Jugendliche
Jugendliche
Urlaubstagesanspruch
Grundlagen
Jugendliche Arbeitnehmer sind in das tarifvertragliche Urlaubsverfahren mit einbezogen, erhalten jedoch den Urlaub nach den gesetzlichen Vorschriften.
Abweichend von § 19 Abs. 2 JArbSchG beträgt der Urlaub für Arbeitnehmer, die am 01.01. des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt waren, 30 Arbeitstage.
Vollanspruch / Teilanspruch
Der jugendliche Arbeitnehmer erwirbt seinen vollen Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) weniger als 6 Monate, so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 von 30 Urlaubstagen. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsberechnung
Der Urlaubanspruch für Jugendliche wird mit Hilfe einer Durchschnittsberechnung ermittelt. Sind seit dem Beschäftigungsbeginn bereits 13 Wochen vergangen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Entgeltes der letzten drei Monate.
Sind bei Urlaubsgewährung weniger als 13 Wochen vergangen, erfolgt eine Durchschnittsberechnung aufgrund der erzielten Entgelte seit Beschäftigungsbeginn.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Auch für Jugendliche besteht bei Urlaubsgewährung ein Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25%.
Urlaubsberechnungsart
Eine Berechnung des Urlaubs als Durchschnittsberechnung erfolgt unter Stammdaten / Personal / Bau Pers.-1 nur bei Auswahl der Option Jugendlicher.
Berechnung des Urlaubstagessatzes
Der Urlaubstagessatzes von Jugendlichen wird wie folgt berechnet:
Dieser wird dann mit den genommenen Urlaubstagen multipliziert.
Berechnungsbeispiel
Ein Jugendlicher nimmt seine Beschäftigung zum 15.07.2019 auf. Im November nimmt er erstmals Urlaub, nämlich 5 Tage. Die Verdienste der letzten 3 Monate lauten wie folgt:
August 2019: 2.242,50 EUR September 2019: 2.353,00 EUR Oktober 2019: 2.333,50 EUR Summe: 6.929,00 EUR 6.929,00 EUR : 91 lohnzahlungspflichtige Tage = 76,14 EUR 76,14 EUR + 25% zus. Urlaubsgeld = 95,18 EUR Urlaubstagessatz 95,18 EUR x 5 Tage genommener Urlaub = 475,90 EUR Urlaubsentgelt inklusive zus. Urlaubsgeld
Gewährung von Urlaub
Der Urlaub wird für Jugendliche mit der Basis-Lohnart 4000 Urlaubstage Bau erfasst. Die Durchschnittsberechnung wird programmseitig durchgeführt. Weitere Eingaben sind nicht erforderlich.
Darstellung auf der Verdienstabrechnung
Da der Urlaubsanspruch bei Jugendlichen aufgrund einer Durchschnittsberechnung ermittelt wird, kann auf der Verdienstabrechnung kein Urlaubsanspruch oder Tagessatz angezeigt werden. In der Urlaubsübersicht wird lediglich der Urlaubsanspruch in Tagen und der genommene Urlaub dargestellt.
Jugendliche in einer Teilzeitbeschäftigung
Der Urlaubstagessatz für Jugendliche in einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird nicht automatisch errechnet.
Der Urlaubstagessatzes von Jugendlichen wird wie folgt berechnet:
Als lohnzahlungspflichtige Tage werden grundsätzlich die monatlichen Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche herangezogen. Hat ein Arbeitnehmer eine geringere Anzahl an Wochenarbeitstagen, z.B. 3-Tage-Woche, können die lohnzahlungspflichtigen Tage nicht automatisch gekürzt werden und müssen manuell erfasst werden. Hierfür muss die Programmlohnart 936 Lohnzahlungspfl. Tage verwendet werden.
