Jugendliche

Urlaubstagesanspruch

Grundlagen

Jugendliche Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in das tarifvertragliche Urlaubsverfahren nicht gesondert mit einbezogen. Daher gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Urlaubstagesanspruch

Ausschlaggebend ist das Alter, welches der Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres hat. Die Regelungen des § 19 JArbSchG sehen die folgenden Urlaubsansprüche, vor:

Alter zu Beginn des KJ Urlaubstage
unter 16 Jahre 30
16 Jahre 27
17 Jahre 25

Wird der Arbeitnehmer volljährig, so gilt er ab dem Folgejahr als gewerblicher Arbeitnehmer und erhält den Jahresurlaubsanspruch laut RTV (vgl. Kapitel 2.1.).

Vollanspruch / Teilanspruch

Der jugendliche Arbeitnehmer erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden

vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsberechnung

Der Urlaubanspruch für Jugendliche wie bei einem gewerblichen Arbeitnehmer berechnet. Die Berechnung des Urlaubsentgeltes für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.3.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Die Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.3.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Die Grundsätze zur Gewährung einer Urlaubsabgeltung entsprechen denen eines gewerblichen Arbeitnehmers. Diese entnehmen Sie dem Kapitel 2.4.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung für Jugendliche im Dachdeckerhandwerk entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.4.

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