Jugendliche
Jugendliche
Jugendliche
Jugendliche Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in das tarifvertragliche Urlaubsverfahren nicht gesondert mit einbezogen. Daher gilt für sie grundsätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Sie sind aber wie gewerbliche Arbeitnehmer zu behandeln, da sie beim Urlaub laut Tarifvertrag bessergestellt sind. Ein Jugendlicher unterscheidet sich in den Steuerungen nicht vom gewerblichen Arbeitnehmer.
Urlaubstagesanspruch
Grundlagen
Der Urlaubstagesanspruch für Jugendliche, sowie für schwerbehinderte Jugendliche entspricht dem Anspruch für gewerbliche Arbeitnehmer. Diesen entnehmen Sie dem Kapitel 2.1.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsberechnung
Der Urlaubanspruch für Jugendliche wie bei einem gewerblichen Arbeitnehmer berechnet. Die Berechnung des Urlaubsentgeltes für Jugendliche im Gerüstbau entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.2.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Die Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes für Jugendliche im Gerüstbau entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.2.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung
Die Grundsätze zur Gewährung einer Urlaubsabgeltung entsprechen denen eines gewerblichen Arbeitnehmers. Diese entnehmen Sie dem Kapitel 2.3.
Höhe der Urlaubsabgeltung
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung für Jugendliche im Gerüstbau entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.3.