | |
| Überprüfung nicht möglich | Aus technischen Gründen konnte keine Überprüfung durchgeführt werden |
Welche Zahlungen sind davon betroffen?
- SEPA-Einzel-Überweisungen: Diese werden verpflichtend geprüft.
- **SEPA-Sammelüberweisungen:**Für Unternehmen ist lt. Gesetzgeber die VoP-Prüfung optional.
- Diese Vorgaben umfassen ebenfalls SEPA-Echtzeitüberweisungen, die sog. Instant Payments.
- SEPA Lastschriften und Auslandsüberweisungen(DTAZV und DTAZV-XML)sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Begriffsdefinition - Einreichung mit und ohne Empfängerprüfung
| Opt-Out | Einreichung ohne Empfängerprüfung | Unternehmen können Sammelzahlungsaufträge wie bisher ohne VoP-Empfängerprüfung einreichen, dann spricht man von einer Einreichung mit Opt-Out. Privatkunden haben keine Wahlmöglichkeit. |
| Opt-In | Einreichung mit Empfängerprüfung | Bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen mit VoP-Empfängerprüfung spricht man von Opt-In. Opt-In ist für alle Einzelüberweisungen verpflichtend. |
Einreichung von Zahlungsaufträgen über eine Drittanbieter Online-Banking Software
Für die VoP-Empfängerüberprüfung müssen Sie Ihre eigene Online Banking Software rechtzeitig aktualisieren, damit diese die VoP-Empfängerprüfung unterstützt.
Einreichung über das EBICS-Übertragungs-Verfahren
Bei der Einreichung über das EBICS-Übertragungs-Verfahren mit VoP-Empfängerprüfung wird der Zahlungsauftrag künftig im ersten Schritt ohne elektronische Unterschrift an die Bank gesendet.
Anschließend erhalten Sie das Ergebnis der Empfängerprüfung und Sie können den Zahlungsauftrag mittels verteilter Elektronischer Unterschrift frei geben oder stornieren.
Wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mit VoP-Empfängerprüfung bei Ihrem Zahlungsdienstleister einreichen möchten, benötigen Sie innerhalb von EBICS die Funktion Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU). Sprechen Sie ggf. Ihren Zahlungsdienstleister an.
Wenn Sie Zahlungsaufträge mit einer einzelnen Überweisung wie bisher ohne Empfängerprüfung (Opt-Out / EBICS Auftragsart SCT) einreichen möchten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Zahlungsdienstleister, wie er mit Zahlungsaufträgen und Opt-Out Einreichungen umgeht.
Wenn die Einreichung zurückgewiesen wird, müssen Sie diese erneut einreichen und der Empfängerüberprüfung unterziehen und anschließend per Verteilter elektronischer Unterschrift VEU freigeben.
Einreichung über das AOC Online-Banking / PIN/Tan Verfahren
Bei der Einreichung von Zahlungen über das PIN/TAN Verfahren erfolgt die Empfängerprüfung im Prozess der Zahlungsfreigabe, also nach der Auslösung der Zahlung und vor Bestätigung mit TAN.
Einreichen von Zahlungsdateien über das Efis Service Rechenzentrum
Zahlungsfreigabe über Begleitzettel
Wenn Sie bzw. ihr Mandant die Zahlfreigabe über das Einreichen eines unterschriebenen Begleitzettels vornehmen, wird kein Prüfungsergebnis zurück übermittelt.
Online-Freigabe von SRZ Zahlungsaufträgen Bei Einzelüberweisungen wird generell eine VoP-Empfängerprüfung durchgeführt.
Das Ergebnis wird Ihnen in Ihrer Online-Banking Software angezeigt.
Bei Sammelüberweisungen erfolgt keine VoP-Empfängerüberprüfung.
Haftung ab 09.10.2025
| Einreichung mit Opt-In (Mit Empfängerprüfung) | Ergebnis der VoP-Prüfung | Haftung | ||
|---|---|---|---|---|
| Übereinstimmung | Match, grün | Zahlungsdienstleister (Bank) | ||
| Übereinstimmung mit Abweichungen | Close Match, gelb | Einreicher | ||
| Keine Übereinstimmung | No Match, rot | Einreicher | ||
| Einreichung mit Opt-Out | Keine Empfängerprüfung | Einreicher |
Vorbereitende Tätigkeiten
- Für SEPA-Überweisungen müssen Sie künftig den korrekten Namen des Kontoinhabers verwenden.
Pflegen Sie rechtzeitig Ihre Lieferanten-Stammdaten entsprechend, das betrifft die FelderNachname undVorname. - Prüfen Sie ihren Unternehmensnamen auf Ihren Rechnungsformularen und ergänzen Sie ggf. den korrekten Zahlungsempfängernamen bei den auf dem Rechnungsformular angegebenen Bankverbindungen.