Für die korrekte Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigung muss wie bisher gewohnt die Programmlohnart 906 Beschäftigungstage erfasst werden.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung
Kann der Urlaub des Jugendlichen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder zum Teil nicht mehr gewährt und genommen werden, so ist er durch den Arbeitgeber abzugelten. Die Abgeltung wird mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig.
Eine Entschädigung oder Erstattung durch SOKA-BAU ist ausgeschlossen.
Höhe der Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung beim Jugendlichen muss sowohl das Urlaubsentgelt als auch das zusätzliche Urlaubsgeld enthalten.
Erfassung
Die Urlaubsabgeltung ist mit der Lohnart 4052 Urlaubsabgeltung Jugendlicher zu erfassen.
Urlaubsbescheinigung
Jugendliche Arbeitnehmer haben bei Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers über den im laufenden Urlaubsjahr erhaltenen Urlaub oder die Urlaubsabgeltung vorzulegen.
Urlaubsmeldung (URMEL)
Meldungserstellung
Für Jugendliche wird, wie für alle anderen gewerblichen Arbeitnehmer, monatlich ein Meldesatz URMEL erstellt. In diesem Meldesatz werden der Bruttolohn, die geleisteten Stunden, Ausfallzeiten und gewährte Urlaubsvergütungen an die Sozialkasse gemeldet.
Überleitung zum gewerblichen Arbeitnehmer
Überleitung zur Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer
Bei Weiterbeschäftigung im Kalenderjahr, nach der Vollendigung des 18. Lebensjahres geht ein Jugendlicher in ein Arbeitsverhältnis als Gewerblicher Arbeitnehmer über.
Umstellung der Urlaubserrechnungsart
Programmseitig wird die Urlaubserrechnung automatisch auf „Gewerblicher Arbeitnehmer (auch geringfügige Beschäftigung)“ umgestellt, wenn der Januar des Folgejahres für den Arbeitnehmer abgerechnet wird.
Übermittlung der Resturlaubsansprüche an SOKA-BAU
Beim Übergang zum gewerblichen Arbeitnehmer muss für den ehemaligen Jugendlichen eine Resturlaubsmeldung (RAMEL) an SOKA-BAU übermittelt werden. Der RAMEL beinhaltet den Resturlaubsanspruch in Tagen und Geld zum Ende der Beschäftigung als Jugendlicher (31.12. des Jahres, in dem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat). Durch den RAMEL werden die Werte ins Urlaubskonto bei SOKA-BAU eingestellt und der Arbeitnehmer wird auch dort als gewerblicher Arbeitnehmer weitergeführt.
Um für ehemalige Jugendliche eine Berechnungsbasis für die Urlaubsansprüche im Folgejahr zu erhalten, ist mit dem Meldesatz RAMEL der nach dem Durchschnittsverdienst ermittelte Resturlaubsanspruch zum 31.12. zu melden. Der RAMEL wird programmseitig im Januar des Jahres erstellt, das auf das Jahr des Erreichens der Volljährigkeit folgt.
Berechnungsbeispiel RAMEL
Ein Jugendlicher wird am 15.09.2018 volljährig. Am Jahresende wird für die Berechnung der Resturlaubsansprüche, unter Berücksichtigung von 20 gewährten Urlaubstagen folgende Berechnung durchgeführt:
360 Beschäftigungstage : 12 = 30 Tage Urlaubsanspruch
Urlaub gewährt in 2018 (01.01. bis 31.12.) = 20 Urlaubstage
Zu übertragende Resturlaubstage = 10 Urlaubstage
Bruttolohn der letzten drei Monate bis 31.12. = 6.099,56 EUR : 65 Arbeitstage x 10 Urlaubstage = 938,40 EUR + 25% zusätzliches Urlaubsgeld (234,50 EUR) = 1.173,00 EUR
RAMEL
In der Resturlaubsmeldung RAMEL werden für den Arbeitnehmer zehn Urlaubstage und 1.173,00 EUR Urlaubsvergütung gemeldet.