Jugendliche
Jugendliche
Urlaubstagesanspruch
Grundlagen
Für Jugendliche gelten gemäß RTV keine tarifvertraglichen Regelungen für das Urlaubsverfahren. Sie sind außerdem vom persönlichen Geltungsbereich in den Tarifverträgen ausgenommen. Somit gilt für Jugendliche Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Vollanspruch / Teilanspruch
Der jugendliche Arbeitnehmer erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt
Für die jugendlichen Arbeitnehmer ist unter Stammdaten / Personal Bau / Arbeitnehmerdaten als Urlaubserrechnung "keine automatische Errechnung" zu hinterlegen und die Kontrollkästchen "Ausschluss ZVK-Errechnung" und "Ausschluss ZVK-Meldeverfahren" sind zu aktivieren!
Ggf. ist auch das Kontrollkästchen "Ausschluss TV-Mindestlohn" zu aktivieren, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des TV Mindestlohn nicht gegeben sind beim Jugendlichen.
Die Urlaubsanspruchstage für die jugendlichen Arbeitnehmer und der genommene Urlaub werden unter Stammdaten / Personal / Pers.-2 geführt.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsberechnung
Der Urlaubanspruch für Jugendliche wird mit Hilfe einer Durchschnittsberechnung ermittelt. Sind seit dem Beschäftigungsbeginn bereits 13 Wochen vergangen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Entgeltes der letzten drei Monate.
Sind bei Urlaubsgewährung weniger als 13 Wochen vergangen, erfolgt eine Durchschnittsberechnung aufgrund der erzielten Entgelte seit Beschäftigungsbeginn.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Auch für Jugendliche besteht bei Urlaubsgewährung ein Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15%.
Urlaubsberechnungsart
Eine Berechnung des Urlaubs als Durchschnittsberechnung erfolgt nur bei Auswahl der Option „Jugendlicher“.
Berechnung des Urlaubstagessatzes
Der Urlaubstagessatzes von Jugendlichen wird wie folgt berechnet:
Dieser wird dann mit den genommenen Urlaubstagen multipliziert.
Berechnungsbeispiel
Ein Jugendlicher nimmt seine Beschäftigung zum 15.07.2019 auf. Im November nimmt er erstmals Urlaub, nämlich 5 Tage. Die Verdienste der letzten 3 Monate lauten wie folgt:
August 2019: 2.242,50 EUR September 2019: 2.353,00 EUR Oktober 2019: 2.333,50 EUR Summe: 6.929,00 EUR 6.929,00 EUR : 91 lohnzahlungspflichtige Tage = 76,14 EUR 76,14 EUR + 15% zus. Urlaubsgeld = 87,56 EUR Urlaubstagessatz 87,56 EUR x 5 Tage genommener Urlaub = 437,80 EUR Urlaubsentgelt inklusive zus. Urlaubsgeld.
Gewährung von Urlaub
Die Urlaubstage für jugendliche Arbeitnehmer werden mit der Basislohnart 400 „Urlaubstage“ erfasst.
Durchschnittsberechnung
Die Durchschnittsberechnung wird programmseitig nicht automatisch durchgeführt. Die Beträge müssen daher manuell ermittelt werden und können dann mit den Lohnarten
- 2010 „Urlaubsentgelt“ und
- 3100 „Zus. Urlaubsgeld (EBZ)“
erfasst werden.
Darstellung auf der Verdienstabrechnung
Da der Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer aufgrund einer Durchschnittsberechnung ermittelt wird, kann auf der Verdienstabrechnung kein Urlaubsanspruch oder Tagessatz angezeigt werden. Es wird daher keine Bau-Urlaubsstatistik angezeigt.
Einstieg in das Urlaubskassenverfahren
Meldungserstellung
Für Jugendliche wird keine monatliche Meldung (URMEL) erstellt. Der Einstieg in das Urlaubskassenverfahren und Meldungsbeginn bei der Malerkasse erfolgt immer erst im Januar des Folgejahres, wenn der Wechsel zum gewerblichen Arbeitnehmer vollzogen wird.
Aus- und Wiedereintritt Um die Anmeldung zum 01.01. des Folgejahres in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung im Maler-Meldeverfahren auszulösen, ist ein Austritt des Jugendlichen zum 31.12. und ein Wiedereintritt als gewerblicher Arbeitnehmer zum 01.01. notwendig.
Umstellung der Urlaubserrechnungsart
Die Urlaubserrechnung muss auf „Gewerblicher Arbeitnehmer“ umgestellt werden, wenn der Januar des Jahres, welches nach Vollendung des 18. Lebensjahres folgt für den Arbeitnehmer abgerechnet wird.
Überleitung zum gewerblichen Arbeitnehmer
Überleitung zur Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer
Der Jugendliche geht zum 01.01. des Folgejahres in eine Beschäftigung als gewerblicher Arbeitnehmer über und nimmt ab diesem Zeitpunkt am Urlaubskassenverfahren teil. Die Urlaubserrechnung muss dann auf „Gewerbl. AN“ umgestellt werden.
Überleitungsanspruch
Überleitungsanspruch haben volljährige und ausgelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, die erstmals am Urlaubskassenverfahren teilnehmen. Die erhalten am 01. Januar des Kalenderjahres einen Urlaubsentgeltvortrag von 153,39 EUR.
Für die Gutschrift des Überleitungsanspruchs ist im Januar nach dem Erreichen der Volljährigkeit unter Stammdaten | Personal Bau | Arbeitnehmerdaten das Kontrollkästchen „Überleitungsanspruch“ zu aktivieren. Dadurch wird der Betrag dem Urlaubskonto gutgeschrieben.