Jugendliche
Jugendliche
Urlaubstagesanspruch
Grundlagen
Jugendliche Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in das tarifvertragliche Urlaubsverfahren nicht gesondert mit einbezogen. Daher gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Urlaubstagesanspruch
Ausschlaggebend ist das Alter, welches der Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres hat. Die Regelungen des § 19 JArbSchG sehen die folgenden Urlaubsansprüche, vor:
| Alter zu Beginn des KJ | Urlaubstage |
|---|---|
| unter 16 Jahre | 30 |
| 16 Jahre | 27 |
| 17 Jahre | 25 |
Wird der Arbeitnehmer volljährig, so gilt er ab dem Folgejahr als gewerblicher Arbeitnehmer und erhält den Jahresurlaubsanspruch laut RTV (vgl. Kapitel 2.1.).
Vollanspruch / Teilanspruch
Der jugendliche Arbeitnehmer erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden
vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsberechnung
Der Urlaubanspruch für Jugendliche wie bei einem gewerblichen Arbeitnehmer berechnet. Die Berechnung des Urlaubsentgeltes für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.3.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Die Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.3.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung
Die Grundsätze zur Gewährung einer Urlaubsabgeltung entsprechen denen eines gewerblichen Arbeitnehmers. Diese entnehmen Sie dem Kapitel 2.4.
Höhe der Urlaubsabgeltung
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.4.