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Import der E-Steuerbelege in die Einkommensteuererklärung
ADDISON AKTE Steuern
Import der E-Steuerbelege in die Einkommensteuererklärung
Aufruf des Imports
Nach dem Abruf der E-Steuerbelege bei der Finanzverwaltung werden diese im Kanzleisystem gespeichert. Der Bearbeiter der Einkommensteuererklärung kann nun auf diesen „Datenpool“ bei der Erstellung der Steuererklärung zugreifen.
Im Dokument Einkommensteuer kann über den Menüpunkt Extras | E-Steuerbelege einlesen der Zugriff auf die gespeicherten E-Steuerbelege erfolgen.
| Weitere Information zum Import der E-Steuerbelege in die Einkommensteuererklärung finden Sie in der Einkommensteuer-dokumentation. |
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